Die ÖNORM gilt allgemein nicht nur als Gütesiegel, sie ist auch vielfältiger Anknüpfungspunkt für gesetzliche Regelungen.
Gibt man in das Rechtsinformationssystem des Bundes das Suchwort „ÖNORM“ ein, werden aktuell 488 Dokumente angezeigt. ÖNORMEN sind Anknüpfungspunkte für den Arbeitnehmerschutz, den Abfallwirtschaftsbereich, den Hygienebereich, den Elektrotechnikbereich, das Vergaberecht etc. 24.703 Normen sollen es laut einem Beitrag in der Zeitschrift „Datum“ sein, die regeln, wie wir arbeiten, bauen, wohnen und leben. Wenig bekannt ist, dass diese Regeln nicht vom Staat erstellt werden, sondern zumeist von Industrievertretern. „Manche würden nur dazu dienen, dass sich einige Industriebetriebe neue Aufträge verschaffen“, wird Staatssekretär Schieder im Kurier vom 16.1.2015 zitiert, Anlass war die Vorstellung einer „neuen Normungsstrategie“. Jetzt hat das Wirtschaftsministerium den Entwurf für ein neues Normengesetz vorgelegt.
Austrian Standards, das frühere Normungsinstitut, lehnt den Entwurf für das neue Normengesetz von Anfang an als „nicht umsetzbar“ ab und untermauerte diese Position nun durch ein Gutachten eines Verfassungsexperten Dr. Mayer. Dieser hält das neue Normengesetz für „krass verfassungswidrig“ (siehe dazu den Beitrag auf orf.at). Das Wirtschaftsministerium wies die Kritik zurück. Das Gesetz solle die Transparenz und Steuerung des nationalen Normenwesens verbessern, um die von Wirtschaftstreibenden beklagte Normenflut einzudämmen. Die nationale Stellungnahmefrist für das Gesetz geht am 3. August zu Ende, am 24. September die europäische. Das neue Normengesetz soll am 1. Jänner 2016 in Kraft treten. Siehe dazu auch: „Die Ordnung der Dinge“ Zeitschrift „Datum“, Heft 11/2014 Stellungnahme von „Austrian Standards“