Deutscher Verkehrsgerichtstag: Warnung vor dem „gläsernen“ Autofahrer

verkehrsgerichtstaglogoAb Oktober 2015 sollen nach Plänen der EU-Kommission alle Neuwagen in der EU mit dem automatischen Notrufsystem eCall ausgestattet sein.

Dieses Notrufsystem  alarmiert aber nicht nur die Rettungsdienste und liefert Informationen zu Standort, Fahrtrichtung, Autotyp und Anzahl der Insassen. Der Minicomputer soll auch laufend Daten über Fahrweise und Geschwindigkeit des Lenkers erfassen. Damit werden die Verfügbarkeit, Umfang und Auswertungen von Daten, die ohne Wissen des Lenkers weitergegeben werden, dramatisch zunehmen.

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Podiumsdiskussion über die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit

Mit 1. Jänner 2014 nahmen elf neue Verwaltungsgerichte in Österreich die Arbeit auf. Aus diesem Anlass veranstaltet die Anwaltskanzlei Prochaska Heine Havranek Vavrovsky (PHHV) am 30. Jänner 2014 die Podiumsdiskussion „Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit“. Es diskutieren: Univ.-Prof. Gerhart Holzinger (Präsident des Verfassungsgerichtshofes), Univ.-Prof. Dieter Kolonovits (Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien) und Hermann Hansmann (Partner bei PHHV). Anmeldung …

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Seminar zum Europäischen Asylrecht

In Kooperation zwischen dem Europäischen Richteraustauschprogramm EJTN und der UVS-Vereinigung fand vom 12. bis 13. Dezember 2013 ein Seminar zum Europäischen Asylrecht am UVS Wien statt. An diesem Seminar haben 41 Richterinnen und Richter aus 20 EU-Mitgliedstaaten teilgenommen, Moderator der Veranstaltung war Hofrat Peter Nedwed vom Verwaltungsgerichtshof in Wien. Die Unterlagen für dieses Seminar und …

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Die zukünftige Rolle der Justiz in der EU (3)

Die Unabhängigkeit der Gerichte

Wenn ein nationales Verwaltungsgericht Unionsrecht anwendet, handelt es als „EU-Gericht“ und muss Rechtsschutzsuchenden bei der Durchsetzung des Unionsrechts effektiven Rechtsschutz gewähren, was wiederum das Vertrauen in den Europäischen Raum stärkt. Aus diesem Grund war der Unabhängigkeit der Gerichte ein breiter Raum gewidmet.

Von besonderem Interesse waren in diesem Zusammenhang die Ausführungen der Präsidentin des OGH der Republik Finnland, P.Koskelo, zur strukturellen Unabhängigkeit der Gerichte. Sie betonte, dass Gerichte so organisiert sein müssen, dass sie keinem Risiko des Einflusses von außen ausgesetzt sein können, da bereits das Risiko des Anschein mangelnder Unabhängigkeit als nicht tragbar zu erachten sei. Gerade in Rahmen von Justizverwaltungsagenden – hier wurden insbesondere auch budgetäre Fragen erwähnt – müsse eine ausreichende Distanz zu r Regierung bestehen. Die Ausführungen des EuGH in seinen Entscheidungen zu den Datenschutzbehörden in Deutschland und Österreich könnten in diesem Zusammenhang nur Mindeststandards darstellen, der für die Unabhängigkeit von Behörden ausreichend sei. Die Unabhängigkeit der Gerichte mache höhere Absicherungen erforderlich.

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Die zukünftige Rolle der Justiz in der EU (2)

Die Verwaltungsgerichte als „EU-Gerichte“

Im Gegensatz zu einem Bundesstaat, der über eine eigene Verwaltung verfügt, ist die Union bei der wirksamen Anwendung des Unionsrechts in erheblichem Maße auf die nationalstaatlichen Verwaltungen angewiesen.

Aus diesem Grund betrifft die Rechtsprechung des EuGH zum Verwaltungsrecht nicht nur die Verwaltung, welche von den Organen der Union selbst durchgeführt wird, sondern auch die Vorschriften und Grundsätze, welche von den nationalstaatlichen Verwaltungen durchgeführt werden. Gleichzeitig wird damit die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union auf die nationalen Gerichtsbarkeiten ausgelagert.

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Die zukünftige Rolle der Justiz in der EU (1)

Die Konferenz Bereits im Jänner 2014 will die EU-Kommission ein Grundsatzpapier („communication“) zu diesem Thema veröffentlichen. Zur Vorbereitung hat die Justizkommissarin Viviane Reding rund 400 Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und sonstige Praktiker am 21. und 22. November 2013 zu einer zweitätigen Konferenz nach Brüssel eingeladen. Die Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter war durch deren Generalsekretärin Edith Zeller, Siegfried …

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Verwaltungsakademie: Fortbildung für VerwaltungsrichterInnen

Bereits ab Frühjahr 2014 bietet die Verwaltungsakademie des Bundes das Seminarprogramm »Verwaltungsgerichtsbarkeit« an. Das Bildungsangebot richtet sich an alle Richterinnen und Richter der neuen Verwaltungsgerichte an, d.h. auch an jene der Verwaltungsgerichte in den Ländern. Darüber hinaus sind auch Veranstaltungen für nichtrichterliche MitarbeiterInnen geplant . Nähere Informationen hier …        

Debatte: „Ein Richter ist nicht am Tennisplatz“

Bild: (c) Clemens Fabry
Juridicum (Bild: (c) Clemens Fabry)

Richter kämpfen mit Respektverlust. Vor allem wenig Gebildete fürchten sich aber vor einem Gerichtstermin. Wie schaffen Richter den Spagat zwischen bürgernaher Verhandlungsführung und nötiger Autorität?

von Philipp Aichinger (Die Presse)

Wien. Einst, da war ein Richter der Inbegriff der Autorität. Doch „das gilt heute nicht mehr so“, meint Mia Wittmann-Tiwald, Vorsitzende der Fachgruppe Grundrechte der Richtervereinigung. Heute müsse der Berufsstand mehr leisten, damit er anerkannt wird. „Ein Richter soll ein Kompetenzzentrum sein. Fachliche Fähigkeiten sind die Grundlage, aber das reicht nicht.“ Man brauche zudem „soziale und zunehmend auch wirtschaftliche Fähigkeiten“, so Wittmann-Tiwald.

Sie war eine der Diskutanten beim letztwöchigen „Rechtspanorama am Juridicum“ zum Thema „Was müssen Richter heute leisten?“

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KWG-Symposium Verwaltungsgerichte: Überraschungen sind möglich

Mödlhammer: schwere Bedenken gegen die Reform.© Gemeindebund
Mödlhammer: schwere Bedenken gegen die Reform.© Gemeindebund

Die Verwaltungsgerichte standen im Zentrum des Symposiums der Kommunalwissenschaftlichen Gesellschaft. Eines ist klar: Nicht alle Auswirkungen sind absehbar.

Aus unzähligen Verwaltungssenaten sollte eine übersichtliche Verwaltungsgerichtsbarkeit werden. So das hehre Ziel der Regierung. Von den Gemeinden wird diese so hoch gelobte Reform, die den Bürgern wesentliche Vereinfachungen bringen sollte, jedoch kritisch gesehen. Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer: „Es sind noch viele Fragen aus der Praxis offen. Diese Reform bedeutet einen enormen Eingriff in die Gemeindeautonomie. Die Gemeinden hatten beim zweigliedrigen Instanzenzug nicht nur eine juristische Entscheidung zu fällen, denn sie konnten auch die Erfahrungen mit den Bürgern einbringen.“

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