Arbeitsinspek­to­rate: Massive Kritik an der verordneten Kontrollwut

Foto: KURIER/Martin Gnedt

Fragwürdige Zielvorgaben des Sozialministeriums im Zusammenhang mit Kontrollen sorgen für große Aufregung.

Kid Möchel (Kurier)

Vorgabe: mindestens 38 Prozent Beanstandungen

Laut einem aktuellen Erlass des Sozialministeriums müssen diese Sozialkontrolleure heuer aber verschiedene Zielvorgaben einhalten. So muss jeder Arbeitsinspektor 100 Kontrollen durchführen. Mindestens 30 Prozent der Überprüfungen sind sogenannte Übersichtskontrollen und mindestens 38 Prozent der durchgeführten Kontrollen müssen offenbar „Kontrollen mit Beanstandungen (festgestellten Mängeln)“ sein.

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Einsparungen (2): Richter wollen sich „massiv wehren“

Proteste angekündigt

Die Richtervereinigung stellt sich erneut gegen Sparpläne der Bundesregierung. Laut ersten Informationen zum Justizbudget sei die Personalsituation zumindest für 2019 nach wie vor ungeklärt, kritisierte Präsidentin Sabine Matejka im Gespräch mit der APA. Sie sandte am Dienstag ein Terminansuchen an Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ). Protestmaßnahmen der Richter seien nicht ausgeschlossen. Wenn die Einsparungen wie befürchtet kämen, „werden wir uns sicher massiv wehren“. Wie genau, ließ Matejka noch offen.

Gerichtspraxis soll wieder verkürzt werden

Nicht nur könnte nur jede zweite oder dritte Stelle nachbesetzt werden, warnte sie, auch die Gerichtspraxis soll wieder von sieben auf fünf Monate zusammengekürzt werden, habe man erfahren. Erst 2016 war diese von fünf auf sieben Monate erhöht worden, nachdem die Ausbildung der Juristen im Zuge des Sparpakets 2011 stark eingeschränkt worden war.

Für Matejka wäre eine Verkürzung „unsinnig“; im Sinne der Ausbildung, aber auch, weil die Praktikanten aufgrund der angespannten Personalsituation fast schon als Systemerhalter fungierten. Deutliche Kürzungen seien auch im Bereich der Fortbildung und bei der IT (Stichwort: digitaler Akt) avisiert worden.

Massive Probleme bei nichtrichterlichem Personal

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Einsparungen (1): Neuregelung der Sachwalterschaft soll verschoben werden

Verschiebung aus Kostengründen

Mit den von allen Parteien im April 2017 beschlossenen Erwachsenenschutzgesetz (BGBl. I Nr. 59/2017) wurde u.a. die Sachwalterschaft neu geregelt bzw. Alternativen dazu vorgesehen. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Juli 2018.

Die Regierung überlegt nun, das Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes aus Geldmangel um zwei Jahre zu verschieben. Das Justizministerium bestätigt laut orf.at, dass die Ablösung des 30 Jahre alten Sachwalterrechts „Verhandlungsgegenstand der laufenden Budgetverhandlungen ist“. Die Kosten dafür hätten heuer 9,5 Mio. Euro betragen, wären in den nächsten Jahren kontinuierlich gesunken und bis 2022 durch den Abbau von gerichtlichen Erwachsenenvertretungen auf null zurückgegangen. Das gesamte Justizbudget betrug für das Jahr 2017 rund 1,4 Milliarden Euro.

Auch die Richtervereinigung hatte in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der Erfolg der geplanten Neuregelungen nicht unerheblich davon abhängt, in welchem Ausmaß die Betroffenen Unterstützung – wie etwa durch Erwachsenensozialarbeit – erhalten und auch eine Erhöhung des Justizbudgets unbedingt erforderlich ist. Mit der derzeitigen Personalsituation könne dies nicht bewältigt werden.

Für Volksanwältin „nicht nachvollziehbar“

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Bierlein wird VfGH-Präsidentin, Brandstetter rückt nach

Bierlein – APA/VFGH/BIENIEK

Die Regierung hat sich bei der Neubesetzung des Verfassungsgerichtshofs geeinigt. Vizepräsidentin Bierlein wird Nachfolgerin, Ex-Justizminister Brandstetter wird Verfassungsrichter

Die erwartete Entscheidung ist gefallen: Die türkis-blaue Koalition hat über die Neubesetzung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) entschieden. Die drei vakanten Stellen – jene des Präsidenten und zwei Mitgliederposten – bekommen neue Gesichter. Wie die „Presse“ berichtet hat, wird Brigitte Bierlein, die bisher als Vizepräsidentin interimistisch agiert hat, Präsidentin des Höchstgerichts werden. Das gab Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) am Mittwoch bekannt. Damit rückt sie als erste Frau an die Spitze des Gerichtshofs.

Außerdem, so Strache vor dem Ministerrat: Der ehemalige Justizminister Wolfgang Brandstetter (damals von der ÖVP nominiert) wird Verfassungsrichter.

Nachfolger von Bierlein als Vizepräsident wird der Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter. Er soll Bierlein 2020 nach ihrer Pensionierung auch als Präsident folgen.

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Asyl: Überprüfungsverfahren gegen Ländergutachter

Schwerpunkt Migration

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien leitete nach Kritik an Afghanistan-Expertise, auf die sich Asylentscheide berufen, ein Überprüfungsverfahren ein

Der Wiener Geschäftsmann Karl Mahringer ist in Österreich aktuell der einzige gerichtlich beeidete Sachverständige in der Fachgruppe Länderkunde für das Land Afghanistan. Daher kommt der Expertise des Sachverständigen bei Asylentscheidungen, die Afghanistan betreffen, ein rechtlich gewichtiges Wort zu – auch wenn vom Gericht andere, freie Gutachter mit entsprechender Expertise ebenfalls zurate gezogen werden können.

Im Jänner des Vorjahres hat Mahringer ein von einem Asylrichter am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Auftrag gegebenes Gutachten zur Lage in Afghanistan verfasst. Auf die Mahringer-Expertise nahmen seither viele Asylentscheidungen Bezug.

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Entsenderichtlinie: Scheinfirmen agieren aus dem Ausland

Foto: Getty Images

Der Europäische Gerichtshof hat letzte Woche in einer Entscheidung klargestellt,dass nationale Gerichte Sozialversicherungsbescheinigungen, die in einem anderen EU-Staat ausgestellt worden sind, nicht beachten müssen, wenn sie die Vermutung haben, dass diese illegal erlangt wurden.

Nach Daten des Finanzministeriums gab es im Vorjahr insgesamt 118.500 Entsendungen aus dem EU-Raum nach Österreich, um 76 Prozent mehr als 2016. Da mit einem Formular meist mehrere Personen angemeldet werden, stieg die Zahl der entsendeten EU-Arbeitskräfte von 170.000 auf geschätzte 300.000.

Verlust von rund 65.000 Arbeitsplätzen

Hauptherkunftsländer sind Ungarn, Slowenien, Slowakei und Deutschland, hauptbetroffen ist der Bausektor in Wien und den Grenzregionen. Umgelegt auf Arbeitsstunden würden die Entsendungen einen Verlust von rund 65.000 Arbeitsplätzen in Österreich bedeuten, errechnete die Wirtschaftskammer. Die Wirtschaftskammer klagt auch über unfairen Wettbewerb durch neue Betrugsmaschen.

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So funktioniert „Big Data“

Was Daten über uns verraten

Jede im Internet getätigte Aktion produziert verarbeitbare Daten, ob der Nutzer will oder nicht. Und durch die Verknüpfung scheinbar harmlos oder gar nutzlos erscheinender Daten können teilweise die abstraktesten Dinge über Nutzer herausgefunden werden.

Der Informatiker David Kriesel  hat zwei Jahre lang alle Beiträge, die auf Spiegel-Online erschienen sind, gespeichert und dann nach unterschiedlichsten Kriterien ausgewertet (sog. SpiegelMining).  Er zeigt in einem Vortrag sehr anschaulich und verständlich, wie  „Big Data“ Daten interpretiert und welche erstaunlichen Ergebnisse man daraus ableiten kann.

Folgt man seinen Gedankengängen, erahnt man, welche Möglichkeiten auch Staaten das Speichern und Auswerten von Daten seiner Bürger (z.B. durch Vorratsdatenspeicherung) bietet.

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„Big Data“ – auf dem Weg zum gläsernen Richter (2)

„Big Data“ birgt Gefahren für rechtsstaatliche Prinzipien

Es zeigt sich, dass die Gefahr besteht, dass durch den Einsatz von „Big Data“ in der „digitalen“ Justiz rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung, der Grundsatz der Waffengleichheit und des  fairen Verfahrens verletzt werden könnten, auch die Verständlichkeit und Lesbarkeit richterlicher Entscheidungen könnte durch „automatisierte“ Entscheidungsfindung leiden.

Algorithmen sind nicht neutral

Der Einsatz von „Big Data” birgt auch die Gefahr, dass bereits bestehende Vorurteile und Stereotypen weiter verfestigt werden. Auch sind Algorithmen nicht neutral, sondern sie spiegeln die jeweils bestehende Rechtslage wider. Die Geschäftsmodelle der Internet-Big-Five basieren auf der amerikanischen Verfassungsrechtslage, nach der staatliche Eingriffe und Restriktionen unternehmerischer Tätigkeit absolut verpönt sind. Indem die US-Internetkonzerne in Europa genauso agieren wie in den USA, nehmen sie die Verletzung europäischer Normen, insbesondere der Grundrechte, billigend in Kauf.

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„Big Data“ – auf dem Weg zum gläsernen Richter (1)

In den USA ist bereits ein Programm erhältlich, welches erlaubt, die Entscheidungspraxis einzelner Richter detailliert zu analysieren (hier abrufbar: Judge Analytics Tutorial).

Bart van der Sloot vom “Tilburg Institute for Law, Technology, and Society (TILT)in den Niederlanden hat für das Europäische Netzwerk der Justizräte (ENCJ) untersucht, was „Big Data“ für die „digitale“ Justiz bedeutet, insbesondere welche neuen Gefahren drohen bzw. welche neuen Möglichkeiten entstehen könnten.

Feststeht bereits, dass “Big Data” Auswirkungen auf jeden einzelnen Verfahrensschritt vor Gericht haben kann: Von der Einbringung der Klage, über den Zugang zu Akten und Dokumenten, die Verhandlung bis zur Entscheidung und dem Zugang zu den Entscheidungen.

Auswertung von Entscheidungen durch neuronale Netze

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Richterernennung (2): Ex-Justizminister soll Verfassungsrichter werden

apa

Keine Wartefrist für Ex-Politiker

Man muss fast 100 Jahre zurückgehen, um ähnliche Fälle zu finden. Zuletzt gab es in der Ersten Republik direkte Wechsel aus der Regierung in den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Mit Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter könnte nun wieder jemand mehr oder weniger direkt aus der Regierung in das Höchstgericht wechseln. Anders als beim Präsident bzw. Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes gibt es für die Ernennung von Expolitikern zu „einfachen“ Richtern keine sogenannte „Cooling-off“ – Phase.

Kritik an Nebentätigkeiten

Nach einem Bericht des „Standard“ stoße die Bestellung von Brandstetter bei etlichen Richtern des Verfassungsgerichtshofs auf  Unverständnis, habe er doch als Ex-Minister jahrelang in der Justiz und über Gesetze bzw. Gesetzesvorhaben (mit)bestimmt, sodass Befangenheiten entstehen könnten.

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