Die Vereinigung der Mitglieder der UVS ist Teilnehmer im EJTN Programm. Im Rahmen dessen hatten wir nunmehr die Gelegenheit, uns von der Wichtigkeit und Notwendigkeit dieses Programms zu überzeugen.
von Veronika Doralt und Edith Zeller
Wir waren am Berufungsverwaltungsgericht in Paris stationiert und konnten im Zuge dessen zwei Wochen lang nicht nur die interne Arbeitsweise dieses Gerichtes kennenlernen, sondern darüber hinaus einen Einblick in die Funktionsweise der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit Frankreichs auf allen Instanzen gewinnen.
Ein derartiger Austausch ist nicht nur eine ausgezeichnete Fortbildungsmaßnahmen, welche im Zuge des Stockholm Programms in den nächsten Jahren immer wichtiger und notwendiger werden wird, sondern ermöglichte auch einen bereichernden Gedankenaustausch mit französischen Kollegen.
Die Besonderheit des französischen Systems der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht im Vergleich zu Österreich insbesondere darin, dass der Conseil d’Etat neben seiner Tätigkeit als oberstes Verwaltungsgericht auch gleichzeitig eine beratende Funktion für den Gesetzgeber hat und zu Gesetzvorhaben Stellungnahmen abgibt. Außerdem führt dieses Gremium die gesamte Justizverwaltung. Der Zusammenfall dieser unterschiedlichen Funktionen kann im Hinblick auf die Unabhängigkeit dieser Institution als Gericht kritisch hinterfragt werden. Eine ähnliche Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es etwa auch in Belgien, in den Niederlanden und in Griechenland. Luxemburg, welches ebenso einen ähnlichen Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit hatte, wurde vom EGMR im Fall „Procola“ verurteilt, mit der Folge, dass in Luxemburg Verwaltungsgerichte eingerichtet wurden, welche ausschließlich Rechtsprechungsfunkion ausüben.