In einem Inteview mit der Presse vom 2.9.2011 nahm Staatssekretär Josef Ostermayer zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit Stellung.
Ostermayer: Die Regierungskoordination ist ein permanenter Prozess. Das ist der Alltag. Und daneben gibt es Projekte wie die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Da glaube ich auch, dass wir so nahe dran sind wie noch nie. Die Debatte läuft seit 20 Jahren, das Gesetz soll noch heuer beschlossen werden. Gerade laufen die Verhandlungen mit den Ländern. Die Idee ist, dass es auf Bundesebene dann ein Bundesverwaltungsgericht erster Instanz und ein Bundesfinanzgericht geben wird und dass es auf Länderebene neun Landesverwaltungsgerichte geben wird.
„Man könnte sagen, unsere Auftragslage ist gut“. Mit unüberhörbarem Sarkasmus kommentiert ein Senatsmitglied die kistenweise Anlieferung von Fremdenakten in den letzten Tagen. Anlass ist ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu den Rechtsfolgen der verspäteten Umsetzung der Rückführungsrichtlinie.
Mit Erkenntnis vom 7. Juli 2011 (Zl. B 254/11) hat sich der Verfassungsgerichtshof mit der Frage, ob im Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung ein Gericht mit umfassenden Kontrollbefugnissen anrufbar sein muss, auseinandergesetzt.
Im Ergebnis bedeutet diese Entscheidung, dass überall dort, wo auf Grund des Unionsrechts (Art. 47 Grundrechtscharta) Rechtschutzlücken entstehen, der Verwaltungsgerichtshof zum erst- und letztinstanzlichen innerstaatlichen Gericht wird.