Der Unabhängige Verwaltungssenat wird bald von einem Landesverwaltungsgericht abgelöst. Künftig ist es für Berufungen gegen Entscheidungen von Bezirkshauptmannschaften zuständig. Der Gesetzesentwurf ist nach wie vor umstritten.
Da
s neue Landesverwaltungsgericht ist auch zuständig Entscheidungen von Gemeinden und bei strittigen öffentlichen Auftragsvergaben. Im Gesetzesentwurf, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags diskutiert wurde, wird von 13 Mitgliedern ausgegangen – gegenüber zehn des derzeitigen UVS – und von jährlichen Kosten von etwa 460.000 Euro. Der Entwurf blieb heute im Ausschuss weiter umstritten.
Opposition vermisst unabhängige Richter
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