3. Piste: Klimaschutz weginterpretiert?

FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts überraschte in mehrfacher Hinsicht: Da war einmal die äußerst kurze Verfahrensdauer von nicht einmal vier Monaten, dann die von vielen als „Lehrstunde“ empfundene Verkündung der Entscheidung und letztlich das Erkenntnis selbst. Die vom Verfassungsgerichtshof argumentierte grobe Verkennung der Rechtslage durch das Bundesverwaltungsgericht und die daraus folgende Verfassungswidrigkeit der Entscheidung hatten so wohl nur wenige erwartet.

In einem Beitrag im Bezahlteil der Tageszeitung die „Presse“ wird unter dem Titel“ VfGH interpretiert Klimaschutz entschlossen weg“ der Versuch unternommen, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes noch vor Zustellung der schriftlichen Ausfertigung zu analysieren. Besonders wird der Frage nachgegangen, ob Klimaschutz „ein sonstiges öffentliches Interesse“ im Sinne des Luftfahrgesetzes darstellt oder nicht. Eine Frage, die unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bejaht wird. Auch die Zulässigkeit der Heranziehung der Klimaschutzbestimmung in der Landesverfassung bzw. nicht unmittelbar anwendbarer völkerrechtlicher Verträge zur Rationalisierung der Interessensabwägungen wird bejaht.

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Verwaltungsgericht Wien: Ausschreibung Richterdienstposten

VwG Wien

Gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien – VGWG, LGBl. für Wien Nr. 83/2012 in der geltenden Fassung, werden Dienstposten für sonstige Mitglieder des Verwaltungsgerichtes Wien (Landesverwaltungsrichterinnen und -richter) ausgeschrieben.

Das detaillierte Anforderungsprofil für Landesverwaltungsrichterinnen und -richter ist im Internet zu finden  http://www.wien.gv.at/verwaltung/personal/jobangebote/index.html),

kann telefonisch (4000 – 76252), postalisch (Frau Mag.a Anna Goldschmidt, Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Personal und Revision, Gruppe Personalwirtschaft und Personalentwicklung, 1010 Wien, Bartensteingasse 9, 4. Stock) oder per E-Mail (anna.goldschmidt@wien.gv.at) angefordert werden bzw.

ist in der Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Personal und Revision, Gruppe Personalwirtschaft und Personalentwicklung, 1010 Wien, Doblhoffgasse 6,
4. Stock, Zimmer 441, erhältlich.

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Gegen „politische Begehrlichkeit“: Verwaltungsrichter bekommen eigene Akademie

Nach einem Bericht der Tageszeitung „Die Presse“ wurde letzten Freitag in den Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichtshofes eine „Österreichische Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ gegründet.

Diese soll den rund 700 Verwaltungsrichterinnen und Richtern eine Fortbildung sowohl im juristischen Bereich als auch in richterlichen Fertigkeiten vermitteln, da selbstständige Ansätze und Institutionen notwendig seien, um den besonderen Bedürfnissen eines verwaltungsrichterlichen Berufsbildes Rechnung zu tragen.

Verwaltungsrichterinnen und Richter sollen insbesondere in der Lage sein, „Begehrlichkeiten der politischen Ebene nach einer bestimmten Lösung nicht nachzugeben und auch der Kritik standhalten, die an manchmal unerwünschten Entscheidung geübt wird“, wird der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Rudolf Thienel, im Bericht zitiert.

Im Wesentlichen dürfte es sich bei dem Vorhaben um ein Kooperationsabkommen zwischen der Johannes-Kepler- Universität Linz (JKU) und der Wirtschaftsuniversität Wien einerseits und der „PräsidentInnenkonferenz“ anderseits handeln, nach den Vorbild einer Vereinbarung, welche bereits der UVS Oberösterreich im Jahr 2011 mit der JKU getroffen hatte.

Ob also tatsächlich eine Akademie mit eigener Rechtspersönlichkeit und Budget geplant ist, kann dem Bericht nicht entnommen werden.

Versäumnisse werden sichtbar

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Verbotene Warnung vor Polizeikontrollen: Gestern Lichthupe, heute Facebook

Die Webseiten der Gerichte des Kantons St.Gallen (Schweiz) können nicht nur als Beispiel für moderne und transparente Öffentlichkeitsarbeit dienen, sie sind auch eine Fundgrube für interessante Fälle.

So wurde vor dem Kreisgericht St. Gallen letzte Woche eine Strafsache betreffend „öffentliches Warnen vor behördlichen Kontrollen im Straßenverkehr“ behandelt. Das Besondere daran: Die Warnung vor der Polizeikontrolle erfolgte nicht mittels Lichthupe, wie dies schon wiederholt auch Gegenstand von Verwaltungsstrafverfahren vor den Höchstgerichten war, sondern mittels Facebook-Eintrags.

 

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VwGH Judikatur / Verhaltensbeschwerde

Die Verweigerung der Aktenübermittlung auf elektronischem oder postalischem Weg im Rahmen der Kriminalpolizei kann – ungeachtet der Frage, ob nach Maßgabe der Bestimmung des § 53 Abs. 2 StPO ein diesbezüglicher Anspruch des Beschuldigten überhaupt besteht (und eine Verletzung der Revisionswerberin in ihren Rechten im vorliegenden Fall daher überhaupt in Betracht kommt) – nicht im Wege einer Verhaltensbeschwerde nach …

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Justiz und Transparenz (2): Neue Mitgliedsstaaten und die Schweiz als Vorbilder

Verwaltungsgericht Belgrad

Wer in einem der neuen EU-Mitgliedsstaaten ein Gericht besucht, dem fallen als erstes auf den Gängen große Bildschirme auf, auf denen Ort, Zeit und Gegenstand öffentlicher mündlicher Verhandlungen ersichtlich sind.

Oft ist am Gericht auch die Abfrage von Verhandlungsterminen anderer Gericht möglich. Nach den Vorgaben der EU-Kommission bei den Beitrittsverhandlungen ist die Tätigkeit der Gerichte – und das betrifft vor allem Urteile und Verhandlungen –  aus Gründen der Transparenz auch auf den von den Gerichten zu führenden Webseiten verpflichtend zu dokumentieren.

Einen Schritt weiter geht die Justiz in der Schweiz, insbesondere im Kanton St.Gallen: Dort kann auf den Webseiten der Gerichte nicht nur Ort und Zeit aktueller Verhandlung angerufen werden, es finden sich auch detailliert Angaben zum jeweiligen Sachverhalt und Verfahrensverlauf.

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Strafzettel: Wer zu viel zahlt, wird nicht mehr bestraft


„Schwitzen statt sitzen“ ist künftig auch bei Verwaltungsstrafen möglich. Wer bei Anonymverfügungen zu viel überweist, löst künftig keine Anzeige mehr aus.

Der Grundsatz „schwitzen statt sitzen“ soll künftig auch für Verwaltungsstrafen gelten: Das Bundeskanzleramt will die seit 2008 bestehende Möglichkeit, eine gerichtliche Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzudienen, entsprechend ausdehnen. Ebenfalls Teil der Novelle zum Verwaltungsstrafgesetz: Wer für einen Strafzettel zu viel überweist, wird dafür nicht mehr bestraft.

Ersatzfreiheitsstrafen sind in Österreich nach wie vor weit verbreitet: 2015 mussten 7452 Menschen ins Gefängnis, weil sie eine Verwaltungsstrafe nicht bezahlen konnten oder wollten. Während gerichtliche Geldstrafen oder Finanzstrafen auch durch gemeinnützige Arbeit abgedient werden können, besteht diese Möglichkeit für Verwaltungsstrafen bisher nicht. Die nun vom Kanzleramt vorgelegte Novelle zum Verwaltungsstrafgesetz soll das beheben.

Die Begutachtungsfrist läuft bis 14. Juni.

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Rechtsstaat (2): EU-Parlament fordert Prüfung der Rechtsstaatlichkeit Ungarns in Verfahren

Central European University Budapest

Die gegenwärtige Situation in Ungarn rechtfertigt nach Auffassung des EU-Parlaments die Auslösung des Rechtsstaatsverfahrens nach Art. 7 EU-Vertrag, an dessen Ende Sanktionen für Ungarn stehen könnten.

Dies geht aus einer Entschließung vom 17.05.2017 hervor, für die eine Mehrheit der Abgeordneten gestimmt hat. Zur Begründung verwiesen sie auf die aktuelle Lage der Grundrechte in Ungarn.

Ziel des Verfahrens ist es festzustellen, ob eine „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundsätze der Union durch einen Mitgliedstaat“ besteht.

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Europäische Verwaltungsrichter: Migration belastet Verwaltungsgerichte immer stärker

Von den griechischen Kolleginnen und Kollegen wurde es spürbar als Zeichen aktiver Solidarität empfunden, dass die Europäische Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) letzte Woche ihre jährliche Generalversammlung in Athen abgehalten hat.

Denn das Gefühl, mit den verheerenden Auswirkungen der Finanzkrise und der Flüchtlingskrise allein gelassen zu werden, ist dort allgegenwärtig.

Rechtsstaatskrise und Flüchtlingskrise waren auch die beherrschenden Themen der Beiträge. Neben Griechenland und Italien besteht auch in Deutschland und Schweden  eine massive Belastung der Verwaltungsgerichte durch die Flüchtlingskrise, insbesondere durch Asylverfahren.  Allein Schweden verzeichnete letztes Jahr 45.000 unbegleitete jugendliche Asylwerber.

Verwaltungsgerichte brauchen Unterstützung

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Dritte Piste (3): Juristen zerpflücken Regierungsplan

Die Verankerung eines Staatsziels Wachstum in Österreichs Verfassung sorgt unter Juristen für Empörung. So werde der Spielraum der Gerichte noch größer. Der ehemalige Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, spricht von einer „völlig verfehlten“ Legistik. SPÖ und ÖVP verfolgen offenbar den Plan, den Umweltschutz als bisheriges Staatsziel unwirksam zu machen. Aber das geschehe mit der geplanten Reform …

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