
Gerichtsformat, die Zuseher aktiv einbeziehen, erfreuen sich steigernder Beliebtheit, sei es im Theater oder im Fernsehen. Als erster Fernsehsender brachte „Arte“ im Jahr 2014 den Spielfilm „ Mit innerer Überzeugung“,bei dem die Zuschauer vor der Urteilsverkündung selbst über Schuld oder Unschuld befinden sollten.
In der Wiener Festwochenproduktion „Please, Continue (Hamlet)“ hinterfragten die Performancekünstler Yan Duyvendak und Roger Bernat die Mechanismen der Laiengerichtsbarkeit im Rahmen eines Strafprozesses.
Das Verwaltungsgericht hat das Verwaltungsstrafverfahren gegen den Mitbeteiligten gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG eingestellt und damit in der Sache über die dem Mitbeteiligten vorgeworfene Verwaltungsübertretung entschieden.
Mit Erkenntnis vom 29.9.2016, G 14072016 u.a. hat der Verfassungsgerichtshof in § 22 Abs 4 letzter Satz des Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetzes die Wortfolge „Beschwerden gegen die auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Bescheide der Präsidentin oder des Präsidenten sowie über“ als verfassungswidrig aufgehoben.
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