Studienreise Tirana: Verwaltungsgerichtsbarkeit in Albanien (Teil 2)

Am zweiten Tag der Studienreise fand die Tagung zum Thema Verwaltungsgerichtsbarkeit in Albanien und Österreich erneut mit der Unterstützung der OSCE und Mitwirkung von Justizrat und den verschiedenen Verwaltungsgerichten statt. In den zahlreichen Eröffnungsworten wurde ua. von Clarissa Pasztory, die Leiterin der albanischen OSCE Niederlassung, betont, dass gerade den Verwaltungsrichter:innen eine besondere Rolle zukommt, um Korruption in Albanien vorzubeugen. Daher sollte man die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht unterschätzen, gerade um auch in einem Land wie Albanien den Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen.

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Studienreise Tirana: Auf dem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union (Teil 1)

Die heurige Studienreise führte die VRV nach Albanien. Ein Land, das sichtlich bei der Erfüllung der Werte der Rechtsstaatlichkeit bemüht ist, auch um das Ziel des Beitritts zur Europäischen Union im Jahr 2030 zu erreichen. Unterstützt wurde dieser Austausch von der OSCE, deren Aktivität in Albanien ua. die Korruptionsbekämpfung, der Schutz der Menschenrechte und die Justizreform umfasst.

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LVwG NÖ hatte 2024 eine noch nie dagewesene Arbeitsbelastung

Der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (LVwG NÖ) zeigt auf, dass dieses im Jahr 2024 erneut mit zu wenig Personal im richterlichen Bereich im Wesentlichen aufgrund einer überdurchschnittlich hohen Zahl an Karenzen und Teilzeitbeschäftigungen aber auch durch nicht zeitgerechte Nachbesetzungen zu kämpfen hatte. Waren zu Beginn des Jahres 2024 noch 53 Richter:innen inklusive Präsidenten und Vizepräsidenten oder 47 Vollzeitäquivalente tätig, waren es zu Jahresende nur mehr 50, wovon zeitweise nur 42,50 Vollzeitäquivalente tatsächlich im Dienst standen. Damit haben 15 % der Personalkapazität gefehlt. Ein Ausmaß, das für die Erfüllung der Aufgaben des Gerichtes bei bestehendem Akteneinlauf nicht ausreichend ist.

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OGH: Richter:in kann das „Live-Tickern“ in Ausnahmefällen nach Interessenabwägung untersagen

Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 25.03.2025, 14 Os 61/23m (Rz 165ff), ausgesprochen, dass das grundsätzlich nicht verbotene Verfassen von „Live-Tickern“ von einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im konkreten Einzelfall vom Verhandlungsleiter zur Vermeidung der Verfahrensbeeinträchtigung im Rahmen der Sitzungspolizei untersagt werden kann. Eine solche Untersagung schriftlicher Berichterstattung, die einem Live-Bericht nahekommt, ist aber stets unter dem Aspekt des verfassungsrechtlich garantierten Rechts der Öffentlichkeit auf Information (Art. 10 EMRK) zu prüfen und nach sorgfältiger Interessenabwägung nur in Ausnahmefällen zulässig. Allenfalls kann dies auch nur partiell, etwa für den Zeitraum der Vernehmung von Belastungszeugen, untersagt werden, jedenfalls aber nicht für die Urteilsverkündung.

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EuGH: Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts dürfen Entscheidungen höherer nationaler Instanzen ignoriert werden

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in der Rechtssache C-225/25 am 04.09.2025 entschieden, dass ein nationales Gericht verpflichtet ist, ein Urteil eines höheren Gerichts, das kein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht darstellt, als nicht existent anzusehen. Das Gericht hat zudem zu überprüfen, ob Richter:innen übergeordneter Gerichte ordnungsgemäß ernannt worden sind.

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Neuer VwGH Präsident will Höchstgericht so transparent wie möglich machen und sieht bei Digitalisierung Luft nach oben

Der neue Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Albert Posch führt im heute veröffentlichten Interview im Rechtspanorama der Presse aus, dass er Repräsentant einer selbstbewussten, unabhängigen und allein dem Gesetz verantwortlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit sein möchte. Entscheidungen sollen auf höchstem Niveau in kurzer Verfahrensdauer erfolgen. Luft nach oben sehe er bei der Digitalisierung, etwa bei Schnittstellen zu den anderen Verwaltungsgerichten und bei internen Abläufen. Da die Verfahrenszahlen beim VwGH im Jahr 2024 von rund 6900 auf 7300 gestiegen seien, würde der Sparstift die Verfahrensdauer erhöhen.

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VwGH: Ausreichende Begründung bei Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Entnahme von Tieren während der Schonzeit erforderlich

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 26.05.2025, Ra 2024/03/0068, zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Entnahme von Tieren während der Schonzeit zu privaten Zwecken ausgesprochen, dass diese privaten Zwecke ausreichend darzulegen und im Spruch zu nennen sind.

Im vorliegenden Fall ging es um den Antrag auf Bewilligung der Entnahme von einem Birkhahn, für den in Oberösterreich eine ganzjährige Schonzeit gilt. Die Entnahme sollte zu privaten Zwecken innerhalb eines dreiwöchigen Zeitraumes im Mai für das Jagdjahr 2024/25 erfolgen, eine nähere Begründung wurde nicht genannt. Genau dies wurde vom Tierschutzverein, eine nach dem UVP-Gesetz anerkannte Umweltorganisation, in der Revision gegen die Abweisung der Beschwerde gegen den Bewilligungsbescheid dargelegt.

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Am LVwG Kärnten prägten Umbauarbeiten und Gehaltsdiskriminierungen das letzte Jahr

Das Jahr 2024 war beim LVwG Kärnten einerseits von Umbautätigkeiten zur Verbindung beider Gebäudeteile des LVwG und andererseits von Diskriminierungen durch das bestehende richterliche Besoldungssystem geprägt. Zu letzteren wird im Tätigkeitsbericht des LVwG Kärnten für das Jahr 2024 hervorgestrichen, dass Gehaltsregelungen von Richter:innen dem Art. 6 EMRK gerecht zu werden haben und nicht diskriminierend sein dürfen. Das noch auf Basis der Zulagen geregelte im Jahr 2024 bestehende Gehaltssystem führt dazu, dass schon länger beim LVwG Kärnten beschäftigte Richter:innen in unsachlicher Weise wesentlich schlechter gestellt werden, als erst jüngst ernannte Richter:innen. Obwohl die politisch Verantwortlichen auf diese Situation aufmerksam gemacht worden sind, gibt es bislang keine Änderungen oder Anpassungen.

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Das LVwG Vorarlberg verzeichnet eine Zunahme an Akten vor allem bei Verwaltungsstrafen

Der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg für 2024 weist die richterliche Belegschaft beim LVwG Vorarlberg im Berichtszeitraum mit gemittelt 13,7 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) aus. Von den insgesamt 17 bzw 18 Richter:innen waren die Vizepräsididentin, 6 Richterinnen und 2 Richter teilzeitbeschäftigt und zwei Richter:innen in Karenz.

Im Berichtsjahr sind insgesamt 1.589 Rechtssachen (im Vorjahr 1.480) angefallen, dies betraf zu mehr als zwei Drittel Verwaltungsstrafsachen mit dem Schwerpunkt StVO und KFG. Bei den Administrativverfahren bildeten die Beschwerden nach dem Baugesetz (112) und dem Führerscheingesetz (106) die höchsten Anfälle.

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Deutschlands Bundesverfassungsgericht setzt dem Einsatz von Staatstrojanern Grenzen

Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat in einem am 24. Juni 2025 gefassten Beschluss ausgesprochen, dass die Polizei Staatstrojaner nicht mehr einsetzen darf, wenn eine verfolgte Straftat mit einer Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger geahndet wird. Die gesetzliche Regelung zum Einsatz der Späh-Software zur Bekämpfung von „Alltagskriminalität“ ist verfassungswidrig, weil der Eingriff in die Privatsphäre bei dieser Art der Überwachung bei leichteren Delikten nicht verhältnismäßig ist. Um diesen starken Eingriff in das Grundrecht rechtfertigen zu können, muss die zu verfolgende Straftat ebenfalls von besonderer Schwere sein.  

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