EuGH (1): Kürzere Verfahrensdauer trotz Rekord an Vorabentscheidungsverfahren

Der Gerichtshof hat  im Jahr 2016 insgesamt 704 Rechtssachen erledigen können (+14% im Vergleich zu 2015).

Damit hat er mehr Rechtssachen erledigt als im vergangenen Jahr  neu bei ihm eingegangen sind (692). Diese Zahlen gehen aus der vom EuGH vorgelegten Rechtsprechungsstatistiken für das Jahr 2016 hervor.

Von den 2016 neu eingegangenen Rechtssachen gehen 470 auf Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte zurück. Dies stellt einen Rekordwert in der Geschichte des Gerichtshofs dar, der nach Auffassung des EuGH Ausdruck sowohl der Bedeutung des Vorabentscheidungsverfahrens für die Umsetzung des Unionsrechts als auch des Vertrauens ist, das die nationalen Gerichte dieser Form der gerichtlichen Zusammenarbeit im Hinblick auf  die einheitliche Auslegung   und   Anwendung des    Unionsrechts entgegenbringen.

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Judikatur VwGH/VStG: Fortgesetztes Delikt auch bei fahrlässiger Begehung

Die Rechtsprechung zum fortgesetzten Delikt im Bereich der Vorsatztaten kann nicht zur Folge haben, dass im Bereich der Fahrlässigkeitsdelinquenz die wiederholte Begehung derselben Verwaltungsübertretung im Rahmen eines  erkennbaren zeitlichen Zusammenhangs stets  zu einer separaten Bestrafung jeder einzelnen der Taten zu führen hat.

Im Revisionsfall hatte ein Unternehmen eine Vielzahl von Werbemails an einen Empfänger ohne dessen Einwilligung geschickt. Wegen Übertretungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 wurde für jede einzelne Email eine Geldstrafe von EUR 500,- verhängt. Begründet wurde die Bestrafung von der Behörde damit, dass die Versendung der E-Mails automatisiert erfolgt, weshalb es auch zur Versendung einer solch großen Anzahl gekommen sei. Es liege fahrlässige Tatbegehung vor, daher bleibe kein Raum für die Annahme eines fortgesetzten Delikts, sodass eine separate Bestrafung der Zusendungen zu erfolgen habe.

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VfGH-Präsident: Rechtsstaat braucht Balance zwischen Freiheit und Sicherheit

Es sei äußerst belastend für den Rechtsstaat, wenn neue Gesetze immer dann angekündigt oder beschlossen werden, wenn im In- oder Ausland etwas passiere, sagt Verfassungsgerichtshofspräsident Gerhart Holzinger in einem Interview mit der APA. Er warnte vor der Attitüde, auf jeden Terrorakt oder spektakulären Kriminalfall mit verschärften Gesetzen zu reagieren – ohne zu prüfen, ob die …

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Überwachung versus Menschenrechte ?

Vorliegende Erkenntnisse belegen,  dass der Rechtsstaat bei Terrorismusgefahr rechtlich handlungsfähig ist. Das Problem liegt vorrangig auf der Vollzugsebene. Dennoch wird immer wieder behauptet, die technologische Entwicklung erfordere das fortlaufende Herumbasteln am Rechtsstaat. Auch neue Technologien, wie sie z.B. der Staat  Israel in den sozialen Medien einsetzt (vorbeugende Inhaftierung von Palästinensern ausschließlich auf Grundlage  ausgewerteter Internetprofile), …

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APA/HANS PUNZ

Die Spielerträge haben vergangenes Jahr deutlich zugelegt. Die Gewinner sind Online-Spiele und -Wetten. Dort fehlen freilich staatliche Kontrolle und der Spielerschutz.

Glaubt man einer aktuellen Studie von KREUTZER FISCHER & PARTNER so zeigt die landesrechtliche Regulierung des Automaten-Glücksspiels (Landesausspielungen) und die verschärfte Beschlagnahmung illegaler Glücksspiel-Automaten durch die Finanzpolizei zwar  Wirkung. Gleichzeitig offerieren immer mehr  Online Anbieter neue innovative Wett- und Spielmöglichkeiten im Internet, die einer nationalstaatlichen Kontrolle entzogen sind.

Wetten sind das neue Glückspiel

Seit dem Aus für einarmige Banditen werfen Glücksspieler ihr Geld in Wett-Automaten.  So verzeichnete nach einem Bericht der „Presse“  Sportwetten ein Umsatzplus von 18,8 Prozent auf 221 Mio. Euro. Während die Bruttospielerträge im Vorjahr in Wettlokalen um 13 Prozent wuchsen, legten Internet-Wetten um 33,8 Prozent zu.

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VwGH Judikatur/Verfahrensrecht: Ohne Antrag auf Ausfertigung ist Revision unzulässig

Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem Erkenntnis vom 20.04.2017, Ra 2017/19/0099, erstmals mit der Auslegung der Bestimmung des § 25a Abs. 4a letzter Satz VwGG idF BGBl. I Nr. 24/2017 (verkürzte Ausfertigung von Erkenntnissen) auseinander gesetzt.

Im Anlassfall hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Bescheidbeschwerde mit mündlich verkündetem Erkenntnis als unbegründet abgewiesen und ausgesprochen, dass die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig ist. In der Folge stellte das Bundesverwaltungsgericht von der mündlichen Entscheidung eine schriftliche Ausfertigung her, die den Parteien zugestellt wurde. Ein Antrag auf Ausfertigung der Entscheidung gemäß § 29 Abs 4 VwGVG war von keiner der Verfahrensparteien gestellt worden.

Gegen das schriftlich ausgefertigte Erkenntnis wurde vom Beschwerdeführer Revision erhoben.

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VwGH Judikatur / Verhaltensbeschwerde

Die Verweigerung der Aktenübermittlung auf elektronischem oder postalischem Weg im Rahmen der Kriminalpolizei kann – ungeachtet der Frage, ob nach Maßgabe der Bestimmung des § 53 Abs. 2 StPO ein diesbezüglicher Anspruch des Beschuldigten überhaupt besteht (und eine Verletzung der Revisionswerberin in ihren Rechten im vorliegenden Fall daher überhaupt in Betracht kommt) – nicht im Wege einer Verhaltensbeschwerde nach …

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Justiz und Transparenz (2): Neue Mitgliedsstaaten und die Schweiz als Vorbilder

Verwaltungsgericht Belgrad

Wer in einem der neuen EU-Mitgliedsstaaten ein Gericht besucht, dem fallen als erstes auf den Gängen große Bildschirme auf, auf denen Ort, Zeit und Gegenstand öffentlicher mündlicher Verhandlungen ersichtlich sind.

Oft ist am Gericht auch die Abfrage von Verhandlungsterminen anderer Gericht möglich. Nach den Vorgaben der EU-Kommission bei den Beitrittsverhandlungen ist die Tätigkeit der Gerichte – und das betrifft vor allem Urteile und Verhandlungen –  aus Gründen der Transparenz auch auf den von den Gerichten zu führenden Webseiten verpflichtend zu dokumentieren.

Einen Schritt weiter geht die Justiz in der Schweiz, insbesondere im Kanton St.Gallen: Dort kann auf den Webseiten der Gerichte nicht nur Ort und Zeit aktueller Verhandlung angerufen werden, es finden sich auch detailliert Angaben zum jeweiligen Sachverhalt und Verfahrensverlauf.

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Justiz und Transparenz (1): Datenschutz versus Öffentlichkeit

Foto: /Montage,Tichr/Fotolia,istockphoto

Um zu beurteilen, wie „zivilisiert“ ein Staat ist und wie sehr er Menschenrechte achtet, gilt Transparenz als wichtiges Kriterium.

Besonders in der Justiz. Schau- oder Geheimprozesse lassen auf zumindest unterentwickelte demokratische Strukturen schließen. Davon ist Österreich natürlich meilenweit entfernt. Allerdings gebe es im System nicht nur nach Ansicht des Verfassungsrechtsexperten Heinz Mayer Defizite.

Verfassung

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Strafzettel: Wer zu viel zahlt, wird nicht mehr bestraft


„Schwitzen statt sitzen“ ist künftig auch bei Verwaltungsstrafen möglich. Wer bei Anonymverfügungen zu viel überweist, löst künftig keine Anzeige mehr aus.

Der Grundsatz „schwitzen statt sitzen“ soll künftig auch für Verwaltungsstrafen gelten: Das Bundeskanzleramt will die seit 2008 bestehende Möglichkeit, eine gerichtliche Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzudienen, entsprechend ausdehnen. Ebenfalls Teil der Novelle zum Verwaltungsstrafgesetz: Wer für einen Strafzettel zu viel überweist, wird dafür nicht mehr bestraft.

Ersatzfreiheitsstrafen sind in Österreich nach wie vor weit verbreitet: 2015 mussten 7452 Menschen ins Gefängnis, weil sie eine Verwaltungsstrafe nicht bezahlen konnten oder wollten. Während gerichtliche Geldstrafen oder Finanzstrafen auch durch gemeinnützige Arbeit abgedient werden können, besteht diese Möglichkeit für Verwaltungsstrafen bisher nicht. Die nun vom Kanzleramt vorgelegte Novelle zum Verwaltungsstrafgesetz soll das beheben.

Die Begutachtungsfrist läuft bis 14. Juni.

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