Verfassungswidrig: Gericht nicht unabhängig genug

Verfassungsgerichtshof hebt Bestimmungen über die Geschäftsverteilung am neuen Wiener Landesverwaltungsgericht auf. Wien. Die Unabhängigkeit des neuen Wiener Landesverwaltungsgerichts ist nicht ausreichend gewährleistet. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hervor. Der VfGH hebt damit Regelungen über die Geschäftsverteilung am neuen Gericht auf und gibt den Anträgen der Wiener Oppositionsparteien FPÖ und ÖVP …

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Landesverwaltungsgericht Steiermark: Ein neues Gericht bekommt eine „Dependance“

Steiermark_Wappen.svgIm Landesverwaltungsgericht Steiermark werden 36 Richterinnen und Richtern , unterstützt von 2 juristischen MitarbeiterInnen und 41 nichtrichterlichen KollegInnen, judizieren.

Pünktlich mit 2. Jänner 2014 konnten 14 neue RichterInnen ihre neu adaptierten Büros in ehemaligen Räumlichkeiten der Landesbuchhaltung in der Burggasse 11 in der Grazer Altstadt ca 15 Meter Luftlinie vom alten Amtsgebäude in der Salzamtsgasse beziehen. Die weiter notwendigen 3 zusätzlichen Verhandlungssäle werden nach Auskunft der Architekten ebenfalls bald fertig sein und rechtzeitig für die Vielzahl der zu erwartenden mündlichen Verhandlungen zur Verfügung stehen.

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Gesetz zu Landes-Verwaltungsgerichtshof teilweise aufgehoben

Verfassungsgerichtshof gab Wiener Opposition teilweise recht Der Standard 13. Jänner 2014 Wien – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt einen Teil des Wiener Gesetzes zum Landesverwaltungsgericht auf. Eine Bestimmung zur Geschäftsverteilung ist verfassungswidrig. Das Gesetz haben die Wiener Oppositionsparteien ÖVP und FPÖ vor den VfGH gebracht. Den Beitrag aud der Standard.at lesen …

Verwaltungsgericht Wien: Geschäftsverteilungsausschuss als verfassungswidrig aufgehoben

vfghlogoDer Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10.12.2013, G 46/2013-21, ausgesprochen, dass die Bestimmung des Wiener Verwaltungsgericht-Organisationsgesetzes (§ 14 Abs. 1), mit welcher eine Zusammensetzung des Geschäftsverteilungsausschusses mit zwei Amtsmitgliedern und zwei Wahlmitglieder normiert wurde, als verfassungswidrig aufgehoben wird.

Der Gerichtshof stellt dazu fest, von einem Ausschuss iSd Art 135 Abs. B-VG (neu) könne nur gesprochen werden, „wenn im Ausschuss mehr von der Vollversammlung gewählte Mitglieder als Mitglieder kraft Amtes vertreten sind, sodass eine Mehrheitsentscheidung durch die gewählten Mitglieder ohne Zustimmung der Mitglieder kraft Amtes ermöglich wird.“

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Podiumsdiskussion über die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit

Mit 1. Jänner 2014 nahmen elf neue Verwaltungsgerichte in Österreich die Arbeit auf. Aus diesem Anlass veranstaltet die Anwaltskanzlei Prochaska Heine Havranek Vavrovsky (PHHV) am 30. Jänner 2014 die Podiumsdiskussion „Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit“. Es diskutieren: Univ.-Prof. Gerhart Holzinger (Präsident des Verfassungsgerichtshofes), Univ.-Prof. Dieter Kolonovits (Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien) und Hermann Hansmann (Partner bei PHHV). Anmeldung …

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VfGH: Amtswegige Prüfung des § 13 AVG

vfghlogoDie Frage, wie außerhalb der Amtsstunden mittels Fax oder E-Mail eingebrachte schriftliche Anbringen zu behandeln sind, war bereits mehrmals Gegenstand höchstgerichtlicher Entscheidungen.

Als Folge dieser Entscheidungen hat der Gesetzgeber wiederholt die Bestimmung des § 13 AVG novelliert, mit dem Ziel, eine verfassungskonforme und praktikable Lösung zu schaffen. Nun hat der Verfassungsgerichtshof in einem vom UVS Steiermark geführten Verfahren mit Beschluss vom 11. Dezember 2013 die amtswegige Prüfung des § 13 Abs. 2 letzter Satz AVG (in der Fassung BGBl. I Nr. 5/2008) sowie des § 13 Abs. 5  (in der Fassung BGBl. I Nr. 100/2011) eingeleitet.

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Landesverwaltungsgericht Tirol: Ein neues Gericht in einem alten Justizgebäude

tirol-wappen-11In den letzten Wochen und Monaten vor dem 1. Jänner 2014 wurde in Innsbruck eifrig an der Adaptierung des neuen Sitzes für das Landesverwaltungsgericht Tirol gearbeitet.

 Schon bisher war der UVS Tirol an einem ehemaligen Gerichtsstandort untergebracht: Gebaut in den Jahren 1887 bis 1890 beherbergte das Gebäude Michael Gaismair Straße 1 in Innsbruck zunächst die Landes-Gebärklinik und die Hebammenschule, bevor es von 1925 bis 1973 als Sitz für das Landes- bzw. Bezirksgericht für Zivilrechtssachen gedient hat. Von 1938 bis 1945 war in diesem Gebäude das Landgericht und das Amtsgericht Innsbruck, dem das Erbgesundheitsgericht Innsbruck angegliedert war, untergebracht. Seit dem Jahr 1973 wurde das Haus dann wieder vom Amt der Tiroler Landesregierung genutzt, es beherbergt beispielsweise auch in Zukunft das Tiroler Landesarchiv.

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