Zugang zu Informationen (2): Amtsgeheimnis soll durch Recht auf Information ersetzt werden; Beschwerdemöglichkeit an Verwaltungsgerichte

Mit einem Gesetzespakt will die Bundesregierung die Amtsverschwiegenheit aufheben. Diese soll durch eine Informationsverpflichtung und das Recht auf Zugang zu Informationen ersetzt werden.

Informationsrecht mit Ausnahmen

Wer Informationen zu Gesetzgebung oder Verwaltung haben möchte, kann dafür einen Antrag „in jeder technisch möglichen und vorgesehenen Form“ stellen. Eine Antwort der auskunftgebenden Stelle soll nach maximal vier Wochen erfolgen, bei schwierigeren Auskünften oder Abwägungen nach acht Wochen. Für die Bürger und Bürgerinnen soll die Anfrage gebührenfrei sein. Informationen sollen aus dem gesamten Amtsbereich und der Selbstverwaltung sowie von Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, eingeholt werden können. Ausgenommen wurden jedoch börsennotierte Betriebe.

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Corona-Maßnahmen: Deutsches Verwaltungsgericht kippt nächtliche Ausgangssperre

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt. Nach dem am Montag veröffentlichten Beschluss muss die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr vorsieht, außer Vollzug gesetzt worden.

Der 1. Senat argumentiert, die Landesregelung habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Nach dem Infektionsschutzgesetz seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen – auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen – zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.

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Corona-Maßnahmen: Bayerischer Verwaltungsgerichthof kippt 15-Kilometer-Regel; Eilantrag gegen die Tragepflicht von FFP2-Masken abgelehnt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von sogenannten Corona-Hotspots in Bayern vorläufig außer Kraft gesetzt. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.

Zur Begründung führte der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat aus, dass das Verbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Die textliche Festlegung eines 15-km-Umkreises sei nicht deutlich und anschaulich genug.

Seit 11. Januar waren laut der Corona-Verordnung in Bayern Ausflüge nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern um den Wohnort erlaubt, wenn das Robert Koch-Institut (RKI) im betreffenden Landkreis oder in der kreisfreien Stadt mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche meldet. Unter anderem hatten drei SPD-Landtagsabgeordnete gegen die Regelung Eilanträge eingereicht.

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Rechnungshof bestätigt Kritik des Dachverbandes der Verwaltungsrichter an der ungenügenden Ausstattung des Bundesfinanzgerichtes

In seinem heute versendeten Bericht kritisiert der Rechnungshof (RH), dass die Aktenrückstände am Bundesfinanzgericht (BFG) seit Jahren anwachsen, sich die Dauer der Verfahren verlängert und eine positive Tendenz nicht erkennbar sei.

Der Rechnungshof bestätigt damit die seit Jahren vom Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) geübt Kritik an der ungenügenden personellen Ausstattung des BFG.  So sind derzeit mehr als 10% der insgesamt 226 Richterplanstellen unbesetzt, seit mehr als einem Jahr ist auch die Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Gerichts vakant. Ausschreibungen der offenen Stellen sind derzeit – entgegen den eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen – derzeit nicht geplant.

Dazu kommt die ungenügende Ausstattung bei der Unterstützung der Richterschaft durch nichtrichterliches Personal: So steht im Vergleich zum BFG beim Bundesverwaltungsgericht jedem Richter/Richterin das Sechsfache (!) an Verwaltungspersonal zur Verfügung.

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Corona-Krise: Verwaltungsgericht Bozen erklärt Schulschließung für rechtswidrig

Coronavirus

Vom 16. bis 22. November waren in Südtirol alle Kindergärten und Schulen geschlossen, mit Ausnahme für Kinder mit Eltern in systemrelevanten Bereichen. Eine Gruppe von Eltern und Verbandsvertreter legten Rekurs ein. Nun muss das Land die Prozesskosten übernehmen.

Maßnahme fehlte angemessene Begründung

Mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 69/2020 vom 12. November wurden alle Schulen und Kindergärten in Südtirol geschlossen. Das Bozner Verwaltungsgericht hat nach einem Rekurs nun festgestellt, dass es dafür Ermittlungs- und Begründungsmangel gegeben hat. Es erklärte deshalb die Maßnahme als rechtswidrig, laut Bericht in der Tageszeitung „Dolomiten“.

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Judikatur VwGH / Verfahrensrecht: Zur Überprüfung mündlich verkündeter Erkenntnisse

Nach Einrichtung der Verwaltungsgerichte war die Frage offen, ob – so wie bei Entscheidungen der UVS – bereits gegen ein mündlich verkündetes Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes ein Rechtsmittel erhoben werden kann oder erst gegen dessen schriftliche Ausfertigung.

Mit Erkenntnis vom 15.12.2014, Ro 2014/04/0068, hat der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass auch gegen eine zunächst nur mündlich verkündete Entscheidung eines Verwaltungsgerichts eine ordentliche Revision zulässig ist. Die Bestimmung des § 29 VwGVG war nach Auffassung des VwGH analog zum früheren § 67g AVG zu verstehen. (Siehe dazu: Revision gegen mündlich verkündete Erkenntnisse ist zulässig, VfGH Beschwerde nicht)

In seinem Erkenntnis vom 23. 9. 2020, Ra 2019/14/0558, hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt ausführlich die Frage behandelt, ob die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte allein an den bei der mündlichen Verkündung mitgeteilten Gründen (Verhandlungsniederschrift), oder (auch) an der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung zu messen ist.

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Judikatur VfGH / Verfahrensrecht: COVID-19-Begleitgesetz berechtigte nicht zum Absehen von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung

Der Verfassungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung E1873/2020 vom 8. Oktober 2020 mit der Anwendung der Verfahrensbestimmungen im COVID-19-Begleitgesetz (BGBl. I 16/2020) auseinandergesetzt.

Anlassfall war eine Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Steiermark, welche ohne Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung getroffen worden war. Aus den Gerichtsakten und der Begründung der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark ergab sich, dass nach Auffassung der erkennenden Richterin grundsätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben waren, die – entsprechend den Vorgaben des Art. 6 EMRK – die Durchführung einer mündlichen Verhandlung erforderten. Die Verhandlung war demnach insbesondere zur Erörterung der strittig gebliebenen Gutachten der beigezogenen Amtssachverständigen sowie wegen des Umstandes erforderlich, dass der Beschwerdeführer im vorangegangenen Verwaltungsverfahren als übergangene Partei keine Möglichkeit gehabt hatte, mündlich zur Sache vorzubringen.

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Corona-Krise: Erste Entscheidungen deutscher Verwaltungsgerichte zu neuen Maßnahmen

Coronavirus

Auch in Deutschland hat der 2. Lockdown zu neuen Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte geführt. Wie bereits im Frühjahr so wenden sich auch diesmal viele Bürger und Unternehmen an die Verwaltungsgerichte um in sog. Eilverfahren die Rechtmäßigkeit dieser Einschränkungen überprüfen zu lassen. (Siehe dazu:  Klagewelle gegen November-Lockdown)

Hier einige ausgewählte Entscheidungen:

Schließungen von Gaststätten und Beherbergungsverbot gerechtfertigt

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Deutschland: Klagewelle gegen November-Lockdown

Deutsche Medien berichten unter Berufung auf den Deutschen Richterbund, dass bereits in der ersten Woche des neuerlichen Teil-Lockdowns mehr als 500 Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten eingegangen sind.

Unter den Antragstellern sind demnach vor allem Unternehmen aus den von den Einschränkungen betroffenen Branchen, etwa gastronomische Betriebe, Fitnessstudios, Konzertveranstalter oder Hotels. Auch die Betreiber von Schwimmbädern, Spielhallen, Wettbüros, Tattoo-, Sonnen- und Kosmetikstudios gehen juristisch gegen die Corona-Maßnahmen vor.

Eilanträge bei den 51 Verwaltungsgerichten sowie den 15 Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen in Deutschland hätten zudem Bürger gestellt, die Besuchsverbote in Kliniken oder die Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen nicht akzeptieren wollen, heißt es in dem Bericht. Allein in Berlin hätten sich im November über 90 Kläger an die Verwaltungsgerichte gewandt – mehr als in jedem anderen Bundesland.

Auch Salzburger Arbeiterkammer klagt gegen Einreise-Quarantäne-Verordnung

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Judikatur VfGH/Verfahrensrecht: Teilweise Aufhebung der Zuständigkeitsbestimmung für Anträge auf Wiedereinsetzung

Die Auslegung von Zuständigkeitsbestimmungen stellt die Verwaltungsgerichte und die Verfahrensbeteiligten immer wieder vor schwierige Herausforderungen. Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt eine der Zuständigkeitsbestimmungen im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip als verfassungswidrig aufgehoben.

Zuständigkeitsänderung durch Beschwerdevorlage

Im Beschwerdefall war der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien 2018 wegen einer Übertretung des AVRAG bestraft worden. Die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wurde einen Tag nach Ablauf der Beschwerdefrist (und sohin verspätet) bei der Behörde eingebracht und von dieser dem Verwaltungsgericht Wien vorgelegt. Die rechtsfreundliche Vertretung des Beschwerdeführers stellte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und brachte diesen bei der Behörde ein.

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