Entsenderichtlinie: Scheinfirmen agieren aus dem Ausland

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Der Europäische Gerichtshof hat letzte Woche in einer Entscheidung klargestellt,dass nationale Gerichte Sozialversicherungsbescheinigungen, die in einem anderen EU-Staat ausgestellt worden sind, nicht beachten müssen, wenn sie die Vermutung haben, dass diese illegal erlangt wurden.

Nach Daten des Finanzministeriums gab es im Vorjahr insgesamt 118.500 Entsendungen aus dem EU-Raum nach Österreich, um 76 Prozent mehr als 2016. Da mit einem Formular meist mehrere Personen angemeldet werden, stieg die Zahl der entsendeten EU-Arbeitskräfte von 170.000 auf geschätzte 300.000.

Verlust von rund 65.000 Arbeitsplätzen

Hauptherkunftsländer sind Ungarn, Slowenien, Slowakei und Deutschland, hauptbetroffen ist der Bausektor in Wien und den Grenzregionen. Umgelegt auf Arbeitsstunden würden die Entsendungen einen Verlust von rund 65.000 Arbeitsplätzen in Österreich bedeuten, errechnete die Wirtschaftskammer. Die Wirtschaftskammer klagt auch über unfairen Wettbewerb durch neue Betrugsmaschen.

Um den Betrug einzudämmen, wurde erst Anfang 2017 das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping verschärft, was für heftige Kritik bei den EU-Nachbarn sorgte.

Der Vollzug des Gesetzes stößt jedoch auf unüberwindbare Hürden. Sowohl der nötige Infoaustausch zwischen den Behörden bei Verdacht auf Unterentlohnung als auch das Eintreiben von Strafen im EU-Ausland funktioniert so gut wie gar nicht.

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Siehe dazu auch: 

Entsenderichtlinie und Lohndumping –  Zahnlose Strafverfolgung

 

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