Der neue Rechtsschutz des Einzelnen gegenüber der Verwaltung hätte sich einen besseren Start verdient, meint „Die Presse“. Aber leider sei es eine sehr österreichische Lösung geworden. Das „Österreichische“ an der Einrichtung der neuen Gerichte ist wohl vor allem die Scheu vor klaren und sauberen Regelungen.
Wenn jetzt Landes- und Bundespolitiker beteuern, es habe keine politischen Einflussnahmen bei der Ernennung der neuen Richter gegeben, drängt sich die Frage auf, warum die Auswahlverfahren dann von informellen Kommissionen und nicht von den Personalsenaten der Gerichte durchgeführt wurden. Damit wäre der Vorwurf der politischen Einflussnahme erst gar nicht erhoben worden und die eingetretene Beschädigung des Ansehens der Gerichte erst gar nicht entstanden. Und anders als bei sonstigen „Politbestellungen“ wächst bei der Ernennung von Richtern auch kein Gras über die Sache: Denn in jeder Lage des Verfahrens kann der Anschein der mangelnden Unabhängigkeit des Gerichtes oder der Anschein der Befangenheit des Richter behauptet werden.