
Schnellverfahren sind für den Juristen daher „alternativlos“. Grundrechtler Hannes Tretter spricht hingegen von einem „Skandal“
Der Plan der Bundesregierung, Asylschnellverfahren durchzuführen, sorgt unter Verfassungsjuristen für geteilte Meinungen. Gesetzesänderungen in einem grundrechtlich derart sensiblen Bereich „in einem Hauruckverfahren ohne Begutachtung regeln zu wollen, halte ich für einen demokratiepolitischen Skandal und rechtsstaatlich in höchstem Maße bedenklich“, sagt Verfassungsjurist Hannes Tretter von der Universität Wien und vom Boltzmann-Institut für Menschenrechte.