
Ein Kapitel des Tätigkeitsberichtes des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2024 widmet sich den Verwaltungsgerichten. Die Einführung der Verwaltungsgerichte erster Instanz zur Stärkung der Garantien des Art. 6 EMRK und des Art. 47 Grundrechtecharta wird positiv hervorgehoben und seien diese aus dem System des Verwaltungsrechtsschutzes nicht mehr wegzudenken. Die große Zahl an Gesetzes- und Verordnungsprüfungsanträgen, die jährlich und auch im Jahr 2024 wieder von Verwaltungsgerichten eingebracht wurden, zeige, dass die Verwaltungsgerichte ihre Rolle im System der verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle gefunden haben. 356 der neu eingegangenen Fälle betrugen Normenkontrollverfahren, von denen 129 Gerichtsanträge waren.