Der Unabhängige Verwaltungssenat NÖ hat entschieden, dass die Schüsse eines Polizisten auf Supermarkteinbrecher in Krems widerrechtlich erfolgt seien.
Insgesamt fielen drei Schüsse in dem Kremser Supermarkt. Der UVS urteilte nun, dass auch der erste Schuss des Polizisten, der über die Köpfe der beiden jugendlichen Einbrecher abgefeuert wurde, rechtswidrig sei. Der Schuss sei als lebensgefährdend zu werten. Laut Spruch des UVS habe die Polizistin richtig gehandelt. Der Polizist habe beide Male zu Unrecht geschossen.