Maiforum 2016 (5): Grundrechtsschutz durch Verwaltungsgerichte

Der Schutz von Grund- und Freiheitsrechten hat für die Verwaltungsgerichte eine besondere Bedeutung, war doch das Erfordernis einer gerichtlichen Kontrolle verwaltungsbehördlicher Entscheidungen so etwas wie der Geburtshelfer sowohl für die Unabhängigen Verwaltungssenate im Hinblick auf Art 6 EMRK als auch für die Verwaltungsgerichte im Hinblick auf Art 47 der EU-Grundrechtecharta. Aber auch in der ordentlichen …

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Maiforum 2016 (4): Quantität versus Qualität – oder geht beides?

Maiforum 2016 BannerAls ein mit Anlegerverfahren befasster Richter ging Harald Wagner, Obmann der Wiener Sektion der Richtervereinigung, in seinem Vortrag der Frage nach, ob bzw. wie im richterlichen Alltag der Spagat zwischen hohen Qualitätsanforderungen und hohem „Output“ gelingen kann.

Er griff dazu auf die Erfahrungen aus Massenverfahren, welche in den letzten Jahren beim Handelsgericht anhängig geworden waren, zurück. So zeigten die Erfahrungen am HG Wien, dass eine Bewältigung des Arbeitsanfalls ein hohes Maß an Spezialisierung der befassten Richterinnen und Richter notwendig macht.

Um einen laufenden Informationsaustausch unter den RichterInnen zu gewährleisten, wurden interne Datenbanken eingerichtet und zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung wurde versucht, zusammengehörige Verfahren durch Verfahrensverbindung zu konzentrieren, wobei diese Maßnahme nicht immer den gewünschten Erfolg brachte.

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EU vereinfacht grenzübergreifender Anerkennung öffentlicher Urkunden

picture_2_2Mit einer in der vergangenen Woche vom Europäischen Parlament angenommenen neuen Regelung werden die Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit öffentlichen Urkunden vereinfacht.

Die Verordnung, die im Jahr 2019 in Kraft tritt, bringt vorerst eine Zwischenstufe zur Einheitsurkunde. Es wird ein mehrsprachiges Standardformular geben, das der nationalen Urkunde beigelegt wird, dieses wird dann von allen nationalen Stellen EU-weit akzeptiert werden.

Auch das ist eine massive Erleichterung: Eigene beglaubigte Übersetzungen wird man sich damit in Zukunft ersparen.

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Religion im Gerichtssaal: Richter fordern Klarheit

foto: heribert corn
foto: heribert corn
FALL KREMS: PROZESS IN KORNEUBURG
 APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER

In Verhandlungsräumen stehen Kreuze, doch ob Vorsitzende ein Kopftuch oder eine Kippa tragen dürften, ist derzeit unklar

 Katharina Mittelstaedt (Der Standard)

Wie viel religiöse Symbolik verträgt ein Gerichtssaal im 21. Jahrhundert? Und vor allem: In welchem Ausmaß darf ein Richter seine persönliche Weltanschauung zeigen?

Diese Fragen sind aktuell ungeklärt. Es gibt in Österreich keine Richterin, die ein Kopftuch trägt. „Wir haben aber immer wieder Bewerber mit Kippa oder Kopftuch und sind denen eine Antwort schuldig, ob sie diese Bedeckungen im Amt tragen dürften oder nicht“, sagt sagt Sabine Matejka, Vizepräsidentin der österreichischen Richtervereinigung.

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18. Deutscher Verwaltungsgerichtstag (2): Digitalisierung und künstliche Intelligenz

verwaltungsgerichtstagDie Auswirkungen der Digitalisierung aller Lebensbereiche wurden im Arbeitskreise über den elektronischen Rechtsverkehr ebenso erörtert wie bei den Fragestellungen zum Zugang zur Information oder im Arbeitskreis über die Wissensgenerierung im Verwaltungsprozess.

Die Vorträge in dem von der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) betreuten Arbeitskreis zum Thema: „Implications of new IT-developments in courts on the work of judges – a European perspective“ machten deutlich, dass zwar die Geschwindigkeit der Änderungen der richterlichen Arbeitsweise durch den Einsatz von IT-Technologie in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich hoch ist und auch das Problembewusstsein in Bezug auf diese Entwicklungen sehr unterschiedlich ausgeprägt ist, das Tempo dieser Entwicklung aber jedenfalls rasant zunimmt.

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Volksanwaltschaft kritisiert lange Staatsbürgerschaftsverfahren

Verleihungswerber für die Staatsbürgerschaft haben einen grundsätzlichen Anspruch, dass über ihren Antrag nach sechs Monaten entschieden wird. Die zuständige MA 35 missachte seit Jahren ihre Verpflichtung, Verfahren binnen angemessener Frist abzuschließen, so Volksanwalt Fichtenbauer. „Es gibt Fälle, in denen Beamte im Laufe eines halben Jahres nicht einmal den Akt aufgemacht haben“, kritisierte er. Schlüssige Erklärungen …

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18. Deutscher Verwaltungsgerichtstag (1): Restriktiver Rechtsschutz im Verwaltungsprozess

verwaltungsgerichtstagHamburgMit rund 1.000 Teilnehmern, die in insgesamt 13 Arbeitskreisen und Workshops fachspezifische und gesellschaftspolitische Themen diskutieren, zählt der deutsche Verwaltungsgerichtstag wohl zu den größten derartigen Veranstaltungen in Europa.

Die alle drei Jahre organisierte Veranstaltung des Bundes deutscher Verwaltungsrichter (BDVR) fand letzte Woche in Hamburg statt. Daran teilgenommen haben auch zahlreiche österreichische VerwaltungsrichterInnen. Auch unter den EröffnungsrednerInnen war eine österreichische Kollegin,Edith Zeller (Richterin am Verwaltungsgericht Wien) in ihrer Funktion als Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ).

 

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VwGH Judikatur/Verfahrensrecht: Säumnis in Asylverfahren erst nach 15 Monaten

fachgruppe verfahrensrechtDas Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hatte über Asylanträge, welche dort am 5. Jänner 2015 eingebracht worden waren, nicht entschieden.

Daraufhin hatten die Antragsteller am 27. Oktober 2015 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht Säumnisbeschwerden eingebracht, welche vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurden, mit der Begründung, das Bundesamt treffe an der Verzögerung kein überwiegendes Verschulden.

Die Verzögerung sei ausschließlich auf unbeeinflussbare und unüberwindliche Hindernisse zurückzuführen. Der Anstieg der Asylanträge im Jahr 2015 um das Dreifache gegenüber dem Vorjahr habe zu einer erheblichen Mehrbelastung der belangten Behörde geführt, welche die Entscheidungskapazität der Behörde bei weitem überstiegen habe.

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EuGH: Keine Haft wegen illegaler Einreise

Landesgrenze

Die Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG verbietet, gegen einen Drittstaatsangehörigen vor der Einleitung eines Rückkehrverfahrens allein deshalb eine Freiheitsstrafe zu verhängen, weil er über eine Binnengrenze des Schengen-Raums illegal in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eingereist ist.

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden (Urt. v. 07.06.2016, Az. C-47/15).

Die Richtlinie sieht vor, dass gegen jeden illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen eine Rückkehrentscheidung zu erlassen ist. Diese Entscheidung eröffnet grundsätzlich eine Frist für die freiwillige Rückkehr. Wird sie nicht beachtet, so können im Anschluss Maßnahmen zur zwangsweisen Abschiebung erfolgen.

Verwaltungshaft bleibt möglich

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Maiforum 2016 (3): Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen

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Friedrich Forsthuber Photo: Michaela Bruckberger
Friedrich Forsthuber
Photo: Michaela Bruckberger

In seinem Vortrag betonte der Präsident des Wiener Straflandesgerichts, Friedrich Forsthuber, das Erfordernis der Verständlichkeit gerichtlicher Entscheidungen.

Denn bei einem „Nichtverständnis“ nehme der Respekt vor der Rechtsprechung ab und die Gerichte seien Angriffen, insbesondere von Verfahrensparteien, ausgesetzt, die sich in ihren Rechten beschwert erachten. Gerade die freie Beweiswürdigung stehe dabei nach den Erfahrungen der Strafgerichte im Mittelpunkt der Kritik.

Um dem entgegen zu wirken, bedürfe es nachvollziehbarer und für die Allgemeinheit (sprachlich) verständlicher Urteile.

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