Ab 1. Jänner 2014 wird auch in Österreich für Schüler erstmals die Möglichkeit bestehen, gegen negative Leistungsfestellungen Beschwerde an ein Verwaltungsgericht zu erheben.
In Deutschland besteht diese Möglichkeit schon lange Zeit. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte aktuell über die Klagen von drei Berliner Schülern zu entscheiden, welche ein Probejahr nicht bestanden hatten, weil ihre Leistungen in sechs bzw. neun Fächern mit mangelhaft bewertet wurden.