VfGH: Staat muss Ausübung des Versammlungsrechtes garantieren

 Der Verfassungsgerichtshof hat die Untersagung einer Demonstration gegen den WKR-Ball 2011 in Wien für verfassungswidrig erklärt. Die Sicherheitsbehörde habe nicht einfach vorsorglich eine Demonstration untersagen dürfen, weil es möglicherweise zu Zusammenstößen kommen könnte. Dies liefe auf ein – mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht zu vereinbarendes – vorbeugendes Versammlungsverbot hinaus. Die Österreichische Hochschülerschaft hatte den Untersagungsbescheid vor …

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„Die neuen Landesverwaltungsgerichte“

FöderalismusinstitutBericht über die Tagung des Föderalismusinstitutes am 11. und 12. April 2013 an der Universität Innsbruck

Von Wolfgang Helm (UVS Wien)

Die verfassungsrechtliche Stellung der neuen Gerichte

Den ersten Teil über die Grundlagen der Reform eröffnete Gamper (Universität Innsbruck), die die Reform in die Nähe einer Gesamtänderung der Bundesverfassung rückte, deren Bauprinzipien massiv tangiert würden. Diese These erregte in der anschließenden Diskussion vehementen Widerspruch von Thienel (VwGH), der in den vermeintlichen Widersprüchen zu Baugesetzen substanzlose Konstrukte der Lehre erblickte und ausführte, die gerichtliche Kontrolle der Verwaltung sei vielmehr schon im B-VG von 1920 angelegt; ein Ausbau derselben verstoße gegen keines der Prinzipien.  Lienbacher (VfGH) verwies in seinem Vortrag auf die vielfältigen Bindungen an europäische Rechtsnormen, denen Organisations- und Materiengesetzgeber ausgesetzt sind. Zudem seien die Verfahrensgarantien des Art. 6 EMRK auf den neuen europäischen Grundrechtskatalog auszudehnen. Nach der Entscheidung des EuGH vom Oktober 2012 über die Datenschutzkommission sei zwar die Unabhängigkeit einer Kontrollstelle iS derDatenschutzrichtlinie gegenüber Art. 6 autonom auszulegen (dh nicht mit der Unabhängigkeit eines Gerichts/Tribunals gleichzusetzen);  in jedem Falle bedeute Unabhängigkeit aber nicht nur Weisungsfreiheit, sondern bedürfe auch organisatorischer Absicherung . Eine besonders strenge Anscheinsjudikatur pflege in dieser Hinsicht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

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Gesetz über das Landesverwaltungsgericht Burgenland vorgelegt

Burgenland_Wappen+endgNun hat auch das Land Burgenland einen Entwurf für ein Verwaltungsgerichts vorgelegt.

In diesem Entwurf werden Angelegenheiten der Justizverwaltung zwar grundsätzlich dem Präsidentin/dem Präsident zugewiesen, die Personal- und Raumverwaltung sollen aber weiterhin durch die Landesregierung geführt werden. Bei Besorgung der Justizverwaltungsangelegenheiten wird die Präsidentin/der Präsident weisungsfrei gestellt.

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Verwaltungsgerichte: Rechtsschutz nicht gefährdet!

Die Standesvertretung der UVS-Richter reagiert auf jüngste Medienberichte „Es wäre unaufrichtig zu leugnen, dass es bei der Umsetzung einer unabhängigen Verwaltungsgerichtsbarkeit verschiedentlich Probleme gibt“, erklärt die Bundesvorsitzende der UVS-Vereinigung, Christa Hanschitz, in Reaktion auf Medienberichte in den letzten Tagen, zuletzt in der Wiener Zeitung. „Dabei geht es aber um allgemeine verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen. Der …

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Baustellen im Sachverständigenrecht

presse-logoDie Sachverständigen sind ins Gerede gekommen. Es gibt kaum einen spektakulären Fall von Wirtschaftskriminalität, bei dem nicht auch ein kritisches Wort über die Tätigkeit der Sachverständigen fällt.

Dabei droht der gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige als verlängerter Arm des Gerichtes zu erlahmen. Diese Entwicklung stellt die Effizienz der Rechtsprechung infrage. Die Probleme sind mannigfacher Natur.

NIKOLAUS LEHNER UND WOLFGANG PÖSCHL (Die Presse)

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Verwaltungsgerichtshof zur Rundfunkbeiträgen: Verjährungsbestimmungen des bürgerlichen Rechtes sind im öffentlichen Recht weder unmittelbar noch analog anzuwenden

orf_gisWie der Verfassung- und der Verwaltungsgerichtshof bereits in zahlreichen Erkenntnissen (z.B. zu Pflegegebühren oder Beiträgen zum Wohlfahrtsfonds) ausgeführten haben, stellt das Fehlen ausdrücklicher Verjährungsbestimmungen keine planwidrige Lücke der gesetzlichen Regelungen dar.

Bei den Verjährungsvorschriften des ABGB handelt es sich nach Auffassung der Höchstgerichte um Rechtsgrundsätze des Privatrechtes, die sich nicht ohne weiteres auf das öffentliche Recht übertragen lassen (s. etwa auch VwGH 12.3.1968, 449/67).

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Tirol vorbildlich bei Einführung neuer Gerichte

An der Universität Innsbruck findet derzeit eine prominent besuchte Fachtagung zum Thema Landesverwaltungsgerichte statt.

orf-atAb 1. Jänner 2014 werden diese Gerichte in allen Bundesländern eingerichtet, die 16 Tiroler Berufungs- und Sonderbehörden für Verwaltungsverfahren sind dann Geschichte. Mehr als 300 Teilnehmer diskutieren dabei über Grundlagen und Herausforderungen für die neuen Gerichte.

Neuerung bringt Positives und Negatives

Mit der Verfassungsnovelle sind in Österreich erstmals die Länder für eine Gerichtsbarkeit verantwortlich. Man kann sagen, dass das rechtsstaatliche Prinzip, die Grundrechte, in einem positiven Sinn betroffen seien. Es gebe aber auch Prinzipien, die in einem negativen Sinn verändert worden seien, weil gewisse Berufungsbehörden, die bisher vorgesehen waren, demokratisch höher legitimiert gewesen seien, als es die Verwaltungsgerichte sein werden. Die Gewaltenteilung sei stark betroffen, weil viele Verwaltungsbehörden nicht mehr existieren, während die Gerichtsbarkeit deutlich ausgebaut worden sei.

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ZUV als Ausbildungsunterlage an der Wiener Verwaltungsakademie

Der Informationsbedarf zur Verwaltungsreform schlägt sich nunmehr auch in einem gesteigerten Interesse an der Zeitschrift der UVS nieder. Insbesondere die letzte Ausgabe mit den Beiträgen zum Verfahren vor den neuen Verwaltungsgerichten ist besonders stark nachgefragt. Dies hängt offenbar mit der hohen Qualität der Veröffentlichungen zusammen, was sich auch  darin zeigt, dass  die Verwaltungsakademie der Stadt …

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