Der Rechtsausschuss des Landtags hat sich Mittwoch mit dem „Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetz“ beschäftigt. Außer der ÖVP waren alle gegen dieses Gesetz, das Fragen wie Berufungen gegen negative Baubescheide von Bürgermeistern regelt.
Die ÖVP will die Berufung gegen Baubescheide in den Gemeinden belassen. Die Opposition ist dagegen. In den Gemeinden sind Berufungskommissionen für die Berufung in zweiter Instanz zuständig. Damit fahre man eine Zusatzschlaufe, so FPÖ-Obmann Dieter Egger, bevor man zu Gericht komme, wo dann unabhängige Richter in der Sache entscheiden.