
In seiner Ansprache aus Anlass des Jahrespressegesprächs des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig äußerte sich dessen Präsident Prof. Dr. Klaus Rennert zur aktuellen Asylgesetzgebung aus der Sicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Zusätzliche Verwaltungsrichter erforderlich, aber keine „Richter auf Zeit“
Der Zustrom an Asylsuchenden und Flüchtlingen erfordert nicht nur zahlreiches zusätzliches Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sondern auch bei den Verwaltungsgerichten. Präsident Rennert begrüßte, dass die meisten Länder auf diesen zusätzlichen Bedarf mit Neueinstellungen reagierten; dadurch werde der jahrelange Personalabbau in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gestoppt und die überfällige Verjüngung der Richterschaft eingeleitet. Rennert kritisierte freilich, dass einzelne Länder stattdessen Beamte für einige Jahre zu „Richtern auf Zeit“ machten. Das Richteramt müsse um der richterlichen Unabhängigkeit willen auf Lebenszeit verliehen werden; hiervon dürfe nur in seltenen und eng umgrenzten Ausnahmefällen – etwa zu Ausbildungszwecken – und jedenfalls nicht nach dem Satz „Not kennt kein Gebot“ abgewichen werden.
Die in Oberösterreich geplante Kürzung der Mindestsicherung für anerkannte Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte ist für den Verfassungsrechtler Theo Öhlinger EU-rechts- und verfassungswidrig.
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