VwGH bestätigt Strafbescheid der FMA gegen Ruttenstorfer

presse-logoDie von der FMA wegen „Sendens falscher oder irreführender Signale“ verhängte Strafe von 20.000 Euro hatte Ruttenstorfer beim UVS Wien bekämpft. Der bestätigte jedoch ebenfalls die FMA-  Strafe

von Judith Hecht  (DiePresse.com)

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) habe zurecht gegen Wolfgang Ruttenstorfer, dem ehemaligen Chef der OMV, einen Strafbescheid von 20.000 Euro verhängt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis 2011/17/0249 festgestellt.

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VfGH: Gesetzesprüfung zu Schubhaft-Beschwerden

vfghlogoDer Verfassungsgerichtshof hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzliche Regelung der Beschwerdemöglichkeiten bei Schubhaft sowie der damit verbundenen Festnahme bzw. Anhaltung.

Es dürfte bei den Behörden Unsicherheit darüber geben, welche gesetzlichen Regelungen hier herrschen. Die Asylbehörde wendet offenbar die Verfahrensbestimmungen für „normale“ Bescheide an. Das Bundesverwaltungsgericht aber jene, die für Beschwerden gegen Befehls- und Zwangsgewalt gelten.

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Besserer Grundrechtsschutz vor Straf- und Zivilgerichten

Vfgh1345173170405Streitparteien können sich künftig direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden

Verfahrensparteien in Zivil- und Strafverfahren können sich ab 1. Jänner 2015 – direkt nach dem erstinstanzlichen Urteil – an den VfGH wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass ein erstinstanzliches Urteil auf Basis eines verfassungswidrigen Gesetzes oder einer gesetzwidrigen Verordnung erfolgte. Allfällige weitere Gerichtsinstanzen sind an den Spruch des VfGH gebunden.

Neu ist darüber hinaus, dass auch Gerichte erster Instanz selbst beim VfGH die Aufhebung eines Gesetzes oder einer Verordnung beantragen können. Bisher dürfen das nur Gerichte höherer Instanz.

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Dritte Piste: Verhandlung über Einsprüche im Jänner

 Foto: Roman Boensch/Flughafen Wien AG
Foto: Roman Boensch/Flughafen Wien AG

Im Genehmigungsverfahren für die dritte Piste auf dem Flughafen Wien-Schwechat steht Anfang Jänner die lang erwartete Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht an.

Ab 7. Jänner wird über jene 23 Berufungen von Bürgerinitiativen und Anrainern entschieden, die nach dem positiven Bescheid in erster Instanz im Jahr 2012 gegen die umstrittene dritte Start- und Landebahn eingelegt wurden. Erst dann kann die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) abgeschlossen werden.

Experten im Mediationsverfahren gehen davon aus, dass es 2015 einen Bescheid geben wird.

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Novelle zum Vergaberecht: Steigt das Anfechtungsrisko durch das Bestbieterprinzip?

Noch vor der notwendigen Umsetzung der drei neuen EU-Vergaberichtlinien (April 2016) plant der österreichische Gesetzgeber derzeit eine weitere Novelle zum Bundesvergabegesetz. Es soll insbesondere eine strengere Festlegung des Bestbieterprinzips vorgesehen werden. Wenn aber mangels objektiver Qualitätsmerkmale der Leistung auf subjektive Qualitätsbewertungen wie z.B. Jurybewertungen zurückgegriffen werden muss, steige das Anfechtungsrisiko, so die Kritiker des Gesetzesvorhabens. …

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VwGH Judikatur / Verfahrensrecht

Die Amtssignatur ersetzt nicht die Genehmigung eines Bescheides. Von dieser Entscheidung sind bei der GKK mehrere tausend Verfahren betroffen.

Das Bundesverwaltungsgericht kam in einem Beschwerdeverfahren gegen die Kostenvorschreibung durch Tiroler Gebietskrankenkassa ( Beitragszuschlag nach § 113 ASVG) zu dem Schluss, dass es der behördlichen Erledigung am Bescheidcharakter mangelt (Erkenntnis vom 19.5.2014, Zl. 1402 2004126-1/4E).

Die dagegen erhobene außerordentliche Revision wurde vom Verwaltungsgerichtshof abgewiesen (Erkenntnis vom 15.10.2014, RA 2014/08/0009).

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Was man über die europäische Richterfortbildung wissen sollte

ejtn-logoDie österreichischen VerwaltungsrichterInnen sind mit Unterstützung des BM für Justiz bereits seit dem Jahr 2007 Partner des EJTN (European Judicial Training Network).

Ziel dieser Partnerschaft ist der Zugang zu einem breiten Angebot von Fortbildungsveranstaltungen. Organisatorisch wird die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen über die im Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) vertretenen Interessenvertretungen abgewickelt. Bisher haben rund 50 VerwaltungsrichterInnen aus ganz Österreich an derartigen Veranstaltungen teilgenommen.

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VwGH Judikatur / Verfahrensrecht

Einbringung von Rechtsmittel an falsche Email-Adresse ist kein Wiedereinsetzungsgrund

Nicht ganz unerwartet hat der Verwaltungsgerichtshof seine Judikatur, die er zur Einbringung fristgebundener Eingaben durch Telefax entwickelt hat (Erkenntnis von 8. Juli 2004, Zl. 2004/07/0100), auch auf die Einbringung durch Email übertragen. Demnach hat sich der Übersender einer Email zu vergewissern, ob die Übertragung erfolgreich durchgeführt wurde (Erkenntnis vom 8. Oktober 2014, Zl. 2012/10/0100)

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Verfassungsrichter müssen Nebenjobs bekanntgeben

foto: apa/georg hochmuth
foto: apa/georg hochmuth

SPÖ, ÖVP und Grüne einigen sich im Parlament auf Neuregelung

Günther Oswald (Der Standard)

Richter am Verfassungsgerichtshof (VfGH) werden künftig per Gesetz verpflichtet, ihre Nebentätigkeiten zu veröffentlichen. Man habe sich mit SPÖ und ÖVP auf eine entsprechende Regelung geeinigt, sagt die grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol im STANDARD-Gespräch.

Ein Beschluss ist für Mittwoch geplant. Musiol drängt seit Jahren auf eine Reform des VfGH-Gesetzes. Ursprünglich lagen die Nebenjobs der Richter ganz im Dunkel. Nach entsprechenden Berichten des STANDARD gab sich der VfGH im Frühjahr 2013 freiwillige Transparenzregeln.

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RZ Editorial 2014-11 : Mensch und Maschine

RZ LogoZwei aktuelle Projekte des Justizministeriums sollen unser Arbeitsumfeld und unseren Berufsalltag neu gestalten: Justiz 3.0 und die Teamassistenz. Es geht um die Einführung des elektronischen Akts samt weitgehendem Ausbau von IT-Lösungen und die Neuorganisation des Kanzleibetriebs.

von Sabine Matejka

Auf den ersten  Blick haben die beiden Projekte nicht viel gemeinsam, doch sie dürfen nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Der elektronische Akt und der verstärkte Einsatz von EDV im richterlichen Alltag sind mehr oder minder beschlossene Sache und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis diese Anwendungen verfügbar sind. Auch wenn man uns zusichert, weiterhin im Papierakt arbeiten zu können (dürfen), wird diese Umstellung für viele Kolleginnen und Kollegen eine große Herausforderung sein und den zukünftigen Arbeitsstil – ob man will oder nicht – beeinflussen. Und gerade das bereitet vielen Kopfzerbrechen. Denn wer unterstützt uns in der Anwendung der neuen Wunder der Technik?

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