Städtebauliche Verträge verpflichten neuerdings private Grundeigentümer, Infrastrukturkosten zu übernehmen. Wie weit darf das gehen?
Anfang Juli kamen sie schon einmal ins Gerede. Auch kürzlich wieder, gerade rechtzeitig vor den Wiener Wahlen: die städtebaulichen Verträge. Das sind Vereinbarungen zwischen Gemeinden und privaten Projektwerbern, die geschlossen werden, wenn ein Grundstück für ein Bauvorhaben umgewidmet wird. Den Grundeigentümern werden dabei Verpflichtungen auferlegt, für die Bebauung und Nutzung, für den Fall einer Weitergabe, aber auch dahingehend, dass sie sich an Folgekosten, etwa für Infrastruktur, beteiligen müssen. Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es inzwischen in allen Bundesländern. Die praktische Anwendung steckt noch in den Kinderschuhen.