
Im Rahmen einer Studienreise der Verwaltungsrichter:innen-Vereinigung (VRV) vom 24. bis 25. September 2026 nach Szeged erhielten die Teilnehmer:innen Einblicke in die Organisation und Arbeitsweise der ungarischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit bildet in Ungarn keinen organisatorisch eigenständigen Gerichtszweig, sondern ist in die allgemeine (ordentliche) Gerichtsbarkeit integriert. Bei den zuständigen Gerichten bestehen eigene Verwaltungskollegien, die Verwaltungsrechtssachen behandeln. Da Ungarn kein föderaler Staat ist, gibt es keine mit Österreich vergleichbare Landesverwaltungsgerichtsbarkeit.








