Bundesverwaltungsgericht: Wahrnehmungsbericht des Justizministers bestätigt Forderungen des Dachverbandes der Verwaltungsrichter

 Wie vom Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) und dem Verein der Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichtes bereits gefordert, empfiehlt auch der Wahrnehmungsbericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner, einen Stopp der „Planstellenrückführung“ am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) und mehr zusätzliche Planstellen.

Nicht ausreichende Planstellen bedeuteten lange Asylverfahren. Die damit verbundenen Grundversorgungskosten würden als erhebliche Mehrbelastung die Kosten der dargestellten Maßnahmen um ein Vielfaches übersteigen. Der Bericht stützt seine Empfehlungen auf eine umfassende Analyse der Belastungssituation des Gerichtes. Hier auszugsweise das Kapitel über das BVwG:

a) Befund

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Umweltrecht (1): Recht auf saubere Luft wird ausgeweitet

Im Revisionsfall hatte der Landeshauptmann von Salzburg den Antrag eines Bewohners der Stadt Salzburg zurückgewiesen, der beantragt hatte, zur Überprüfung der Luftqualität in der Stadt Salzburg richtlinienkonforme Probenahmestellen einzurichten, damit die europaweite Vergleichbarkeit von Luftschadstoffbelastungen nicht unterlaufen bzw. Grenzwerte nicht ihres Sinns beraubt werden.

Weiters beantragte er, den für die Stadt Salzburg geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der in der Richtlinie und in der IG-Luft geregelten Grenzwerte im Wohnsitzbereich des Antragsteller enthält. Auch dieser Antrag wurde als unzulässig zurückgewiesen.

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg bestätigte die behördliche Entscheidung mit der Begründung, dass dem Antragsteller kein subjektiv-öffentliches Recht auf eine derartige Antragstellung zukomme. Zur Zurückweisung des Antrags auf Änderung des für die Stadt Salzburg geltenden Luftreinhalteplans stellte das LVwG fest, dem Antragsteller fehle es im Hinblick auf seinen Hauptwohnsitz an der persönlichen Betroffenheit.

Subjektiv-öffentliches Recht auf Antragstellung für Kontrollstellen zur Überwachung der Luftqualität

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Verwaltungsgerichte: GerichtspräsidentInnen fordern Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichte

Die  elf Verwaltungsgerichte (zwei  Verwaltungsgerichte des Bundes sowie neun Verwaltungsgerichte der Länder) haben mit rund  770 Richterinnen und Richtern in den Jahren 2014 bis Mitte 2019 421.993  Rechtssachen entschieden. 

Ein  Positionspapierus der Präsidentinnen und Präsidenten dieser Gerichte befasst sich mit der Frage, wie die  Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter verbessert werden kann.

Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte weiter stärken 

Angesichts der Sensibilität und Bedeutung der Arbeit und Aufgabenstellung der Vewaltungsgerichte erachten die GerichtspräsidentInnen Maßnahmen zu einem Ausbau  und einer weiteren Stärkung der Stellung der Verwaltungsgerichte und der Verwaltungsrichterlnnen als sinnvoll und notwendig.

Insbesondere sollten die von den Personalausschüssen und Personalsenaten bzw den Vollversammlungen der  Verwaltungsgerichte zu erstattenden Dreiervorschläge für die Ernennung von  Verwaltungsrichterlnnen bindend sein.

Siehe dazu auch:

Gericht kritisiert geplante Änderungen seines Gesetzes

„Es sollte  Ernennungsvoraussetzung sein, dass die Präsidentin/der Präsident – wie es im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit Standard ist – aus dem Kreis der Richterschaft kommt.“⌋

 

Beschleunigung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren

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Erste DSGVO-Beschwerde gegen Verwaltungsgericht Wien

Das Verwaltungsgericht Wien hatte nun erstmals über eine Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)-Beschwerde gegen ein Verwaltungsgericht gemäß Art.130 Abs. 2a B-VG zu entscheiden. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen und ausgesprochen, dass der Anwendungsbereich der Bestimmung sehr eng zu sehen ist (VGW-102/013/3668/2019).

Datenschutzverletzung durch Beweisfoto behauptet

Mit der Verfassungsbestimmung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 22/2018 wurde in Art. 130 B-VG eine Beschwerdemöglichkeit gegen Verletzungen der DSGVO durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit eingefügt. Gemäß Art. 130 Abs. 2a B-VG erkennen die Verwaltungsgerichte über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch das jeweilige Verwaltungsgericht in Ausübung seiner gerichtlichen Zuständigkeiten in ihren Rechten gemäß der DSGVO verletzt worden zu sein.

Die Beschwerdeführerin war vom Verwaltungsgericht Wien wegen des Abstellens eines Fahrzeuges im Bereich der Vorschriftszeichen „Halten und Parken verboten“ bestraft worden. Das Gericht stützte sich dabei auf ein im Akt einliegendes Foto, welches das Fahrzeug im Halteverbot zeigt.

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Deutschland: Verwaltungsgerichte ordnen Rückholung von IS-Familien an

Oberverwaltungsgericht Berlin

Dutzende Deutsche, die sich einst der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen hatten, leben in kurdischen Lagern in Syrien. Die Kurden fordern die Rückholung der Kämpfer und ihrer Angehörigen. Doch Deutschland und andere westliche Staaten tun sich damit schwer. Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht entschieden hatte, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurückzuholen, hat nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine dagegen erhobene Beschwerde des Auswärtigen Amts zurückgewiesen. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Mit dem Beschluss wird das Außenministerium aufgefordert, die Identität dreier minderjähriger Kinder in einem syrischen Flüchtlingslager feststellen zu lassen und sie und ihre Mutter danach nach Deutschland bringen zu lassen, sagte eine Gerichtssprecherin. In der Eilentscheidung heißt es, die aus Niedersachsen stammende Mutter und die Kinder könnten sich auf die im Grundgesetz verankerte staatliche Schutzpflicht berufen. Die Familie lebe derzeit in dem Flüchtlingslager Al-Haul. Die Zustände dort seien eine Bedrohung für das Leben der Kinder. Daher müsse der deutsche Staat tätig werden.

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Judikatur VwGH / Verfahrensrecht: Verwaltungsgerichte haben Entscheidungen grundsätzlich nach Schluss der Verhandlung zu verkünden

Im Revisionsfall war vorgebracht worden, die Revision sei zulässig, weil das Verwaltungsgericht das Erkenntnis nicht verkündet habe. In seiner Entscheidung vom 11.09.2019, Ra 2019/02/0110, stellt der Gerichtshof dazu fest, dass die Verkündung der Entscheidung direkt nach der Verhandlung den gesetzlichen Regelfall darstellt. Nur wenn eine anschließende Verkündung nicht möglich ist, etwa wegen der Komplexität der Sach- oder Rechtslage, hat die Entscheidung schriftlich zu ergehen.

Bedarf die Fällung des Erkenntnisses (etwa die Beweiswürdigung) reiflicher Überlegung, so kann das Verwaltungsgericht von der sofortigen Verkündung Abstand nehmen, andernfalls belastet die rechtswidrige Unterlassung der Verkündung durch das Verwaltungsgericht das Erkenntnis mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (vgl. VwGH 24.2.2012, 2009/02/0205).

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VwGH Judikatur / AVRAG: Nichtvorlage von Lohnaufzeichnungen bleibt strafbar

Der Europäische Gerichtshof hatte mit Urteil vom 12.09.2019, Rechtssache C‑64/18 u.a. (Maksimovic) ausgesprochen, dass die Strafbestimmungen im österreichischen Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (in concreto: § 7i Abs. 4 AVRAG) nicht im Einklang mit dem Unionsrecht stehen, da die vorgesehenen Strafdrohungen unverhältnismäßig sind.

Eine wirksame Durchsetzung der Verpflichtungen könnte auch mit weniger einschränkenden Maßnahmen wie der Auferlegung von Geldstrafen in geringerer Höhe oder einer Höchstgrenze für solche Strafen gewährleistet werden, und ohne sie zwangsläufig mit Ersatzfreiheitsstrafen zu verknüpfen.

Im seinem Erkenntnis vom 15. Oktober 2019, Ra 2019/11/0033 bis 0034 setzt sich der Verwaltungsgerichtshof nun mit der Frage auseinander, inwieweit die Strafbestimmungen des AVRAG weiter angewendet werden können. Er stellt dazu fest, im Wege der Verdrängung des nationalen Rechts durch Unionsrecht darf nur jene von mehreren unionskonformen Lösungen zur Anwendung gelangen, mit welcher die Entscheidung des nationalen Gesetzgebers so weit wie möglich erhalten bleibt.

VwGH: Einzige Geldstrafe ist zwingende Folge des Unionsrechts

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EU-Kommission verklagt Polen wegen Disziplinarverfahren gegen Richter

Polens Disziplinarmaßnahmen gegen Richter untergraben nach Ansicht der EU-Kommission die Unabhängigkeit der Justiz. Richter seien vor politischer Kontrolle nicht geschützt.

Bereits am 3. April 2019 hatte die Kommission dieses Vertragsverletzungsverfahren mit der Begründung eingeleitet, dass die neue Disziplinarregelung die richterliche Unabhängigkeit der polnischen Richter beeinträchtigt und nicht die vom Gerichtshof der Europäischen Union geforderten notwendigen Garantien für den Schutz der Richter vor politischer Kontrolle bietet.

Nach polnischem Recht können Richter an ordentlichen Gerichten wegen des Inhalts ihrer richterlichen Entscheidungen disziplinarrechtlich verfolgt werden, einschließlich ihres Rechts gemäß Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidungen zu ersuchen.

Verfahren werden von politisch ernannten Richtern geführt

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EuGH: Bürger haben Recht auf sauberes Wasser

Öffentliche Wasserversorger können sich genauso wie ein Einzelner oder eine Gemeinde auf die EU-Nitratrichtlinie berufen, wenn sie von einer Verunreinigung des Grundwassers durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen betroffen sind.

Solange der Nitratgehalt den Wert 50 mlg/l überschreitet, kann jeder von den zuständigen nationalen Behörden Änderungen bei Nitrat-Aktionsprogrammen sowie zusätzliche Maßnahmen verlangen.

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 03.10.2019, Rechtssache C‑197/18, entschieden.

Vorabanfrage durch das Verwaltungsgericht Wien zur Auslegung der Nitratrichtlinie

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Treffen des DVVR mit Finanzminister Müller

Am 3.10.2019 empfing Finanzminister, Dipl.-Kfm. Eduard Müller, Vertreter des Dachverbandes der Verwaltungsrichter (DVVR) zu einem Informations- und Gedankenaustausch, welcher in einer sehr konstruktiven Gesprächsatmosphäre stattfand.

Breiten Raum nahm die Personalsituation an den Bundesverwaltungsgerichten ein. Gabriele Krafft verwies als Vertreterin der Finanzrichtervereinigung auf den Umstand, dass innerhalb der nächsten 8 Jahre rund 80% der derzeitigen Richterinnen und Richter am Bundesfinanzgerichte in Pension gehen werden. Es müssten daher dringend Maßnahmen ergriffen werden, um einen „Know-how“ – Transfer und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Es wurde ein Bündel an Maßnahmen diskutiert und zeigt sich der Herr Finanzminister bereit, diese näher zu prüfen.

 

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