Zweite Instanz weist Gebührenzahler ab, der keine neue Smart Card zahlen wollte
Ein Gebührenzahler ist in zweiter Instanz abgeblitzt, der keine neue Satelliten-Decoderkarte zahlen wollte, um weiter ORF-Programme aus dem All zu empfangen. Er habe keinen gesetzlichen Anspruch auf Satempfang ohne zumutbare Zusatzkosten (für die Smartcard), entschied das Bundesverwaltungsgericht in einer seiner ersten Medienentscheidungen. Der ORF habe mit dem Abschalten der alten Satkarte des Beschwerdeführers aus 2005 seinen Versorgungsauftrag nicht verletzt.