Jabloner: besorgt über Situation in Wien

Als Sternstunde des Parlaments bezeichnete der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich.

Jabloner UOhne die konstruktive Mitwirkung der Oppositionsparteien wäre die Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlagen nicht möglich gewesen, betonte Jabloner anlässlich der Präsentation der zweiten Auflage von Thanner/ Vogl,  SPG-Kommentar, gestern im gelben Salon der Böhmischen Hofkanzlei.

Alle Beteiligten an diesem Projekt, das in seinem Umfang nicht unterschätzt werden dürfe, hätten großartige Arbeit geleistet. Angefangen von der Bundesregierung und den Landesregierungen, zu den Administrationen und den Verfassungsdiensten des Bundes und der Länder. Er selbst habe seit zwanzig Jahren, trotz Phasen des Zweifelns,  an diesen Weg geglaubt und letztlich Recht behalten.

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Rechtsverbindliche elektronische Ausgabe des EU-Amtsblatts

Künftig gilt nur mehr die Online-Version des EU-Amtsblatts. Zum 1. Juli 2013 wird die elektronische Ausgabe des EU-Amtsblatts aufgrund einer neuen Verordnung des Rates (Nr. 216/2013 vom 7. März 2013) rechtsverbindlich. Das Amtsblatt kann über EUR-Lex aufgerufen und seine Echtheit überprüft werden.

Vergaberecht und Datenschutzgesetz angepasst

Der Verfassungsausschuss hat für die Novelle des Bundesvergabegesetzes und des Datenschutzgesetzes grünes Licht gegeben. Damit werden auch diese Rechtsbereiche an die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit anpassen werden. In Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 16.Oktober 2012, C‑614/10, wird im Bereich des Datenschutzes eine neue unabhängige Datenschutzbehörde eingerichtet werden, deren Bescheide beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden …

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Wien: Ergänzende Ausschreibung für Richter des Verwaltungsgerichtes

Bewerbung soll auch für erfahrene MitarbeiterInnen der Stadt Wien attraktiv werden Derzeit ist eine Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz – VWG-DRG in Ausarbeitung. Neben der aufgrund des Besoldungsabkommens erforderlichen Adaptierungen, sollen ergänzende Regelungen zur Besoldung der zukünftigen sonstigen Mitglieder des Verwaltungsgerichts vorgesehen werden. Durch eine höhere Einreihung im Zuge der Überleitung ins Schema VGW und/oder eine …

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Ersatzfreiheitsstrafen: Teurer Vollzug

Der Verfassungsgerichtshof hat mit in seiner Entscheidung B 1070/11-10 erstmals die Möglichkeit dafür eröffnet, dass im Bereich des Verwaltungsstrafrechts (für Finanzstrafvergehen) anstelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeiten geleistet werden können. In Deutschland will nun das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen das Strafrecht grundsätzlich reformieren. Grund dafür sind die enormen Kosten beim Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafen. Ob für …

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„Diversity – Menschen mit Behinderungen in Rechtsberufen“

Die Vereinigungen verschiedener Rechtsberufe und die Universität Wien  veranstalten am 3. Mai 2013 in Wien, eine halbtägige Enquete zum Thema „Diversity – Menschen mit Behinderungen in Rechtsberufen“. Anlass ist der  5. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Konvention über die Rechte von  Menschen mit Behinderungen. Alle  Informationen finden sich im angeschlossenen Programm.

VfGH: Staat muss Ausübung des Versammlungsrechtes garantieren

 Der Verfassungsgerichtshof hat die Untersagung einer Demonstration gegen den WKR-Ball 2011 in Wien für verfassungswidrig erklärt. Die Sicherheitsbehörde habe nicht einfach vorsorglich eine Demonstration untersagen dürfen, weil es möglicherweise zu Zusammenstößen kommen könnte. Dies liefe auf ein – mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht zu vereinbarendes – vorbeugendes Versammlungsverbot hinaus. Die Österreichische Hochschülerschaft hatte den Untersagungsbescheid vor …

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„Die neuen Landesverwaltungsgerichte“

FöderalismusinstitutBericht über die Tagung des Föderalismusinstitutes am 11. und 12. April 2013 an der Universität Innsbruck

Von Wolfgang Helm (UVS Wien)

Die verfassungsrechtliche Stellung der neuen Gerichte

Den ersten Teil über die Grundlagen der Reform eröffnete Gamper (Universität Innsbruck), die die Reform in die Nähe einer Gesamtänderung der Bundesverfassung rückte, deren Bauprinzipien massiv tangiert würden. Diese These erregte in der anschließenden Diskussion vehementen Widerspruch von Thienel (VwGH), der in den vermeintlichen Widersprüchen zu Baugesetzen substanzlose Konstrukte der Lehre erblickte und ausführte, die gerichtliche Kontrolle der Verwaltung sei vielmehr schon im B-VG von 1920 angelegt; ein Ausbau derselben verstoße gegen keines der Prinzipien.  Lienbacher (VfGH) verwies in seinem Vortrag auf die vielfältigen Bindungen an europäische Rechtsnormen, denen Organisations- und Materiengesetzgeber ausgesetzt sind. Zudem seien die Verfahrensgarantien des Art. 6 EMRK auf den neuen europäischen Grundrechtskatalog auszudehnen. Nach der Entscheidung des EuGH vom Oktober 2012 über die Datenschutzkommission sei zwar die Unabhängigkeit einer Kontrollstelle iS derDatenschutzrichtlinie gegenüber Art. 6 autonom auszulegen (dh nicht mit der Unabhängigkeit eines Gerichts/Tribunals gleichzusetzen);  in jedem Falle bedeute Unabhängigkeit aber nicht nur Weisungsfreiheit, sondern bedürfe auch organisatorischer Absicherung . Eine besonders strenge Anscheinsjudikatur pflege in dieser Hinsicht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

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