Mindestsicherung: Niederösterreich beschließt Deckelung der Ansprüche

StandardNach dem Land Oberösterreich hat jetzt auch das Land Niederösterreich eine Kürzung der Mindestsicherung beschlossen.

Und so wie im Fall der oberösterreichischen Lösung  gibt auch gegen die niederösterreichische Regelung verfassungsrechtliche Bedenken: Die geplante 1500 Euro-Deckelung könnte dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, meinten etwa der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger sowie der Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal.

Öhlinger in der „Presse“:  „Eine starre Grenze verstößt gegen den Gleichheitssatz“. Auch die geplante Bestimmung, wonach die Höhe der Mindestsicherung bei Aufenthaltsdauern in Österreich unter fünf Jahren (innerhalb der letzten sechs Jahre) reduziert ausgezahlt werden soll, hält er für bedenklich.

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Europaweite Online-Umfrage über die Rahmenbedingungen richterlicher Arbeit

encjDas  “European Networks of the Councils for the Judiciary- ENCJ“, an der Österreich mangels eines „Rats der Gerichtbarkeit“ nur als Beobachter teilnimmt, hat eine europaweite Online-Umfrage zu den Rahmenbedingungen der richterlichen Arbeit (versuchte Einflussnahmen, Arbeitsbelastung, Ressourcen etc.) gestartet.

Eine erste, in kleinerem Rahmen durchgeführte Befragung erbrachte dazu sehr erstaunliche Ergebnisse. In der nunmehr zweiten Runde sollen mehr Länder einbezogen und in den einzelnen Ländern zur Sicherung der Repräsentativität eine möglichst große Zahl von Richterinnen und Richtern um ihre Mitwirkung gebeten werden.

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Richter im Visier von staatsfeindlichen Personen

Reichsbürger, Freemen und andere selbsternannte souveräne Bürger haben bereits mehr als ein Dutzend Richter mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe überzogen. Jetzt wird befürchtet, dass sie bald versuchen, diese Forderungen mittels Exekutionstitel einzutreiben. Hier den Beitrag in orf.at lesen… Siehe auch: Ein Wiesbadener Richter soll fürs Recht büßen

Stellungnahme zu Berichten über „politnahe Bestellungen“ von Richterinnen und Richtern am Bundesverwaltungsgericht

  Der in den Printausgaben der Tageszeitung „Kurier“ in Beiträgen vom 18. und 19. Oktober 2016 kolportierte Vorwurf, die Auswahl der neuen RichterInnen am Bundesverwaltungsgericht sei eine „politnahe Bestellung“  gewesen, ist schwerwiegend. Er ist geeignet, die Wahrnehmung dieses Gerichtes als unabhängige Rechtsschutzinstanz sowie die Akzeptanz der Entscheidungen dieses Gerichtes in der Öffentlichkeit entscheidend zu beeinträchtigen. …

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Wird die Täuschung von Behörden wieder ein Fall für den Strafrichter?

StandardBis Ende der 1980er Jahre war die Täuschung von Behörden strafrechtlich geahndet worden.

Dazu zählten etwa falsche Angaben über anspruchsrelevante Umstände für die Gewährung der Sozialhilfe oder falsche Angaben in Verfahren für die Genehmigung einer Betriebsanlage. Seit 1988 werden Täuschungen, um hoheitliche – also von Behörden verliehene – Rechte zu erlangen, nicht mehr strafrechtlich verfolgt.

Das soll sich jetzt ändern:  Die „absichtliche Täuschung von Behörden“ solle zukünftig strafrechtlich verfolgt werden, „wenn diese auf Erschleichen einer Rechtsposition ausgerichtet ist“, sagte Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im BM für Justiz. Denn, so Pilnacek, „das Papierln von Behörden darf nicht folgenlos bleiben“.

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Vom Fehlstart zum „Fehlstaat“

Wiener zeitung LogoGehaltssystem der öffentlich Bediensteten: Die Bundesregierung versucht in einer legistisch äußerst fragwürdigen Vorgangsweise bereits höchstgerichtlich zuerkannte Rechtsansprüche zu ignorieren.

Von Werner Zinkl in der „Wiener Zeitung“

Beinahe täglich berichten die Medien über Angriffe auf die Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn, Polen und der Türkei. Wir kritisieren diese Entwicklungen auf das Heftigste, übersehen dabei aber, dass auch in Österreich höchstgerichtliche Entscheidungen – nicht nur in der Vergangenheit – missachtet werden. Auch das muss bereits als Angriff auf den Rechtsstaat gesehen werden!

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Glückspielgesetz: Weder unionsrechtswidrig noch verfassungswidrig

vfghlogoDer Verfassungsgerichtshof  hat mit Urteil vom  15. Oktober, E 945/2016 ua. mehrere Beschwerden abgewiesen, die gegen die gesetzliche Beschränkung des Glücksspiels gerichtet waren. Den Beschwerden lagen Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich zugrunde, in denen die Beschlagnahme und Einziehung von Spielautomaten verfügt und bzw. Verwaltungsstrafen wegen unerlaubten Glücksspiels mit solchen Automaten verhängt worden waren.

Die Beschwerdeführer sahen in der gesetzlichen Beschränkung der Anzahl der Konzessionen für Glücksspielautomaten einen Verstoß gegen Unionsrecht, der wiederum zu einer gleichheits- und damit verfassungswidrigen Inländerdiskriminierung führe. Dem widerspricht der VfGH: Das österreichische System der Glücksspielkonzessionen verstößt nicht gegen Unionsrecht, daher gibt es auch keine verfassungswidrige Inländerdiskriminierung.

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Was bedeutet das „Recht auf gute Verwaltung“?

presse-logoDie Grundrechtscharta der EU ist auch für Österreichs Verwaltung relevant.

„Good Governance und Wettbewerb“, dieses Thema stand im Fokus des Competition Talks, zu dem die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vergangenen Montag geladen hatte.

Der Begriff „Good Governance“ wird seit Anfang der 1990er-Jahre immer häufiger verwendet. Viele wissen dennoch nicht, was damit eigentlich gemeint ist. Generaldirektor Theodor Thanner übersetzte ihn in seiner Einleitung mit „guter Regierungsführung“. Er umfasse insbesondere die Prinzipien Transparenz, Partizipation, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft, sagte er. Doch der Begriff beinhalte nicht nur ein neues Verständnis von Regierung und Verwaltung. Mitumfasst seien davon genauso Religionsgemeinschaften und zivilgesellschaftliche Institutionen. „Und seine Schnittmenge mit dem Wettbewerb lässt sich unter anderem am Dokument ,Competition und Corporate Governance‘ der OECD aus dem Jahr 2010 ablesen. Good Governance soll für jede Regierungsinstitution selbstverständlich sein“, so Thanner.

 

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VwGH Judikatur/Verfahrensrecht: Verwaltungsgericht kann nicht immer anstelle der Behörde handeln

fachgruppe verfahrensrechtIn einem Verfahren nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz, in dem die Behörde die Erteilung einer Auskunft verweigerte, hatte sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Frage auseinander zu setzen, wer letztlich zur Erteilung der verlangten Auskunft zuständig ist.

Der Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass die erteilte Auskunft eine reine Wissenserklärung darstellt, ihr jedoch kein Bescheidcharakter zukommt. Deshalb kann eine Auskunft auch nicht Gegenstand des in der Sache zu treffenden Spruchs des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtes sein. Die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes beschränkt sich auf die Erlassung eines feststellenden Erkenntnisses darüber, ob die Auskunft von der Behörde zu Recht oder Unrecht verweigert wurde (VwGH 13.09.2016, Ra 2015/03/0038).

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