Richterernennungen am BVwG: Stellungnahme zur Berichterstattung im „Kurier“

Bereits zum dritten Mal wird durch eine tendenziöse und auf Gerüchten basierende Berichterstattung in der Zeitung „Kurier“ versucht, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu erschüttern. Die die Standesvertretung der Richterinnen und Richter sieht sich daher veranlasst,  dazu folgende Stellungnahme abzugeben.   Hier die Stellungnahme lesen…  

„Behördliche Untätigkeit“ – Rechtsschutzlücke im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

fachgruppe verfahrensrechtBei der Ausgestaltung des Rechtsschutzes durch die neuen Verwaltungsgerichte haben sich sowohl Verfassungs- als auch Verwaltungsgerichtshof vom Grundsatz der Effektivität des Rechtsschutzes leiten lassen, dem alles andere untergeordnet wird.

Seit seinem Erkenntnis vom 26. Juni 2014, Ro 2014/03/0063, vertritt der Verwaltungsgerichtshof die Auffassung, dass ein prinzipieller Vorrang der meritorischen Entscheidungspflicht der Verwaltungsgerichte normiert ist, weswegen die Möglichkeit einer Zurückverweisung nur bei krassen bzw. besonders gravierenden Ermittlungslücken besteht. Selbst Bescheide, deren Begründung „dürftig“ ist, rechtfertigen keine Zurückverweisung, wenn brauchbare Ermittlungsergebnisse vorliegen, die im Zusammenhalt mit einer allenfalls von Gericht durchzuführenden mündlichen Verhandlung  zu vervollständigen sind.

Die damit entstandene Dynamik der  Verlagerung des Verwaltungsverfahrens weg von den Behörden hin zu den Verwaltungsgerichten wird besonders in der Rechtsprechung zur Säumnisbeschwerde deutlich:

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Europaweite Online-Umfrage über die Rahmenbedingungen richterlicher Arbeit

encjDas  “European Networks of the Councils for the Judiciary- ENCJ“, an der Österreich mangels eines „Rats der Gerichtbarkeit“ nur als Beobachter teilnimmt, hat eine europaweite Online-Umfrage zu den Rahmenbedingungen der richterlichen Arbeit (versuchte Einflussnahmen, Arbeitsbelastung, Ressourcen etc.) gestartet.

Eine erste, in kleinerem Rahmen durchgeführte Befragung erbrachte dazu sehr erstaunliche Ergebnisse. In der nunmehr zweiten Runde sollen mehr Länder einbezogen und in den einzelnen Ländern zur Sicherung der Repräsentativität eine möglichst große Zahl von Richterinnen und Richtern um ihre Mitwirkung gebeten werden.

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Stellungnahme zu Berichten über „politnahe Bestellungen“ von Richterinnen und Richtern am Bundesverwaltungsgericht

  Der in den Printausgaben der Tageszeitung „Kurier“ in Beiträgen vom 18. und 19. Oktober 2016 kolportierte Vorwurf, die Auswahl der neuen RichterInnen am Bundesverwaltungsgericht sei eine „politnahe Bestellung“  gewesen, ist schwerwiegend. Er ist geeignet, die Wahrnehmung dieses Gerichtes als unabhängige Rechtsschutzinstanz sowie die Akzeptanz der Entscheidungen dieses Gerichtes in der Öffentlichkeit entscheidend zu beeinträchtigen. …

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Glückspielgesetz: Weder unionsrechtswidrig noch verfassungswidrig

vfghlogoDer Verfassungsgerichtshof  hat mit Urteil vom  15. Oktober, E 945/2016 ua. mehrere Beschwerden abgewiesen, die gegen die gesetzliche Beschränkung des Glücksspiels gerichtet waren. Den Beschwerden lagen Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich zugrunde, in denen die Beschlagnahme und Einziehung von Spielautomaten verfügt und bzw. Verwaltungsstrafen wegen unerlaubten Glücksspiels mit solchen Automaten verhängt worden waren.

Die Beschwerdeführer sahen in der gesetzlichen Beschränkung der Anzahl der Konzessionen für Glücksspielautomaten einen Verstoß gegen Unionsrecht, der wiederum zu einer gleichheits- und damit verfassungswidrigen Inländerdiskriminierung führe. Dem widerspricht der VfGH: Das österreichische System der Glücksspielkonzessionen verstößt nicht gegen Unionsrecht, daher gibt es auch keine verfassungswidrige Inländerdiskriminierung.

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Wiener Richter fordern Neuorganisation statt Sparkurs

presse-logoDass das Verwaltungsgericht Wien weitere fünf Prozent an Budget einsparen soll, sorgt für Unmut.

(Die Presse)

Denn schon als der Unabhängige Verwaltungssenat 2014 in das Verwaltungsgericht Wien umgewandelt wurde, sei das Verwaltungspersonal halbiert worden, betont Sigrid Lammer von der Verwaltungsrichter-Vereinigung gegenüber der „Presse“.

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VfGH Judikatur: Verfassungswidrigkeit der Zusammensetzung des Personal- und Disziplinarausschusses des LVwG Salzburg

vfghlogoMit Erkenntnis vom 29.9.2016, G 14072016 u.a. hat der Verfassungsgerichtshof  in § 22 Abs 4 letzter Satz des Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetzes die Wortfolge „Beschwerden gegen die auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Bescheide der Präsidentin oder des Präsidenten sowie über“ als verfassungswidrig aufgehoben.

Zur Begründung führt der VfGH aus,  Verwaltungsgerichte werden als Rechtsmittelinstanz gegen Entscheidungen eines monokratischen Organs in Angelegenheiten der Justizverwaltung in der Rechtsprechung tätig, die Zusammensetzung der entscheidenden Senate ist verfassungsrechtlich vorgegeben.

 

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Bundesverwaltungsgericht: 40 neue Richterplanstellen

bvwg_logo.png BundesverwaltungsgerichtMit 1. Oktober haben 20 neue RichterInnen ihre Arbeit am Bundesverwaltungsgericht aufgenommen.

Ab Jänner kommen 20 weitere hinzu. Die Ernennung der neuen Richter war am 6. September im Ministerrat beschlossen worden. Die 40 Richter hatten sich gegen 350 Mitbewerber durchgesetzt, wie BVwG-Präsident Harald Perl in der Vorwoche bei der Begrüßung betonte.

 

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Verwaltungsgerichtsbarkeit in Serbien: Vorbild Österreich?

Siegfried Königshofer, President of the Austrian Association of Administrative Judges; Jelena Ivanovic, President of the Administrative Court of Serbia; Dragomir Milojevic, President of the Supreme Court of Cassation;  Johannes Eigner, Ambassador of the Republic of Austria in Belgrade; Kathrin Gabriel, Acting Head of Democratization Department, OSCE Mission to Serbia

So wie bei allen Beitrittswerbern seit dem Jahr 2002 ist auch für die Republik Serbien die Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanz eine „Conditio sine qua non“ für einen EU-Beitritt.

Da seitens der EU-Kommission bei den Beitrittsverhandlung dieses Jahr das Kapitel „Justiz“ eröffnet wurde, verstärkt Serbien seine Anstrengung, um europäische Rechtsschutz-Standards zu erfüllen.

Auf Einladung des serbischen Verwaltungsgerichts wurde im Rahmen einer zweitätigen Studienreise österreichischer Verwaltungsrichterinnen und Richter der serbische „Status-quo“ und die österreichische Reform der altungsgerichtsbarkeit ausführlich diskutiert.

Serbien befindet sich in einer ähnlichen Situation wie Österreich im Jahr 1990, vor Einrichtung der Unabhängigen Verwaltungssenate: Es gibt nur ein Verwaltungsgericht, welches als Rechtsschutzinstanz für alle Verwaltungssachen in ganz Serbien zuständig ist. Vorgelagert sind nur erstinstanzliche und zweitinstanzliche Behörden, die nach den Worten des Präsidenten des Kassationsgerichtshofes mit den Bürgern “ping-pong“ spielen.

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Umweltverträglichkeitsprüfung: Zuständigkeitschaos droht

fachgruppe verfahrensrechtDer Verwaltungsgerichtshof lässt mit einer Entscheidung  zur Auslegung der Zuständigkeitsbestimmung in § 40 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G) aufhorchen:  Nach dem Erkenntnis zur Zl. Ro 2015/05/0008 vom 02.08.2016 wird das Bundesverwaltungsgericht in UVP-Verfahren nur mehr dann zuständig, wenn die Entscheidung einer Behörde bekämpft wird.

Wird eine Behörde im UVP-Verfahren säumig, ist für das Säumnisbeschwerdeverfahren nicht mehr  das Bundesverwaltungsgericht, sondern ein Landesverwaltungsgericht zuständig.

Der Gerichtshof begründet diese ausschließlich auf den Wortlaut der Bestimmung („Über Beschwerden gegen Entscheidungen nach diesem Bundesgesetz entscheidet das Bundesverwaltungsgericht“) gestützte Auslegung  mit Rechtsschutzüberlegungen:  Der Verfassungsgesetzgeber verpflichte den Gesetzgeber zu einer  präzisen Regelung der Behördenzuständigkeit. Diese müsse derart klar und unmissverständlich sein, dass es keiner subtilen Auslegungstätigkeit bedürfe, um die vom Gesetzgeber gewollten Kompetenzen der Behörden zu erkennen.

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