Bundesbeamte: Verluste durch neue Besoldung werden ausgeglichen

Die Verluste, die den Bundesbeamten durch das neue Besoldungssystem gedroht hätten, werden ausgeglichen. Darauf hat sich die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) mit der zuständigen Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) verständigt. Die GÖD-Bundeskonferenz habe heute ohne Gegenstimme der Begutachtung des entsprechenden Gesetzesentwurfes zugestimmt, teilte GÖD-Vorsitzender Fritz Neugebauer (ÖVP) mit. Den Beitrag auf orf.at lesen ..

Glückspielgesetz: Umkehrung der „Subsidiarität“ bei der Strafverfolgung ist verfassungskonform

presse-logoDass bei der Verfolgung von illegalem Glücksspiel Verwaltungsbehörden und nicht Gerichte Vorrang haben, ist verfassungskonform. Die hohen Mindeststrafen sind es auch. Das hat der Verfassungsgerichtshof jüngst entschieden (G 203/2014-16 u.a. vom 10.März 2015).

Die Landesverwaltungsgerichte Tirol und Burgenland hatten Bedenken gegen Bestimmungen des Glücksspielgesetz geäußert, weil bei der Strafverfolgung den Verwaltungsstrafbehörden gegenüber den Strafgerichten Vorrang eingeräumt wurde (§ 52 GSpG idF BGBl. I 13/2014). Die Gerichte hielten diese „Umkehrung“ der Subsidiaritätsregel für nicht gerechtfertigt , da gerade das Glücksspiel mit besonderen Gefahren verbunden und dessen Sozialschädlichkeit nachweislich gegeben sei. Die ausschließliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden zur Verfolgung des illegalen Glückspiels bedeute einen Eingriff in den Kernbereich strafgerichtlicher Zuständigkeiten und würde die Bestimmung des § 168 StGB inhaltsleer machen.

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Litigation-PR

Die Zeitschrift „Die Presse“ berichtet in der Ausgabe  vom 24. 4. 2015 unter der „Überschrift Polizeigewalt: Jetzt verklage ich die Republik“ über einen Vorfall vom Dezember 2012.

Gegen die beteiligten Polizisten ermittelte die Staatsanwaltschaft – die nun  das Verfahren gegen die Polizisten einstellte. Der beteiligte Ünal seinerseits stand vor Gericht und wurde vom Vorwurf wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen.

„Wir klagen jetzt auf dem Zivilrechtsweg die Republik“, sagt sein Anwalt Gregor Rathkolb zur „Presse“. „Auf Schadenersatz, Dienstentgang, Schmerzengeld – die ganze Palette.“ Es fehle nur noch ein Gutachten. Der Anwalt findet es skandalös, dass die Staatsanwaltschaft nicht einmal Anklage erhoben habe – und das trotz Schuldspruchs gegen den Beamten.

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VwGH Judikatur / Verfahrensrecht

fachgruppe verfahrensrechtBei Kompetenzkonflikten zwischen Verwaltungsgerichten müssen die Gerichte anfechtbare Entscheidungen erlassen.

Ist die Unzuständigkeit eines Verwaltungsgerichtes zweifelhaft und nicht offenkundig, hat das Gericht jedenfalls eine Entscheidung über die Zuständigkeit in der in den Verfahrensgesetzen vorgesehenen Form zu treffen. Dies gilt ungeachtet der subsidiären – sinngemäßen – Anwendbarkeit des § 6 AVG, welcher eine – formlose – Weiterleitung an die zuständige Stelle, u.a. auch ein anderes Verwaltungsgericht vorsieht.

Das hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung zur Zl. Ko 2015/03/0001 vom 18.2.2015 festgestellt.

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Besoldung neu: Viel Arbeit für die Verwaltungsgerichte

aktenberge_bm_berli_308202bDie „Bundesbesoldung 2015“ ist weder EU-konform noch einkommensneutral. Zu diesem Schluss kommt ein gemeinsames Positionspapier der richterlichen Standesvertretungen und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD).

Konkret wird aufgezeigt, dass mit der Gehaltsreform die vom EuGH festgestellten Diskriminierungen keineswegs beseitigt wurden, da sich die aktuelle Einstufung in ihrem Gehaltsansatz (Überleitungsbetrag) mittelbar am seinerzeitigen Vorrückungsstichtag orientiert, der in den überwiegenden Fällen Grundlage für das im Überleitungsmonat Februar 2015 bezogene Gehalt ist.

presse-logoZum selben Schluss gelangt auch ein aktueller Fachbeitrag im Rechtspanorama der „Presse“.

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RZ.Editorial 3-2015: Die Justiz muss nicht nur gut funktionieren, sie muss das auch zeigen!

RZ LogoEs reicht nicht, wenn wir unsere Aufgaben sorgfältig und objektiv, auf rechtsstaatliche Weise und auf Basis der Gesetze und dann noch so rasch wie möglich, aber auch so gründlich wie nötig erfüllen.

GERHARD JAROSCH

Es reicht auch nicht, wenn wir bei europäischen Vergleichsstudien in vielen Bereichen der Rechtssprechung im Spitzenfeld liegen.

All das müssen wir auch zeigen und damit in jedem Detail die dritte Staatsgewalt repräsentieren.

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Verwaltungsgericht Wien: Gesetz muss erneut repariert werden

 

wz_logoDie Stadt Wien muss ihr schon vor einem Jahr angepasstes Gesetz über das Verwaltungsgericht noch einmal reparieren:

Nach der Regelung über die Geschäftsverteilung hat der Verfassungsgerichtshof nun auch die weitreichenden Kompetenzen der Rechtspfleger als verfassungswidrig aufgehoben – mit Reparaturfrist bis Ende 2015.

Vor den VfGH gebracht hat diese Bestimmungen das Verwaltungsgericht Wien (VWG) selbst. Es bekämpfte konkret die Regelung, dass für alle Verwaltungsübertretungen, die mit maximal 1500 Euro Geldstrafe bedroht sind, Rechtspfleger und nicht Richter zuständig sind. Der VfGH gab dem VWG recht.

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Verfassungswidrig: Rechtspfleger zu mächtig

presse-logoIn einem am Dienstag veröffentlichten Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass Rechtspfleger im Regelfall nicht geeignet sind, Beschwerden gegen Verwaltungsstrafen zur Gänze zu erledigen.

Bis Ende dieses Jahres muss der Landesgesetzgeber jetzt einen neuen Weg finden, wie das Gericht mit einer Fülle an Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltung fertig wir.

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Konzept eines „Rechtspflegergerichts“ ist gescheitert

Wappen Wien richtigBereits im Herbst 2012 hatte das Land Wien einen ersten Gesetzesentwurf für ein Verwaltungsgericht vorgelegt, der vorsah, nahezu alle Verwaltungsverfahren auf Rechtspfleger zu übertragen. (Siehe dazu: Wiener Politik will Zugriff auf neues Gericht)

Nach heftiger Kritik entschied sich der Landesgesetzgeber zu einer „abgespeckten“ Variante des Rechtspflegermodells .

Die Standesvertretung hatte schon im Oktober 2012 in ihrer Stellungnahme an die Wiener Landesregierung ausdrücklich davor gewarnt, diesen Weg zu beschreiten, hat aber bei der Politik kein Gehör gefunden.

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VfGH: Die weitreichende Übertragung von Aufgaben an Rechtspfleger in Wien ist verfassungswidrig

vfghlogoEine entsprechende Bestimmung im Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien wurde daher vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.

Die Kompetenz der Rechtspfleger, Verfahren zu Verwaltungsstrafen bis zu 1500 Euro zu führen, bewirkt, dass sie gleichsam als Instanz über Schuld oder Unschuld zu befinden haben. Eine solche Übertragung einer richterlichen Tätigkeit an Rechtspfleger verstößt jedoch gegen die Verfassung. Es gilt eine Reparaturfrist bis Ende des Jahres.

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