Damit stellen sich auch Fragen zur Beendigung der Funktion von Senatsmitgliedern. Antworten gibt eine Empfehlung des Europarates
Mit Ablauf dieses Jahres enden nach gut zwanzigjähriger Tätigkeit die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) und werden diese durch Verwaltungsgerichte ersetzt. Damit endet auch die Funktion der, auf unbestimmte Zeit ernannten Senatsmitglieder.
Schon die UVS waren Tribunale, also Gerichte, im Sinne des Artikels 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die im Rahmen des Europarates ausgearbeitet und in Österreich als Verfassungsgesetz in Kraft gesetzt wurde. Die Mitglieder dieser Senate waren somit Richter im Sinne dieser Bestimmung.
Für die Mitglieder dieser aufzulösenden Tribunale sehen die meisten einfachgesetzlichen Überleitungsbestimmungen vor, dass diese bei persönlicher und fachlicher Eignung auf Antrag zu Richtern an den neuen Verwaltungsgerichten ernannt werden, in Wien ist eine Bewerbung vorgesehen.