Auch im dritten Jahr nach Einrichtung der elf Verwaltungsgerichte (ersten Instanz) durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits – Novelle 2012 konnte der Gerichtshof sowohl die Verfahrensdauer als auch die Zahl offener Verfahren weiter reduzieren, trotz eines Anstiegs des Neuanfalls.
Dies zeigt der Tätigkeitsbericht des VwGH für das Jahr 2016.
Waren Ende des Jahres 2013 beim Gerichtshof noch mehr als 5.600 Verfahren offen, waren zum Jahresende 2016 nur mehr etwa 2.100 Verfahren unerledigt. Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich bei der Verfahrensdauer: Im Jahr 2013 betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer noch 16,77 Monate, im Jahr 2016 reduzierte der Gerichtshof die durchschnittliche Verfahrensdauer auf nur mehr 6,9 Monate.
Von den im Jahr 2016 neu anhängig gewordenen Verfahren (5.128) waren nur 10% ordentliche Revisionen, hingegen 83 % außerordentliche Revisionen. Von den ordentlichen Revisionen war etwas mehr als ein Drittel (37 %) erfolgreich, bei den außerordentlichen Revisionen nur ein Fünftel (21%). In 24 Verfahren hat der Gerichtshof „in der Sache selbst“ entschieden. Asyl- und Fremdenrecht machen gemeinsam 40% des Arbeitsanfalles aus.
Diese Kennzahlen sind im Vergleich zum Jahr 2015 relativ gleich geblieben.
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