
Beim Landesverwaltungsgericht Tirol gelangen eine, allenfalls mehrere Planstellen einer Landesverwaltungsrichterin/eines Landesverwaltungsrichters (voll- oder teilzeitbeschäftigt mit mindestens 20 Wochenstunden) zur Besetzung.

Beim Landesverwaltungsgericht Tirol gelangen eine, allenfalls mehrere Planstellen einer Landesverwaltungsrichterin/eines Landesverwaltungsrichters (voll- oder teilzeitbeschäftigt mit mindestens 20 Wochenstunden) zur Besetzung.

Ein thematischer Schwerpunkt beim Besuch des Landesgerichtes Szeged war die Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI) in der Rechtsprechung. Es wurden Fragen aufgeworfen, wie welche Berufe in Zusammenhang mit der Rechtsprechung durch KI ersetzt werden, ob Fälle vor Gericht zu- oder abnehmen werden durch den Einsatz von KI, ob die KI den Zugang zu Gericht erleichtert oder ob sich Streitigkeiten auf andere Plattformen oder zu alternativen Streitbeilegungsmöglichkeiten verlagern. Es wurde auch der Frage nachgegangen, wie ein Gericht der Zukunft aussehen könnte und ob es ein Recht darauf gibt, dass am Ende ein Mensch entscheidet.

Im Rahmen einer Studienreise der Verwaltungsrichter:innen-Vereinigung (VRV) vom 24. bis 25. September 2026 nach Szeged erhielten die Teilnehmer:innen Einblicke in die Organisation und Arbeitsweise der ungarischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit bildet in Ungarn keinen organisatorisch eigenständigen Gerichtszweig, sondern ist in die allgemeine (ordentliche) Gerichtsbarkeit integriert. Bei den zuständigen Gerichten bestehen eigene Verwaltungskollegien, die Verwaltungsrechtssachen behandeln. Da Ungarn kein föderaler Staat ist, gibt es keine mit Österreich vergleichbare Landesverwaltungsgerichtsbarkeit.

Die Aktionswoche für den Rechtsstaat soll auf Ressourcendefizite und deren Folgen in der Gerichtsbarkeit hinweisen. Eine Überbelastung ist nicht nur bei Zivil- und Strafgerichten feststellbar, sondern trifft dies auch einige Verwaltungsgerichte besonders. Allen voran hat das Verwaltungsgericht Wien mit einer seit Jahren andauernden massiven Überlastung zu kämpfen. Auch dem Bundesverwaltungsgericht fehlen Ressourcen. Dies ist besorgniserregend im Hinblick auf die persönliche Arbeitsbelastung jedes einzelnen Richters/jeder einzelnen Richterin, als auch im Hinblick auf einen funktionierenden Rechtsstaat. Folge von Personalmangel in der Justiz sind nicht nur überarbeitete Richter:innen, Krankenstände und Ausfälle, sondern auch eine längere Verfahrensdauer und damit ein wachsender Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit des Staates.

Christoph Grabenwarter, Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), führt im Interview mit der Kleinen Zeitung aus, dass resiliente demokratische Strukturen in der Lage sein sollten, die Gegner der Demokratie im politischen Diskurs in die Schranken zu weisen. Ziel müsse es sein, die Wachsamkeit gerade auch bei jungen Menschen zu stärken. Demokratie sei kein Selbstzweck, sondern habe den Anspruch, die Freiheit des Einzelnen zu schützen. Unsere Verfassung sei ein gut erprobtes Regelwerk als Schutz vor autoritären Strömungen. Demokratie brauche aber überzeugte Demokraten in den Ämtern und Gerichten und in der Zivilgesellschaft, damit diese auch funktioniere. Vereinsverbote zur Hintanhaltung von Demokratiegefährdung einzuführen, wie dies in Deutschland vorgesehen sei, sollten das letzte Mittel sein.

Die Unabhängigkeit der Justiz ist auch in gefestigten Demokratien keine Selbstverständlichkeit. Friedrich Zillessen, Doktorand an der University of Oxford und ehemals Redakteur beim „Verfassungsblog“, untersucht in einem aktuellen Beitrag für die Zeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte, wie sich Gerichte in Deutschland gegen einen schrittweisen autoritären Staatsumbau absichern lassen. Er co-initiierte das Thüringen-Projekt und leitete das daran anschließende Justiz-Projekt, das sich mit der Verwundbarkeit rechtsstaatlicher Institutionen befasst. Die Erfahrungen unter anderem in den USA, Polen und Ungarn zeigten nach seiner Analyse, dass dafür nicht zwingend offene Rechtsbrüche erforderlich seien. Politische Einflussnahme könne vielmehr durch die Kombination von an sich zulässigen rechtlichen Maßnahmen, institutioneller Veränderungen und einer schleichenden Erosion bestehender (Grundwert-)Standards erfolgen. Gerade die Delegitimierung von Gerichten und einzelnen Richter:innen könne dabei ein Frühwarnsignal darstellen.

Die geplante Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz, die die Verwendung von Chatbots vorsieht und ermöglicht, dass künstliche Intelligenz nicht nur mehr unterstützend eingesetzt wird, sondern eigenständig rechtswirksame Entscheidungen treffen kann, führt zu Kritik von epicenter.works, wie im gestrigen Morgenjournal auf Ö1 berichtet wurde. Bescheide können nach dieser Novelle auch ohne Zutun eines Menschen erstellt werden. Diese KI-Anwendung sei aber fehleranfällig und gebe es die Gefahr von Halluzinationen. Epicenter.works fordert auch eine unabhängige und weisungsfreie KI-Aufsicht.
Am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich gelangen Planstellen für Richter:innen zur Ausschreibung. Es ist beabsichtigt, die Stellen am Sitz des Landesverwaltungsgerichtes in St. Pölten und an den Außenstellen Wiener Neustadt und Zwettl zu besetzen. Die Bewerbungsfrist endet am 2. Oktober 2026. Das Gehalt beträgt nach dem NÖ LVGG mindestens € 7.943,60. Es erhöht sich eventuell auf Basis der …

Anlässlich des 150-jährigen Bestehens des Verwaltungsgerichtshofes spricht dessen Präsident Albert Posch im KURIER über den Einsatz künstlicher Intelligenz, die Informationsfreiheit und die Unabhängigkeit der Justiz. Aufholbedarf sehe er bei der Digitalisierung, da derzeit noch eine hybride Form mit Papierakten bestehe, die Senatsarbeit mit Papier erfolge und viele Akten der Verwaltungsgerichte in Papierform seien.

Wie die Tiroler Tageszeitung (TT) am 27. August 2026 berichtet, gebe es neuerlich Diskussionen rund um die Besetzung von Leitungsfunktionen am Landesverwaltungsgericht (LVwG) Tirol. Dies betreffe einerseits die Bestellung des Präsidenten, wo Beschwerden von zwei Mitbewerbern vom LVwG selbst zuletzt neuerlich nunmehr im zweiten Rechtsgang abgewiesen worden seien. Andererseits sorge auch die Bestellung des Vizepräsidenten für Verfahren: Eine bei der Bestellung unterlegene Kandidatin habe erfolgreich die Herausgabe des Protokolls des im Auswahlverfahren durchgeführten Hearings verlangt.