VwGH Judikatur/Revision: Einzelfallbezogene Beurteilungen sind im Allgemeinen nicht revisibel

vwgh-logoIm Anlassfall war von der Behörde ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen zurückgewiesen worden, das Verwaltungsgericht Wien hatte die dagegen erhobene Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Gegen diese Entscheidung wurde (außerordentliche) Revision ergriffen, welche vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss zur Zl- RA 2014/22/0060 vom 16.12.2014 zurückgewiesen wurde.

Begründend führt der Gerichtshof aus, das Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen erfordere eine Einzelfallbeurteilung. Eine solche einzelfallbezogene Beurteilung ist nach Auffassung der VwGH im Allgemeinen dann nicht reversibel, wenn sie auf einer verfahrensrechtlich einwandfreien Grundlage erfolgt ist und in vertretbarere Weise im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze vorgenommen wurde.

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