
Verfassungsrechtler sind sich über die am Dienstag in Kraft tretende „COVID-19-Notmaßnahmenverordnung“, die Österreich einen neuerlichen Lockdown bringt, einigermaßen uneins. Vor allem die darin enthaltenen Kontaktbeschränkungen werden unterschiedlich bewertet. Einig ist man sich hingegen, dass verpflichtende Massentests einer gesetzlichen Grundlage bedürften.
Während die am Sonntag veröffentlichte Verordnung vom früheren Dekan der juridischen Fakultät der Universität Wien, Heinz Mayer, als im Großen und Ganzen für ausreichend bestimmt gesehen wird, äußerte Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk gegenüber der APA Bedenken. „Eine Regelung dieser Tragweite und Bedeutung hätte sich mehr an juristischer Eindeutigkeit verdient“, so Funk.
Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Sonntag den neuen verschärften Lockdown in der COVID-19-Notsituationsverordnung genehmigt. Im Gegensatz zum „Lockdown light“ vor zwei Wochen stimmten nur die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne zu.
Noch im November startet mit Justiz Online eine Plattform, auf der Betroffene den Stand ihrer Rechtsverfahren verfolgen können.
Deutsche Medien berichten unter Berufung auf den Deutschen Richterbund, dass bereits in der ersten Woche des neuerlichen Teil-Lockdowns mehr als 500 Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten eingegangen sind.
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat einen umfassenden Bericht über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Tätigkeit der Rechtssysteme in den 57 Teilnehmerstaaten in Europa, Zentralasien und Nordamerika veröffentlicht. Der Bericht gibt einen ersten Überblick darüber, wie Gerichte in den einzelnen Staaten auf die durch die Pandemie bedingten Notstandssituationen reagierten.
Auch für die Rechtswissenschaften werfen die neuen Corona-Schutzmaßnahmen jede Menge rechtsstaatliche Fragen auf.