Es begann als „VW-Skandal“ im September 2015 in den USA: Volkswagen und Audi hatten eingestanden, bei Diesel-Pkw Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung eingesetzt zu haben. Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe (DHU) vermuteten bald schon, dass VW und andere Autohersteller auch in Europa diese Abschalteinrichtungen einsetzten. Beweise dafür gab es jedoch nicht.
Unterlagen wurden geschwärzt
Daher verlangte die DHU unter Berufung auf das deutsche Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht in die Korrespondenz zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und Volkswagen. Diesem Antrag wurde schließllich vom Verwaltungsgericht Schleswig Folge gegeben und im März 2016 der DHU das Recht auf Akteneinsicht zugesprochen. Allerdings war Volkswagen nicht mit einer Offenlegung einverstanden und so erhielt die DUH vom Verwaltungsgericht die 581-seitige VW-Akte zur Einsicht – in komplett geschwärzter Form.
Ohne Update droht Verlust der Zulassung
Die Tageszeitung „Kurier“ widmete sich in den vergangenen Tagen in zwei ganzseitigen Beiträgen der österreichischen Verwaltung und der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Auch im dritten Jahr nach Einrichtung der elf Verwaltungsgerichte (ersten Instanz) durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits – Novelle 2012 konnte der Gerichtshof sowohl die Verfahrensdauer als auch die Zahl offener Verfahren weiter reduzieren, trotz eines Anstiegs des Neuanfalls.
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