Zwei Jahre nach der Abschiebung des Gambiers Lamin Jaithe hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Zurückweisung des Bleiberechts rechtswidrig war. Trotz vieler Proteste war der 20-Jährige im Frühjahr 2011 nach Gambia abgeschoben worden.

Kritik hatte es damals vor allem gegeben, weil die Integration des Gambiers, der Deutsch gelernt und eine fixe Jobzusage hatte, bei der Entscheidung über das Bleiberecht nicht berücksichtigt worden sei.
VwGH: Behörde prüfte Lebensumstände nicht
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob die negative Entscheidung des Innenministeriums jetzt als rechtswidrig auf. Das Ministerium hatte genauso wie die Bezirkshauptmannschaft in erster Instanz den Antrag auf Bleiberecht einfach zurückgewiesen – anstatt sich mit den veränderten Lebensumständen Lamins in Österreich auseinanderzusetzen. Darin sieht der VwGH einen Rechtsirrtum.