Die Auffassung des VwG, dass auch ein von der Revisionswerberin bezogenes Pflegekindergeld iSd § 44 Wr. KJHG 2013 unter den umfassenden Einkommensbegriff des § 10 Wr. MSG fällt, ist nicht zu beanstanden, dient doch auch das Pflegekindergeld der Deckung von Lebensunterhalt und Wohnbedarf.
Gem § 10 Abs. 1 Wr. MSG ist auf den Mindeststandard das Einkommen der Person, für die der jeweilige Mindeststandard gilt, anzurechnen. Bei der Bemessung für eine Bedarfsgemeinschaft ist gem § 10 Abs. 2 zweiter Satz Wr. MSG auf die Summe der heranzuziehenden Mindeststandards die Summe der Einkommen (wozu auch das Pflegekindergeld gehört) aller anspruchsberechtigten Personen der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen.
In einem Aufruf italienischer Professoren, Anwälte, Richter und Staatsanwälte werden die EU-Institutionen (aber auch die nationalen Institutionen) angesichts der Verletzungen grundlegender rechtsstaatlicher Grundsätze und der Missachtung von Menschenrechten zu unverzüglichen sichtbaren Reaktionen aufgefordert.
Die Richtervereinigung hat die zahlreichen Suspendierungen und Verhaftungen von Richterinnen und Richtern in der Türkei scharf kritisiert (siehe dazu das 
