In einem von EJTN (Netzwerk zur justiziellen Aus- und Fortbildung) in Bukarest veranstalteten Seminar, gingen die Teilnehmer der Frage nach, worin die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Verwaltungsverfahrensregime in den Mitgliedstaaten bestehen.
An der Vorbereitung und Durchführung des Seminars waren auch österreichische Verwaltungsrichterinnen und Richter maßgeblich beteiligt. Hier ein Bericht von Dr. Gerald Fegerl (Richter des Verwaltungsgerichts Wien).
Gemeinsamkeiten trotz autonomer Regelungen
Mit dem Seminar in Bukarest wurde erstmals das Thema des formal sehr inhomogenen Verwaltungsverfahrensbestandes auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten in Angriff genommen. Zum einen mit der Darstellung der vom EuGH entwickelten Grundsätze des Verwaltungsverfahrens und im Hinblick auf den Entwurf eines Europäischen Verwaltungsverfahrensrechts (für EU-Behörden) und zum anderen rechtsvergleichend in Ansehung der nationalen Verwaltungsverfahren, die – bei Anwendung von Unionsrecht – den Anforderungen der vom EuGH entwickelten Prinzipien entsprechen müssen.

Richterliche Integrität auf dem Prüfstand

#MeToo ist zum Inbegriff für sexuelle Belästigungen und Übergriffe geworden, denen vor allem Frauen zum Opfer fallen.
Strafen bedeutet, einem Menschen absichtlich Übel zuzufügen. Wer sich dessen bewusst wird, ist möglicherweise erschrocken. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Gibt es überhaupt Alternativen zur Strafe, wenn Menschen Schreckliches getan haben, andere verletzen und gefährden?