Bereits im Zuge des Österreich-Konvents spielte nicht nur die Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte eine Rolle, sondern auch die Frage, wie die Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte besser abgesichert werden kann. Die Einrichtung der Verwaltungsgerichte und die Bildung einer neuen Bundesregierung bringt neues Leben in diese Diskussion.
Im Programm „Zukunftsorientierte Justiz für Österreich“ fordern Justizrichter und Staatsanwälte von der neuen Bundesregierung, dass Personalauswahl und Ressourcenverteilung einem „Rat der Gerichtsbarkeit“ obliegen soll, die Verteilung der Posten und Mitteln soll „unabhängig, frei von politischem Einfluss“ erfolgen. Weiters wird die ausreichende Ausstattung mit personellen Ressourcen sowie die Stärkung des Gewichtes der Personalsenatsentscheidungen in Besetzungsverfahren gefordert, insbesondere die Ausweitung der Zuständigkeit dieses Senates auch auf die Aufnahme von RichteramtsanwärterInnen.
Die Verwaltungsrichter finden im Zukunftspapier nur hinsichtlich ihrer Besoldung Erwähnung. Das ist insofern bedauerlich, als die Standesvertretungen der Verwaltungsrichter derzeit dabei sind, einen Forderungskatalog zu entwickeln, welcher eine schrittweise Annäherung der Berufsbilder der Justiz- und Verwaltungsrichter gewährleisten soll, um letztlich ein gemeinsames Richterbild entwickeln zu können, wie das der Nationalrat in seiner Entschließung vom 15. Mai 2012 gefordert hat.