Die Tradition der jährlichen Treffen wird auch 2019 fortgesetzt!
Das nächste Justizwochenende wird von 2 6 . b i s 2 8 . A p r i l 2 0 1 9 stattfinden, diesmal im Försterhof in St. Wolfgang am Wolfgangsee.
Der Maßnahmenvollzug in Österreich bedarf dringend einer Reform, wie sie auch Justizminister Josef Moser bereits angekündigt hat. Psychisch Kranke werden zum Teil unter fragwürdigen Bedingungen festgehalten, andererseits kommt es trotzdem immer wieder zu neuen Straftaten. Fachleute diskutieren über die schwierige Balance zwischen menschenrechtskonformer Unterbringung samt geeigneter Therapie und nötigem Schutz der Bevölkerung. Diskutierende: Gertrude Brinek, …
Die Tradition der jährlichen Treffen wird auch 2019 fortgesetzt!
Das nächste Justizwochenende wird von 2 6 . b i s 2 8 . A p r i l 2 0 1 9 stattfinden, diesmal im Försterhof in St. Wolfgang am Wolfgangsee.
Von seiner Konzeption her ist der Internationale Strafgerichtshof im niederländischen Den Haag ein „Weltgericht“.
Seine Aufgabe soll sein, Personen die in führender Position an Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Agressionsverbrechen – etwa Vorbereitung eines Angriffskriegs – beteiligt waren, persönlich zur Verantwortung zu ziehen. In welch schwierigem politischen und organisatorischen Umfeld der Gerichtshof tätig ist, davon konnten wir uns bei unseren Studienbesuch persönlich ein Bild machen.
Kein Weltgericht für alle
Mit den Nürnberger Kriegsverbrecher – Prozessen und den parallel dazu laufenden Kriegsverbrecher – Prozessen in Tokio (1945 bis 1949) wurde nach den Gräuel des 2. Weltkrieges erstmal der Versuch unternommen, Personen zur Verantwortung zu ziehen, die für diese Taten hauptverantwortlich waren. Die persönliche Straflosigkeit der Haupttäter sollte ein Ende haben. Das größte Problem für die Akzeptanz der Urteile dieser internationalen Militärtribunale war aber, dass den Prozessen der Makel der „Siegerjustiz“ anhaftete. (siehe dazu auch: 70 Jahre Nürnberger Prozesse – Grundstein des Völkerstrafrechts).
Auf nationalstaatlicher Ebene sendet die österreichische Bundesregierung in Umweltfragen mit dem vorgelegten Standortsicherungsgesetz und dem Aarhus-Beteiligungsgesetz durchaus widersprüchliche Signale aus. Mit dem europarechtlichen Rahmen, der in Umweltfragen von der Aarhus Konvention vorgegeben wird, beschäftigte sich eine hochkarätig besetzte Veranstaltung vom 30. August bis 1. September an der juridischen Fakultät der Universität Salzburg. Die Veranstaltung unter dem Titel: „The Aarhus Convention with a focus on Access to Information and Access to Justice“ wurde mit Unterstützung des Landes Salzburg in Kooperation mit der Europäischen Kommission und der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) durchgeführt. Ein Bericht von Edith Zeller und Gudrun Müller (Verwaltungsgericht Wien).
Nach der Eröffnung durch Herrn Dr. Michael Geistlinger, Professor für Öffentliches Recht an der Unversität Salzburg, und der Landtagspräsidentin Dr. Brigitta Pallauf stellte Senatspräsident des VwGH Dr. Martin Köhler das Rechtschutzsystem im Österreichischen Umweltrecht dar und erörterte die Umsetzungsmängel und Probleme im Zusammenhang mit dem Rechtschutz im Umweltbereich. Insbesondere die aktuellen Gesetzesnovellen wurden im Lichte der Rechtsprechung des EuGH beleuchtet und bewertet.
Aufgrund von internationalem und europäischem Recht und dessen Umsetzung wurde eingehend die Rechtslage anhand von aktuellen Fällen des EuGH erörtert. Als Basis und Hintergrund des Rechts auf Information und dem Zugang zu den Gerichten wurden zunächst die Bestimmungen der Aarhus Konvention dargestellt, die von der EU aber auch allen Mitgliedsstaaten der EU und anderen Staaten außerhalb der EU unterzeichnet wurde.
Der Absolventenverein IT-LAW.AT, das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, der Universitätslehrgang für Informations- und Medienrecht und Squire Patton Boggs ladet zur nächsten Veranstaltung zum Thema „Legal and Regulatory Challenges for Autonomous Driving“ ein.
Die Veranstaltung findet
am Montag, 24. September ab 17:30 Uhr
im Dachgeschoß des Juridicums (Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Schottenbastei 10-16, 1010 Wien)
statt und wird in englischer Sprache abgehalten. Im Rahmen dieser Podiumsdiskussion wird auch der neue Jahrgang des Universitätslehrgangs Informations- und Medienrecht eröffnet.
Das Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der WU (IOER) veranstaltet aus Anlass des hundertjährigen Bestehens der Republik Österreich ein rechtswissenschaftliches Symposion „1918 – 2018: Kontinuität – Brüche – Kompromisse“. Dieses wird am Donnerstag, den 22. und Freitag, den 23. November 2018 im Stadtsenatssitzungssaal des Wiener Rathauses stattfinden. Das vorläufige Programm …
In einem von EJTN (Netzwerk zur justiziellen Aus- und Fortbildung) in Bukarest veranstalteten Seminar, gingen die Teilnehmer der Frage nach, worin die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Verwaltungsverfahrensregime in den Mitgliedstaaten bestehen.
An der Vorbereitung und Durchführung des Seminars waren auch österreichische Verwaltungsrichterinnen und Richter maßgeblich beteiligt. Hier ein Bericht von Dr. Gerald Fegerl (Richter des Verwaltungsgerichts Wien).
Gemeinsamkeiten trotz autonomer Regelungen
Mit dem Seminar in Bukarest wurde erstmals das Thema des formal sehr inhomogenen Verwaltungsverfahrensbestandes auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten in Angriff genommen. Zum einen mit der Darstellung der vom EuGH entwickelten Grundsätze des Verwaltungsverfahrens und im Hinblick auf den Entwurf eines Europäischen Verwaltungsverfahrensrechts (für EU-Behörden) und zum anderen rechtsvergleichend in Ansehung der nationalen Verwaltungsverfahren, die – bei Anwendung von Unionsrecht – den Anforderungen der vom EuGH entwickelten Prinzipien entsprechen müssen.
Die Richter protestieren gegen Budgetkürzungen in der Justiz. Die Koalition ist ihnen zwar ein Stück entgegengekommen; für ausreichend Kanzleipersonal und für den wachsenden Bedarf an Richtern fehle aber das Geld, warnen die Richter.
Ist Sparen in der Justiz überhaupt möglich? Und wenn, dann wo?
14. Mai 2018, 18 Uhr
Dachgeschoß im Juridicum, Schottenbastei 10–16,
1010 Wien
Die Europäische Rechtsakademie (ERA) in Trier (DE) bietet eine spezielle, viertägige Veranstaltung zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union und zur Anwendung der Grundrechte an. Die Veranstaltung findet vom 18. bis 21. Juni in Trier statt. Behandelt werden insbesondere Fragen zum Verfahren nach Art 7 des EU-Vertrages (Sicherung der Rechtsstaatlichkeit in der EU), der …
Richterliche Integrität auf dem Prüfstand
Freitag, 08. Juni 2018,
Salzburg, Neue Residenz
Die Veranstaltung wird diesmal von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Salzburg durchgeführt.
Zum Tagungsthema:
Die mediale Berichterstattung über die „politnahe“ Bestellung von Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern und die persönlichen Angriffe auf den Richtersenat, der über die dritte Landepiste des Flughafens Wien entschieden hatte, mündeten letztlich in der Frage: „Sind die Richter redlich?“ (Wochenzeitschrift „Falter“ Nr. 13/2017). Damit ist die Diskussion über die Integrität von Richterinnen und Richtern, die unter verschiedenen Vorzeichen in einer Reihe europäischer Staaten schon länger stattfindet, nun auch in Österreich angekommen.