Die Grundrechtscharta der EU ist auch für Österreichs Verwaltung relevant.
„Good Governance und Wettbewerb“, dieses Thema stand im Fokus des Competition Talks, zu dem die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vergangenen Montag geladen hatte.
Der Begriff „Good Governance“ wird seit Anfang der 1990er-Jahre immer häufiger verwendet. Viele wissen dennoch nicht, was damit eigentlich gemeint ist. Generaldirektor Theodor Thanner übersetzte ihn in seiner Einleitung mit „guter Regierungsführung“. Er umfasse insbesondere die Prinzipien Transparenz, Partizipation, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft, sagte er. Doch der Begriff beinhalte nicht nur ein neues Verständnis von Regierung und Verwaltung. Mitumfasst seien davon genauso Religionsgemeinschaften und zivilgesellschaftliche Institutionen. „Und seine Schnittmenge mit dem Wettbewerb lässt sich unter anderem am Dokument ,Competition und Corporate Governance‘ der OECD aus dem Jahr 2010 ablesen. Good Governance soll für jede Regierungsinstitution selbstverständlich sein“, so Thanner.
In einem Verfahren nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz, in dem die Behörde die Erteilung einer Auskunft verweigerte, hatte sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Frage auseinander zu setzen, wer letztlich zur Erteilung der verlangten Auskunft zuständig ist.
Handelte es sich um das TV-Ereignis des Jahres oder um bloße Effekthascherei?
In einer gemeinsamen Pressekonferenz hat letzte Woche in Brüssel die neu gegründete 

