Im Anlassfall war von der Behörde ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen zurückgewiesen worden, das Verwaltungsgericht Wien hatte die dagegen erhobene Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Gegen diese Entscheidung wurde (außerordentliche) Revision ergriffen, welche vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss zur Zl- RA 2014/22/0060 vom 16.12.2014 zurückgewiesen wurde.
Von Verfassungswegen besteht eine Generalsklausel für die sachliche Zuständigkeit zugunsten der Landesverwaltungsgerichte (Art 131 Abs.1 B-VG) , die sachlichen Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte des Bundes sind in taxativer Form aufgezählt (Art. 131 Abs. 2 und 3 B-VG).
In einem Verfahren betreffend die Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur“ (§ 2 Z 4 des Ingenieurgesetzes 2006) war strittig, ob zur Behandlung der Beschwerde gegen die Verweigerung der Verleihung das Bundesverwaltungsgericht oder das Landesverwaltungsgericht zuständig ist, weil gem. § 4 des Ingenieurgesetzes 2006, BGBl. I Nr. 120 in der Fassung BGBl. I Nr. 129/2013, die Entscheidung über die Verleihung der jeweils zuständige Bundesminister trifft.
Im Anlassfall war in einer Angelegenheit des Abfallwirtschaftsrechtes strittig, ob das Verwaltungsgericht Wien oder das Landesverwaltungsgericht Steiermark zur Entscheidung über die Beschwerde zuständig ist.
Das Verwaltungsgericht Wien stellte seine Unzuständigkeit mit Beschluss fest, eine Revision gegen diesen Beschluss wurde zugelassen.
Die Beschwerdeführerin erhob nicht nur die ordentliche Revision an der Verwaltungsgerichtshof, sie stellte zudem auch einen „Antrag auf Entscheidung des negativen Kompetenzkonfliktes“ gem. § 71 VwGG iVm Art 133 Abs. 1 Z. 3 B-VG.
Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), eine Agentur der Europäischen Union, veröffentlichte den Jahresbericht für das Jahr 2014 über die wichtigsten Entwicklungen im Asylbereich.
Es wurde festgestellt, dass im Jahr 2014 in den EU+-Ländern mehr als 660.000 Anträge auf internationalen Schutz gestellt wurden, das ist die höchste Zahl seit Beginn der Datenerfassung auf EU-Ebene im Jahr 2008.
Die meisten Asylanträge wurden von Menschen aus Syrien, den westlichen Balkanstaaten und Eritrea gestellt, die Zahl der Anträge von Bürgern aus den westlichen Balkanstaaten stieg dabei auf 110 000 an.
Betroffene Richter und Staatsanwälte hatten sich an den Europarat um Unterstützung gewandt hatten.
Jetzt hat auch die Europäische Vereinigung der Verwaltungsrichter (AEAJ) dem Europarat mitgeteilt, von türkischen Verwaltungsrichtern entsprechende Berichte erhalten zu haben. Nach diesen Berichten wurden Verwaltungsrichter auf Grund der von ihnen getroffenen Entscheidungen an andere Gerichte versetzt, plötzlich von Verfahren abgezogen oder auf Grund der getroffenen Urteile entlassen.
Geldbußen nach Besucherprotesten sind unzulässig, urteilt der VfGH.
(Die Presse)
Während SPÖ-Urgestein Otto Pendl eine Rede hielt, kamen von der Besuchergalerie des Nationalrats unfeine Töne. „Frechheit und Sauerei, Österreich ist ein korruptes Land!“, rief ein Mann auf der Besuchergalerie. Und warf Flugblätter in den Plenarsaal herab.
Dieser Vorfall ereignete sich im Oktober 2012. Die inzwischen verstorbene Nationalratspräsidentin Barbara Prammer unterbrach damals die Sitzung für kurze Zeit. Der Störenfried verließ nach einer Aufforderung die Besuchergalerie.
Für die Aktion bekam der Mann von der Landespolizeidirektion Wien eine Strafe von 100 Euro aufgebrummt. Er habe die öffentliche Ordnung gestört. Der Mann schlug den Rechtsweg ein. Zunächst vergebens.
Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass Normen, die für verbindlich erklärt worden sind, gratis zugänglich sein müssen.
(Die Presse)
Bekannt ist das Dilemma seit Jahrzehnten, wirklich gelöst wurde es bis heute nicht: Einerseits hat laut Normungsgesetz nur das Normungsinstitut (ASI) das Recht, ÖNORMEN herauszugeben und zu vervielfältigen (oder gegen Entgelt die Vervielfältigung zu gestatten). Darauf beruht sein Geschäftsmodell, mit dem es sich zu 95 Prozent selbst finanziert. Andererseits wurden viele ÖNORMEN durch Gesetz oder Verordnung für verbindlich erklärt, auf noch mehr wird zumindest verwiesen. Auf Bundesebene betrifft das aktuell 380 nationale Normen, auf Landesebene 369.
Die ÖNORM gilt allgemein nicht nur als Gütesiegel, sie ist auch vielfältiger Anknüpfungspunkt für gesetzliche Regelungen.
Gibt man in das Rechtsinformationssystem des Bundes das Suchwort „ÖNORM“ ein, werden aktuell 488 Dokumente angezeigt. ÖNORMEN sind Anknüpfungspunkte für den Arbeitnehmerschutz, den Abfallwirtschaftsbereich, den Hygienebereich, den Elektrotechnikbereich, das Vergaberecht etc. 24.703 Normen sollen es laut einem Beitrag in der Zeitschrift „Datum“ sein, die regeln, wie wir arbeiten, bauen, wohnen und leben. Wenig bekannt ist, dass diese Regeln nicht vom Staat erstellt werden, sondern zumeist von Industrievertretern. „Manche würden nur dazu dienen, dass sich einige Industriebetriebe neue Aufträge verschaffen“, wird Staatssekretär Schieder im Kurier vom 16.1.2015 zitiert, Anlass war die Vorstellung einer „neuen Normungsstrategie“. Jetzt hat das Wirtschaftsministerium den Entwurf für ein neues Normengesetz vorgelegt.
Nach dem Aus für die Glücksspielautomaten hat die Stadt Wien nun auch den Wettcafes den Kampf angesagt.
Bereits Anfang Juli wurde das bestehende Landesgesetz verschärft, nun kommt ein neues Gesetz in Begutachtung.
Neue Wettcafes für Live-Sportwetten werden de facto von der Stadt nicht mehr genehmigt. Dennoch soll es laut der zuständigen Stadträtin rund 100 neue Lokale geben, die eine rechtliche Grauzone genützt haben. Sie verfügen über alte Gewerbeberechtigungen aus anderen Bundesländern.
Das Verwaltungsgericht ist nicht berechtigt, erstmals Kosten für das erstinstanzliche Verfahren vorzuschreiben.
Mit Bescheid vom 20. November 2013 der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung wurde das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Aufgrund der Berufung der Finanzpolizei am 2. Dezember 2013 gab das Landesverwaltungsgericht Salzburg der Beschwerde insoweit Folge, als der angefochtene Bescheid behoben und über die Beschuldigte eine Geldstrafe verhängt und gleichzeitig unter Bezugnahme auf § 38 VwGVG iVm § 64 Abs 1 und 2 VStG ein Kostenbeitrag zum Strafverfahren in der Höhe von 10% der Geldstrafe vorgeschrieben wurde . Letzteres ist laut VwGH nicht zulässig.
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern bzw. darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.