Sozialgesetze werden an neue Verwaltungsgerichte angepasst

Der Sozialausschuss des Nationalrats beschäftigte sich in seiner Sitzung am 14. März 2013 mit Gesetzespaketen zur Anpassung des AuslBG, des ASVG und anderer Sozialgesetze an die neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Durch die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit entfällt der administrative Instanzenzug in Angelegenheiten der Ausländerbeschäftigung. Bescheide regionaler AMS-Geschäftsstellen sind in Hinkunft beim Bundesverwaltungsgericht zu beeinspruchen, das betrifft nach derzeitigem Stand rund 900 Fälle pro Jahr.

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Verwaltungsgerichte: Richter auf Reisen

Das neue Verfahrensrecht für die Verwaltungsgerichte beschert den Beiteiligten rege Reisetätigkeit

Die vom Parlament letztlich beschlossene Fassung des VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013, bringt hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte in Verwaltungsstrafverfahren eine bemerkenswerte Neuerung:

Die bislang bewährte Regelung hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der UVS in Verwaltungsstrafverfahren nach § 51 Abs. 1 VStG, die an den Sitz der bescheiderlassenden Behörde anknüpft, sollte zunächst durch die Regierungsvorlage übernommen werden (vgl. § 3 VwGVG, RV 2009, GP XXIV). Anlässlich der parlamentarischen Behandlung wurde § 3 VwGVG einer umfassenden Änderung unterzogen, die dazu führte, dass sich die örtliche Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte im Bescheidbeschwerdeverfahren und im Säumnisbeschwerdeverfahren nunmehr nach § 3 AVG richtet. Davon abweichende Bestimmungen in § 38 VwGVG wurden für das Verwaltungsstrafverfahren nicht getroffen. Demnach wird sich künftig die örtliche Zuständigkeit (sofern nicht § 3 Z 1 und 2 AVG zur Anwendung kommen) in der Mehrzahl der Fälle nach dem Hauptwohnsitz (Aufenthalt) des Beschuldigten (§ 3 Z 3 AVG) richten.

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Die Gesetze, die (angeblich) niemand wollte

Bild: (c) dapd (Hans Punz)
Bild: (c) dapd (Hans Punz)

Politiker schieben die Schuld für verpfuschte Gesetze gerne auf Legisten. Doch warum passieren Fehler? Und ist es wirklich immer nur ein Versehen?

PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Klar ist, es passieren Fehler, wie Legisten aus verschiedenen Ministerien im Gespräch mit der „Presse“ bestätigen. Vor allem dann, wenn der eigene Minister nach Verhandlungen mit dem Koalitionspartner kurzfristig noch Änderungen wünscht. „Man bekommt am Montag um 21 Uhr die Nachricht, dass bis zum Ministerrat Dienstagfrüh wieder alles geändert werden muss“, sagt etwa ein Legist zur „Presse“ (die befragten Juristen wollten allesamt anonym bleiben). Dazu kommt, dass viele Materien, vor allem im Sozialbereich, tatsächlich hochkomplex sind. „Manche Gesetze werden daher auch nicht besser, wenn man sie länger liegen lässt“, meint ein anderer Legist. Meist findet man die Fehler noch, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Aber nicht immer, und manchmal kommen auch erst auf parlamentarischer Ebene die Fehler ins Gesetz, wenn die Ministeriumsvorlage noch einmal modifiziert wird.

 

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Gerichtsreform könnte VIE-Bescheid verzögern

Die anstehende Reform der österreichischen Verwaltungsgerichte könnte das derzeit beim Umweltsenat laufende Berufungsverfahren zum Bau der dritten Piste am Flughafen Wien um mehrere Monate verzögern.

Der Grund der möglichen Verzögerung: Mit 1. Jänner 2014 gibt es den derzeit zuständigen Umweltsenat nicht mehr. Dann ist das neue Bundesverwaltungsgericht zuständig.

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Besserer Rechtsschutz für Schüler

zeugnis Gesetzesentwurf des BMUKK: Schüler und Eltern müssen bei Beschwerden nicht mehr zum Landesschulrat, sondern zum unabhängigen Verwaltungsgericht.

Was tun, wenn es Probleme in der Schule gibt, die weder der Lehrer noch der Direktor lösen können? Bisher konnten sich Schüler und Eltern an die Schulinspektoren wenden. Da diese fast alle selbst ehemalige Lehrer sind, sind sie nicht immer objektiv. Beim KURIER-Schüleranwalt beschweren sich viele Eltern, dass ihre Argumente bei den Behörden gar nicht gehört werden. Ab 2014 soll das anders werden. Dann soll eine unabhänigige Instanz geschaffen werden, an die sich Betroffene wenden können. Statt zum Inspektor gehen sie dann zum Verwaltungsgericht.

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Regierungsvorlage: FNG-Anpassungsgesetz

Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grenzkontrollgesetz sowie das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (FNG-Anpassungsgesetz) als PDF …

528 Besucher wollten mit einer Schusswaffe ins Gericht

 Drohungen gegen Richter nehmen zu. Ein Bezirksgericht musste sich sogar verbarrikadieren.

Polizisten dürfen ihre Dienstwaffe auch in einem Gerichtsgebäude tragen, etwa wenn sie als Zeuge geladen sind. Alle anderen müssen gefährliche oder als solche eingestufte Gegenstände wie Nagelzwicker an der Sicherheitsschleuse abgeben. Im vergangenen Jahr wollten 528 Privatpersonen eine Schusswaffe mit ins Gericht nehmen, um 125 mehr als 2011.

Wobei: Die Gefahr geht oft von Unbewaffneten aus, wie die (vorhersehbare) Eskalation bei dem Prozess mit rassistischem Hintergrund vergangenen Donnerstag gezeigt hat. Noch riskanter sind die Reaktionen von Betroffenen in Sorgerechts- und Exekutionsfällen, die Entscheidungen der Richter nicht akzeptieren wollen (39 Prozent aller Attacken gegen Justizpersonal). Drohungen bis zu Sesseln, die durch das Amtszimmer geschleudert werden, sind fast alltäglich. „Die Hemmschwelle ist geringer geworden“, attestiert die Präsidentin des Wiener Zivillandesgerichts, Marlene Perschinka. Die Nachfrage einer bedrohten Richterin am Telefon: „Sie wissen aber schon, mit wem Sie sprechen?“, konnte dem aufbrausenden Anrufer vielleicht früher einmal Einhalt gebieten.

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Kurz für Volksanwaltschaft als Schlichtungsstelle

Ostermayer: Rechtlich bindende Entscheidungen nur durch unabhängiges Verwaltungsgericht garantiert ÖVP-Staatssekretär Sebastian Kurz gehen die vorgelegten Pläne der SPÖ zur Reform des Amtsgeheimnisses nicht weit genug. Er spricht sich für eine Schlichtungsstelle „außerhalb des Systems“ aus, wenn einem Bürger eine Information verwehrt wird. Statt einer alleinigen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts hält Kurz hier eine Zuständigkeit der Volksanwaltschaft …

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