
Den Verwaltungsrichter:innen des Landes Kärnten wird das rechtliche Gehör von der Gleichbehandlungskommission des Landes bei der Erstellung des Gutachtens zur Frage, ob die Landesverwaltungsrichter:innen gehaltsmäßig diskriminiert werden, völlig verwehrt. Die Kommission hat den antragstellenden Richter:innen des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten das Beweisergebnis zur Beurteilung, ob eine Diskriminierung aufgrund des Alters wegen der völlig unterschiedlichen Gehaltszahlungen vorliegt, vorenthalten und fundamentale Verfahrensgrundsätze missachtet.







