VfGH / Judikatur: Rechtspfleger dürfen über baupolizeiliche Aufträge entscheiden

vfghlogoIn seinem nunmehr sechsten (!) Erkenntnis zur Entscheidungskompetenz der beim Verwaltungsgericht Wien tätigen Rechtspfleger hat der Verfassungsgerichtshof nun entschieden, dass es verfassungsrechtlich zulässig ist, Beschwerden gegen baupolizeiliche Aufträge durch Rechtspfleger entscheiden zu lassen (VfGH 25.11.2015, G 404/2015).

Der Antrag des Verwaltungsgerichts Wien, die diesbezügliche Zuständigkeitsnorm als verfassungswidrig aufzuheben, wurde abgewiesen.

Der Verfassungsgerichtshof führte dazu in der Begründung aus, die Wiener Bauordnung sehe baupolizeiliche Aufträge zur Behebung von Abweichungen von den Bauvorschriften einschließlich der Bebauungsvorschriften vor. Auch Abbruchaufträge seien im Rahmen dieser Vorschriften möglich. Obgleich diesen Verfahren verschiedene Fallkonstellationen zugrunde liegen könnten, würden diese Verfahren in einer regelmäßig vorgegebenen und vergleichbaren Wiese ablaufen.

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Misshandlungsvorwürfe gegen Polizei – Entscheidungen des Verwaltungsgerichts nicht berücksichtigt

presse-logoNach einem Bericht der „Presse“ zeigt sich das Anti-Folter-Komitee der UNO „besorgt“ über die „extrem niedrige Zahl an Anklagen“ nach Misshandlungsvorwürfen gegen die österreichische Polizei – und fordert unabhängige Ermittlungen.

Schlagzeilen hat der Umgang der Wiener Polizei mit Misshandlungsvorwürfen zuletzt im März dieses Jahres gemacht, als das Video eines massiven Polizeiübergriffs auf eine Wienerin in der Silvesternacht publik wurde (das betreffende Verfahren ist beim Verwaltungsgericht Wien noch anhängig). Zur Verteidigung seiner Behörde führte der Sprecher der Wiener Polizei damals die Tatsache an, dass es 2014 bei 250 Misshandlungsvorwürfen keine einzige Verurteilung gegeben habe. Die Anti-Folter-Experten der UNO interpretieren diese Zahlen offenbar anders und werten die geringe Zahl an Verurteilungen als Problem.

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Machtspiele enden in Verfassungschaos

StandardPolen: Der Versuch, das Verfassungsgericht mit genehmen Richtern zu besetzen, ruft Kritiker auf den Plan, die um Polens Demokratie fürchten

Gabriele Lesser/ der Standard

Früh am Morgen, noch vor der Sitzung des polnischen Verfassungsgerichts, vereidigte Polens Präsident Andrzej Duda am Mittwoch eine Verfassungsrichterin. Damit sind nun alle fünf neuen Verfassungshüter, die von der rechtsnationalen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) gewählt wurden, offiziell ernannt. Ein wenige Stunden später erwartetes Urteil des Verfassungsgerichts genau dazu interessiere ihn nicht, erklärte Duda.

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Auf dem Weg zum Polizeistaat ?

Staatsschutzgesetz, Flugdatenspeicherung oder Regeln für die Verhängung eines Ausnahmezustandes: Mit einer Reihe von Gesetzesmaßnahmen erwägt die Politik auf österreichischer und auf EU-Ebene, der Terrorgefahr zu trotzen. Doch gerade diese Maßnahmen könnten die Menschenrechte aushöhlen, warnen nun Vertreter von Rechtsanwälten und Richtern. Hier den Beitrag in der „Presse“ lesen … siehe dazu auch: Vorbild China – …

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Rechtsschutzbeauftragter als Beruhigungspille

In der Regierungsvorlage für ein neues Staatsschutzgesetz ist  als Beruhigungspille vorgesehen, dass der bisherige sogenannte Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium zu einer neuen unabhängigen Behörde aufgewertet werden soll. Peter Bußjäger Dabei würde gar keine neue Rechtsschutzbehörde im Dunstkreis der Polizei benötigt, es würde vielmehr genügen, das Bundesverwaltungsgericht mit dieser Zuständigkeit zu betrauen. Schließlich muss ja der Staatsanwalt …

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VfGH / Judikatur: Weitere Aufhebung von Rechtspflegerzuständigkeiten

vfghlogoDer Verfassungsgerichtshof hatte sich auf Grund von Anfechtungen durch das Verwaltungsgericht Wien abermals mit der Frage zu beschäftigen, in welchen Rechtsbereichen die Einsetzung von Rechtspflegern zulässig ist.

Nachdem bereits die eigenständige Führung von Verwaltungsstrafverfahren durch Rechtspfleger als verfassungswidrig erkannt wurde, hat der VfGH nun erkannt, dass auch die Entziehung von Gewerbeberechtigungen durch Rechtspfleger (§ 26 Z 2 lit c VGWG), verfassungswidrig ist (VfGH 25.11.2015, G 403/2015).

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VwGH Judikatur / Verfahrensrecht

fachgruppe verfahrensrechtBeschwerdevorentscheidung, Gegenstand der Beschwerdeentscheidung

Mit Behebung des Ursprungsbescheides durch das Verwaltungsgericht wurde ein, nach Erlassung der Beschwerdevorentscheidung nicht mehr dem Rechtsbestand angehörender Bescheid behoben, hingegen die den tatsächlichen Beschwerdegegenstand bildende Beschwerdevorentscheidung, im Rechtsbestand belassen. Daher ist eine Entscheidung noch offen.

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Kampf gegen Sozialbetrug kann auch Ehrliche treffen

BaukontrolleArtikelbildDas Sozialbetrugsgesetz, das 2016 in Kraft tritt, ist gegen Scheinunternehmen gerichtet, trifft aber auch deren Vertragspartner

 Georg Röhsner, Michael Röhsner (Der Standard)

Das neue Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) soll, so die Hoffnung, die Steuerreform gegenfinanzieren und tritt daher gemeinsam mit dieser am 1. 1. 2016 in Kraft. Niemand wird Einwände dagegen erheben, wenn „Sozialbetrug“ bekämpft wird – es wäre aber nicht unser aktueller Gesetzgeber, würden dahinter nicht neue Gefahren auch für den ehrlichen Unternehmer lauern.

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Mehr Richter am Gericht der EU

236395395-1-jpgDie Justizminister haben am 3. Dezember entschieden: Das Gericht der EU (früher: EuG) soll 28 neue Richter bekommen.

Dazu nahmen sie die nach der bereits erfolgten Annahme im EU-Parlament die Verordnung zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der EU offiziell an.

21 Richter (davon 12 im Jahr 2015 und voraussichtlich neun im Jahr 2019) sollen neu nominiert werden, sieben weitere Richter sollen durch die Zusammenführung des Gerichts der EU mit dem Gericht für den öffentlichen Dienst nominiert werden (vgl. u.a. EiÜ 12/15, 32/15).

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Europäischer Gerichtshof erklärt YouTube zum Menschenrecht

youtube türkDie Türkei hat mit der Blockade des Video-Portals YouTube von Mai 2008 bis Oktober 2010 nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Meinungsfreiheit verletzt.

Die über zwei Jahre andauernde Blockade habe keine gesetzliche Grundlage gehabt, befanden die Richter am 01.12.2015 in Straßburg.

Deshalb habe die Türkei gegen die Informationsfreiheit verstoßen, so das Gericht. Es gab damit drei Juristen der Universitäten Izmir, Istanbul und Ankara Recht. Diese hatten geklagt, dass die Blockade ihr Recht eingeschränkt habe, Informationen zu empfangen und weiterzugeben. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden, die allerdings abgelehnt werden kann.

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