Glückspielgesetz: Anfechtung des Glückspielmonopols durch Obersten Gerichtshof

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Zweifel an der Unionsrechtskonformität des österreichischen Glücksspielrechts. Aus Anlass mehrerer Verfahren nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde daher das Glückspielmonopol angefochten. Grund für die Anfechtung dürfte die exzessive Werbung der Monopolisten sein. Diese Werbung diene nicht dem Spielerschutz, sondern verfolge den Zweck, „insbesondere jene Personen zur aktiven …

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Verfassungsjurist Funk: „Asylwesen ist kollabiert“

 

foto: plankenauer
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Schnellverfahren sind für den Juristen daher „alternativlos“. Grundrechtler Hannes Tretter spricht hingegen von einem „Skandal“

Der Plan der Bundesregierung, Asylschnellverfahren durchzuführen, sorgt unter Verfassungsjuristen für geteilte Meinungen. Gesetzesänderungen in einem grundrechtlich derart sensiblen Bereich „in einem Hauruckverfahren ohne Begutachtung regeln zu wollen, halte ich für einen demokratiepolitischen Skandal und rechtsstaatlich in höchstem Maße bedenklich“, sagt Verfassungsjurist Hannes Tretter von der Universität Wien und vom Boltzmann-Institut für Menschenrechte.

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KPMG, PWC, EY, Deloitte: Wirtschaftsprüfer sollen Asylanträge bearbeiten

AsylamtBRD: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bittet Wirtschaftsprüfungskonzerne um Hilfe bei Asylverfahren. Ab Mai könnten die neuen Mitarbeiter anfangen – ihr Gehalt steht laut einem Bericht schon fest.

Mitarbeiter der vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland sollen in den kommenden Monaten bei der Bewältigung der Asylverfahren aushelfen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat sich mit dieser Bitte an die Unternehmen gewendet, schreibt das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Branchenkreise.

Das Bamf bestätigte der Zeitung zufolge die Anfrage, die an PWC, KPMG, EY und Deloitte ging.

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Asylverfahren: Landesverwaltungsgerichte sollen Rechtmäßigkeit der Einreise prüfen

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Sollte der derzeit kolportierte Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes so beschlossen werden, erhalten die Landesverwaltungsgerichte neue umfangreiche Zuständigkeiten.

Nach der vorgeschlagenen Neufassung des § 41 Abs. 2 Asylgesetz wird dem Asylverfahren ein Beschwerdeverfahren vor den Landesverwaltungsgerichten quasi „vorgeschaltet“.

In der Novelle zum Asylgesetz wird dazu vorgesehen, dass Personen gegen eine Hinderung an der Einreise, Zurückweisung an der Grenze oder Zurückschiebung Beschwerde an das zuständige Landesverwaltungsgericht erheben können.

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„HETA“ landet beim Bundesverwaltungsgericht

1288681_m3w561h315q80v48846_xio-fcmsimage-20150617194901-006010-5581b30d17dd2-.5efc327a-57dd-4976-bf6d-64847ef8dc1eBereits am 1. März 2015 hatte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde mit einem Mandatsbescheid die Fälligkeit aller berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten der Hypo Kärnten (jetzt: Hypo-Abbaugesellschaft HETA) aufgeschoben.

Gegen dieses „Schuldenmoratorium“ wurden erwartungsgemäß Rechtsmittel erhoben, über welche die FMA letzte Wochen mittels „Vorstellungsbescheid“ entschieden hat. Mit diesem Bescheid wurde der Mandatsbescheid vollinhaltlich bestätigt. Dagegen können die Gläubiger nun Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einbringen. Diese besitzt keine aufschiebende Wirkung.

Auch „Schuldenschnitt“ mittels Mandatsbescheid

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Maiforum 2016: Die Qualität richterlicher Entscheidungen

Maiforum 2016 save the date2„Contemporary Judgement Writing“
Die Qualität richterlicher Entscheidungen
Anforderungen – Herausforderungen

20. Mai 2016
Landtagssaal des NÖ Landhauses
Landhausplatz, Haus 1B
3109 St. Pölten

Die Veranstaltung wird diesmal von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich durchgeführt.

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„Greco“ überprüft Korruptionsprävention an österreichischen Gerichten

CrecoIntransparente Auswahlsysteme wie „closed-door-hearings“ ermöglichen es, Personen als Richter zu ernennen, die für eine Einflussnahme anfällig sind.

Die Beeinflussung von Entscheidungsträgern in den Justizsystemen kann Dienstbeurteilungen oder disziplinäre Maßnahmen gegen Richter und so deren weiteren Karriereverlauf steuern. Lukrative Nebentätigkeiten können als Möglichkeit zur Einflussnahme dienen. Das sind die gängigsten Mechanismen, welche nach internationaler Erfahrung zur Korruption von Richtern führen können.

Die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) überprüft derzeit in allen Mitgliedsstaaten, inwieweit die vom Europarat verabschiedeten Rechtsinstrumente zur Korruptionsprävention umgesetzt wurden (4. Evaluierungsrunde). Letzte Woche wurden dazu im Justizministerium von einer internationalen Expertenrunde alle Repräsentanten der österreichischen Rechtsprechungsorgane befragt, darunter auch die Vertreter der richterlichen Standesvertretungen.

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Judikatur VwGH: Mindestsicherung nicht als bedingungsloses Grundeinkommen konzipiert

vwgh-logoNach der Mindestsicherungs-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern können Leistungen gekürzt werden, wenn trotz schriftlicher Ermahnung keine Bereitschaft zu einem zumutbaren Einsatz der Arbeitskraft besteht.

Zwar darf die Kürzung grundsätzlich nur stufenweise und maximal bis 50 % erfolgen, eine weitergehende Kürzung oder ein völliger Entfall ist aber in besonderen Fällen zulässig.

Das Salzburger Mindestsicherungsgesetz sieht vor, dass eine über 50 % hinausgehende Kürzung bei besonders schweren Verstößen gegen die Pflicht zum Einsatz der Arbeitskraft zulässig ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun klargestellt, dass diese Kürzung bis zu einem völligen Entfall der Leistung gehen kann.

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Vorwurf der richterlichen Willkür: Eine Patientin kämpft gegen die Ohnmacht

Spiegel onlineLisa Hase klagte gegen ihre Zahnärzte, als die Richter plötzlich an ihrem Geisteszustand zweifelten. Reine Willkür, behauptet die 62-Jährige. Nun attackiert sie die Justiz – mit starken Argumenten.

Im Jahr 2004 reichte Lisa Hase beim Landgericht Göttingen eine erste Klage auf Schadensersatz gegen mehrere Zahnärzte ein, vier Jahre darauf eine zweite. Die Verfahren sind bis heute nicht entschieden. Es geht um mutmaßliche Behandlungsfehler, Hase hatte Schmerzen, konnte nicht mehr arbeiten.

Mitten im Verfahren geschah das, was Lisa Hase für einen Skandal hält. Ende 2009 fasste die zuständige Kammer den Beschluss: Ein Psychiater solle untersuchen, ob die Klägerin überhaupt prozessfähig sei, sprich: ob da nicht eine geisteskranke Querulantin wirbelte.

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