Der Rechtsausschuss des Landtags hat am Mittwoch einstimmig einen Antrag auf Änderung der Landesverfassung beschlossen.
Geändert werden sollen die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die direkte Demokratie und die Weisungsfreiheit des Kinder- und Jugendanwalts.
Die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit ist ein viele Jahre schon diskutiertes Element der Bundesstaatsreform – sie wird mit 1. Jänner kommenden Jahres eingerichtet; in Vorarlberg wird das Verwaltungsgericht in Bregenz den derzeitigen Unabhängigen Verwaltungssenat in Bregenz ersetzen.