Workshop mit Senatspräsident Lehofer (Teil 2)

Aufgrund seiner vielfältigen Tätigkeit nicht nur als Leiter des Evidenzbüros am Verwaltungsgerichtshof, sondern auch als Mediensprecher hat Senatspräsident Lehofer auch wertvolle Tipps im Umgang mit Medien bereitgestellt. Wenn auch die Pressearbeit/Zutritt für Medien und Sicherheit der Justizverwaltung obliegt, so ist der Umgang mit den Medien im Verhandlungssaal im Rahmen der Sitzungspolizei Aufgabe des Richters/der Richterin.

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Workshop mit Senatspräsident Lehofer (Teil 1)

Senatspräsident Lehofer hat in einem Workshop am Landesverwaltungsgericht Kärnten ein Update zu verfahrensrechtlichen Fragestellungen gegeben. Der besondere Mehrwert des Besuchs dieses Spezialseminars für Verwaltungsrichter:innen war, dass ganz konkrete Problemfelder im Verfahren aufgeworfen und diskutiert werden konnten. Denn wie die tägliche Praxis – auch aus Sicht von erfahrenen Verwaltungsrichter:innen – zeigt, gibt es trotz umfangreicher Judikatur doch immer wieder besondere Herausforderungen im Einzelfall, die eine Umsetzung der Rechtsprechung auf einen konkreten Sachverhalt schwierig erscheinen lassen.

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Neues Regierungsprogramm legt Postenbesetzungen offen und will die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit „weiter stärken“

Seit der Veröffentlichung des Regierungsprogramms ist klar, wie die neue Regierung mit den (nach)zubesetzenden Spitzenposten umgehen wird. Dabei wird auf Transparenz gesetzt, indem offengelegt wird, welches Regierungsmitglied und damit welche Partei das Nominierungsrecht für welchen Posten hat. Die lange Forderung nach der Einführung von objektiven Bestellungsverfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit z.B. nach dem Vorbild des Besetzungsverfahren beim Obersten Gerichtshof, ist danach nach wie vor nicht geplant; vielmehr scheinen sich drei Regierungsparteien nun die Nominierungen für die Nachbesetzungen aufzuteilen. Wie im Rechtstaatlichkeitsbericht seit Jahren angeführt wird, müssten jedoch konkrete gesetzliche Schritte zu transparenten Besetzungsverfahren und gerichtlicher Überprüfbarkeit vorgesehen werden, was offensichtlich auch die neue Regierung nicht andenkt. Auch eine Blockade wie zuletzt bei der Besetzung der Leitungsposition des Bundesverwaltungsgerichts oder auch die lange Vakanz der Leitungsposition des Bundesfinanzgerichts könnte unter diesen Umständen bei den Bestellungen erneut eintreten.

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Eklatant ungleiche Entlohnung der Richter:innen des LVwG Kärnten ohne objektive Rechtfertigung

Mit 1. Jänner 2022 wurde eine Gehaltsreform für Beschäftigte im Landesdienst Kärnten wirksam, die höhere Einstiegsgehälter vorsieht und im Gegenzug das Zulagensystem abschafft. Das Gehaltssystem der Richter:innen des Landesverwaltungsgerichtes (LVwG) Kärnten wurde in dieses neue System jedoch nicht miteinbezogen. Die Folgen sind nun – zusätzlich zu bereits bestehenden Ungleichheiten – gravierende Unterschiede bei der Gehaltseinstufung neu ernannter Richter:innen nach diesem Datum, die zu einer Diskriminierung der schon zuvor ernannten Richter:innen führt.

Dazu kommt noch, dass das Gehaltssystem für Richter:innen des LVwG Kärnten schon von seiner Systematik her zu keiner gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit führt, sondern schon immer gutverdienende Jurist:innen als gutverdienende Richter:innen einstufte, dagegen weniger gut bezahlte Jurist:innen – trotz gleicher Qualifikation – schlechter entlohnt.

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LVwG Tirol sucht Vizepräsident:in

Am Landesverwaltungsgericht Tirol ist mit Wirksamkeit 1. April 2025 die Funktion des/der Vizepräsident:in neu zu besetzen. Die Bewerbungsfrist läuft bis 09.02.2025. Der Aufgabenbereich spannt sich von der Vertretung und Unterstützung des Präsidenten des LVwG Tirol über die Justizverwaltung bis hin zur Rechtsprechung. Neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 3 TLVwGG für ein Richteramt werden zahlreiche weitere Voraussetzungen von den Bewerber:innen erwartet.

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VfGH: Recht auf Auskunftserteilung hat „jedermann“

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinen Entscheidungen vom 02.12.2024, E 1379/2024 und E 1380/2024, ausgesprochen, dass das Auskunftspflichtgesetz das Recht auf Auskunftserteilung „jedermann“ einräumt. Das Recht auf Auskunft steht damit sowohl natürlichen als auch juristischen Personen zu. Ein Abgeordneter des Nationalrates, der ein Begehren bzw. einen Antrag im Sinn des Auskunftspflichtgesetzes stellt, handelt nicht in seiner Organstellung. Insoweit räumt das Auskunftspflichtgesetz einem Abgeordneten wie „jedermann“ das Recht ein, ein Auskunftsbegehren einzubringen und, im Fall der Nichterteilung der Auskunft, einen Antrag auf Erlassung eines Bescheides hierüber zu stellen.

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VwGH Judikatur / Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung auf Drogeneinfluss nach der StVO

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) setzte sich in seiner Entscheidung vom 13.11.2024, Ro 2023/02/0021, mit der Frage auseinander, ob es sich um eine Verweigerung des Drogentests handelt, wenn ein Lenker die Untersuchung zunächst verlangt, sich selbst aber in weiterer Folge – wenn auch fahrlässig – in einen Zustand versetzt, der die Untersuchung verunmöglicht. Der VwGH sprach in diesem Fall aus, dass der Lenker objektiv ein Verhalten gesetzt hat, dass das Zustandekommen der amtsärztlichen Untersuchung verhindert hat und dies als Weigerung zu werten ist. Auch subjektiv war die Weigerung dem Fahrer vorwerfbar.

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Tätigkeitsbericht BVwG für das Jahr 2023 zeigt weiterhin großen Aktenzuwachs

Der Tätigkeitbericht des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) für das Geschäftsjahr 2023 (1. Februar 2023 bis 31. Jänner 2024) wurde nun veröffentlicht und bestätigt sich der Trend nach weiterhin hohem, ansteigendem Akteneinlauf. Zukünftig soll auf die Einhaltung der gesetzlichen Entscheidungsfristen (in der Regel sechs Monate) geschaut werden. Dahingehend konnte schon 2023 eine Verbesserung festgestellt werden, da bereits ca. 60% der Fälle innerhalb der Frist erledigt wurden (2022 nur 48%) und der Anteil der Verfahren, die länger als zwei Jahre dauern, reduziert wurde. Auch die Fristsetzungsanträge waren rückläufig von 370 auf 200.

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Versuchte Einflussnahme auf die unabhängige Rechtsprechung?

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat am Freitag die Anträge auf Bewilligung zur Errichtung des Bundesstraßenbauvorhabens „S 8 Marchfeld Schnellstraße“ abgewiesen. Die Alternativenprüfung durch das BVwG hat ergeben, dass eine zumutbare Alternative zum Einreichprojekt vorhanden ist. Als Reaktion auf diese Entscheidung hat der Landeshauptfrau-Stellvertreter von Niederösterreich Landbauer (FPÖ) nach Meldungen auf noe@orf.at ausgeführt, dass diese Entscheidung auch Anlass sei, eine Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich anzudenken, „dass eben die Interessen der Bürger Gehör finden“.

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Welche Posten die nächste Regierung besetzen muss – und wie das ohne Sideletter gehen könnte

Nach den Ausführungen des Bundeskanzlers sollen künftig keine Sideletters vorgesehen und damit Postenbesetzungen transparent gemachen werden. Wie genau Postenbesetzungen vorgenommen werden sollen, bleibe offen. Der Standard schlägt in einem Beitrag vor, dass ein Lösungsweg über ein System führen könnte, wie es mittlerweile am Obersten Gerichtshof (OGH) gesetzlich vorgesehen sei. Dort müsse die Justizministerin ihre Entscheidung basierend auf den Vorschlag einer unabhängigen Kommission im Fall einer Abweichung vom Reihungsvorschlag schriftlich begründen. Das sorge für Transparenz und mache Personalentscheidungen überprüfbar.

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