Der Einfluss der Politik bei Justizspitzenposten – hier muss es Änderungen geben

Die Tageszeitung Die Presse widmet sich heute beim Thema des Tages dem Verhältnis von Politik und Gerichten und legt dabei einen merkwürdigen und sogar bedenklichen Umgang mit der dritten Staatsgewalt durch die Politik offen. Dies zeige sich nicht nur an den Höchstrichterbesetzungen beim Verfassungs- und beim Verwaltungsgerichtshof, sondern klaffe bei allen Verwaltungsgerichten eine Lücke, wenn es um die Unabhängigkeit und Transparenz bei der Bestellung des Spitzenpersonals gehen. Es fehle am Bewusstsein der Politik, dass Verwaltungsgerichte unabhängig zu sein haben, bemängelt die Präsidentin der Verwaltungsrichter:innen-Vereinigung Claudia Pinter.

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Dachverband und Transparency International üben Kritik am politischen Einfluss auf Höchstrichterposten

Die ZIB 2 widmete sich gestern dem Thema „Intransparenz und Postenschacherei“ bei Personalentscheidungen bei Leitungsfunktionen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die aktuelle Regierung habe sich eigentlich dieser Kritik entziehen wollen, indem sie ganz offen ins Regierungsprogramm geschrieben habe, welcher Partei das jeweilige Vorschlagsrecht für welchen Posten zukomme. Dies betreffe derzeit gerade die Besetzung des Präsidiums des Verwaltungsgerichtshofes. Beide Leitungsfunktionen seien ausgeschrieben worden und die Bewerbungsfrist ende heute. Wer diese Funktionen erhalten soll, entscheide der Bundeskanzler und sein Vize, gehe man nach den Vorgaben im Regierungsprogramm. Es bedeute jedoch „nur ein Hauch von Transparenz“, wenn nun klargestellt sei, welchem Politiker das Vorschlagsrecht zukomme; so bleibe der entscheidende Einfluss der Politik auf Personalentscheidungen in der Justiz bestehen. Dies werde vom Dachverband der Verwaltungsrichter:innen und von Transparency International kritisiert.

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Postenschacher schadet auch dem Wirtschaftsstandort Österreich

Das heutigen Ö1 Morgen- und Mittagsjournal widmete sich ausführlich der im Regierungsprogramm offengelegten Aufteilung des Vorschlagsrechtes unter bestimmten Politikern (und Parteien) für Nachbesetzungen von Spitzenposten. So ist diesem Regierungsprogramm zwar transparent zu entnehmen, dass das Vorschlagsrecht für den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs beim Bundeskanzler und für den Vizepräsidenten beim Vizekanzler liegt. Es gibt also keine geheimen Sideletter mehr, die politische Postenbesetzungen regeln, sondern wird dies nunmehr im Regierungsprogramm selbst offengelegt. Diese „Offenlegung“ von politischen Besetzungen alleine löse die Probleme jedoch nicht, was vom Dachverband der Verwaltungsrichter:innen erneut und seit langem kritisiert wird.

Markus Thoma, Präsident des Dachverband der Verwaltungsrichter:innen führt dazu aus: „ Im Sinne eines gewaltenteilenden Rechtstaates wäre es wünschenswert, wenn die Gerichtsbarkeit von Einflüssen aus der Politik – aus der politischen Exekutive – ferngehalten wird und herausgelöst wird.“

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Rechtsstaatlichkeitsbericht gibt Anlass zu großer Sorge – wie auch die Besetzungsverfahren für die Spitze des Verwaltungsgerichtshofes zeigen

Das Europäische Parlament hat einen Entwurf zur Bewertung des Rechtsstaatlichkeitsberichts 2024 der Europäischen Kommission erstellt. Er zeichnet ein besorgniserregendes Bild vom Zustand der Einhaltung der europäischen Werte. Auch in Österreich werden in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der Besetzung von Leitungsfunktionen die im Rechtsstaatlichkeitsbericht vorgegebenen europäischen Standards unbeachtet gelassen.

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Tätigkeitsbericht 2024: VfGH schloss im Jahr 2024 trotz hohem Akteneinlauf über 5.300 Fälle ab

Ein Kapitel des Tätigkeitsberichtes des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2024 widmet sich den Verwaltungsgerichten. Die Einführung der Verwaltungsgerichte erster Instanz zur Stärkung der Garantien des Art. 6 EMRK und des Art. 47 Grundrechtecharta wird positiv hervorgehoben und seien diese aus dem System des Verwaltungsrechtsschutzes nicht mehr wegzudenken. Die große Zahl an Gesetzes- und Verordnungsprüfungsanträgen, die jährlich und auch im Jahr 2024 wieder von Verwaltungsgerichten eingebracht wurden, zeige, dass die Verwaltungsgerichte ihre Rolle im System der verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle gefunden haben. 356 der neu eingegangenen Fälle betrugen Normenkontrollverfahren, von denen 129 Gerichtsanträge waren.

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Dachverband hat Sorge um die Nachbesetzung beim VwGH

Dachverband fordert einmal mehr ein transparentes, objektiv nachvollziehbares Auswahlverfahren nunmehr aus gegebenem Anlass für die Nachfolge für Präsident und Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofes. Derzeit läuft die Bewerbungsfrist um diese beiden Positionen noch bis zum 23.05.2025. Als Ernennungsvoraussetzungen wird lediglich auf jene in Art. 134 Abs. 4 bis 6 B-VG hingewiesen. Weitere Anforderungen sind der Ausschreibung nicht zu entnehmen. Es besteht daher die Sorge, dass die Besetzung der Spitze des VwGH ohne ausgewiesenes Anforderungsprofil und Auswahlverfahren ablaufen könnte.

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Tätigkeitsbericht des LVwG Tirol für 2024 bestätigt einen Aktenanstieg und aufwändigere Verfahren

Neben dem Vizepräsident Albin Larcher traten zwei weitere Richter in Ruhestand, während zwei Richter:innen neu bestellt wurden. Mit Ende des Berichtsjahres waren neben Präsident und Vizepräsident, der mit Ende des Jahres in Ruhestand ging, 37 Richter:innen (oder 32 Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Das Evidenzbüro besteht weiterhin aus drei juristischen Mitarbeiter:innen sowie einer weiteren Mitarbeiterin.

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Dachverband und VRV: Geplantes Gehaltsschema für Richter:innen des LVwG Kärnten widerspricht standesgemäßer Entlohnung und löst bestehende Diskriminierungen nicht

Mit dem Gesetzesvorhaben zur Reform des Gehaltssystems der Richter:innen am LVwG Kärnten wird entgegen den Angaben in den Erläuterungen weder eine Harmonisierung des Besoldungssystems noch eine standesgemäße den internationalen Vorgaben entsprechende Entlohnung der Richter:innen des LVwG Kärnten vorgenommen. Eine partnerschaftliche Lösung der Problematik unter Einbeziehung der Standesvertretung wurde bislang von den politisch Verantwortlichen grundlos abgelehnt.

Anstoße für die Reform war, dass das derzeit bestehende Gehaltssystem zur Diskriminierung von bereits länger am Verwaltungsgericht tätigen Richter:innen führt. Siehe dazu den Beitrag: Eklatant ungleiche Entlohnung der Richter:innen des LVwG Kärnten ohne objektive Rechtfertigung.

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Besetzung der Spitze des VwGH ohne Anforderungsprofil und Auswahlverfahren?

Beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sind die Funktionen der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 23.05.2025. Als Ernennungsvoraussetzungen wird auf jene in Art. 134 Abs. 4 bis 6 B-VG hingewiesen. Weitere Anforderungen sind der Ausschreibung nicht zu entnehmen.

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„Politik teilt sich Top-Positionen der Justiz auf“

Die „Krone“ berichtet, dass es im Verwaltungsgerichtshof (VwGH) rumore und sich Unmut breit mache ob politischer Einflussnahme bei den höchsten Postenbesetzungen. Nachdem Vizepräsidentin Anna Sporrer von der SPÖ als Justizministerin nominiert worden sei, müssten ihre Position sowie zwei weitere wegen Pensionierung nachzubesetzende Höchstrichterposten nachbesetzt werden.

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