Hauptausschuss genehmigt Verlängerung der geltenden COVID-19-Verordnung bis 18. Mai

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute die mittlerweile 11. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt. Demnach werden die restriktiven Bestimmungen für die Gastronomie und die Hotellerie sowie für Kultur- und Sportveranstaltungen bis zum 18. Mai gelten. Das gleiche gilt für die Sonderregelungen in Vorarlberg. Vorerst noch bis zum 15. Mai aufrecht bleiben die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen: Sie können jeweils nur für zehn Tage erlassen werden.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hob im Ausschuss hervor, dass die Verlängerung der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen und der Auslastung der Intensivstationen notwendig sei. Seine in der letzten Sitzung geäußerte Hoffnung, dass die Ausgangsregelungen bereits mit 5. Mai beendet werden könnten, habe sich nicht erfüllt. Mückstein ist aber zuversichtlich, dass die für 19. Mai angekündigten Öffnungsschritte kommen werden.

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Epidemiegesetz: Lange Warteschlange bei Entschädigung

Tausende Verfahren wegen Entschädigungsanträgen nach dem Epidemiegesetz sind noch offen, es geht um Millionenbeträge.

Die erste Corona-Welle im Frühjahr 2020 ist längst Geschichte, die Behörden aber wird sie noch lange beschäftigen. Zigtausende Verfahren wegen Entschädigungsansprüchen nach dem Epidemiegesetz sind noch offen, wobei die Lage in den Bundesländern höchst unterschiedlich ist. Das zeigt eine aktuelle Anfragebeantwortung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.

Die FPÖ wollte wissen, wie es um die Ersatzansprüche nach dem Epidemiegesetz bestellt ist und wie viel Geld bisher ausbezahlt worden ist. Das Epidemiegesetz sieht vor, dass Betriebe geschlossen werden können, wenn bestimmte Krankheiten auftreten. Zugleich muss nach dem Gesetz aber den Arbeitnehmern und Arbeitgebern des geschlossenen Betriebes der entgangene Verdienst ersetzt werden.

In Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten wurden zu Beginn der Pandemie tausende Betriebe von den Bezirkshauptmannschaften nach dem Epidemiegesetz geschlossen. Ende März erfolgten die Schließungen dann nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz und wurden über den Corona-Krisenfonds abgewickelt.

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Harter Lockdown in Wien und Niederösterreich wird wie geplant bis 2. Mai verlängert

ParlamentDer „harte“ Lockdown in Wien und in Niederösterreich wird wie angekündigt bis 2. Mai verlängert. Das wurde am Donnerstag Abend vom Hauptausschuss des Nationalrats fixiert. Neben ÖVP und Grünen stimmte auch die SPÖ der mittlerweile 10. Novelle zur geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung zu. Die übrigen Teile der Novelle, inklusive der bundesweiten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und der Sonderbestimmungen für Vorarlberg, bleiben vorerst noch bis 5. Mai aufrecht.

Der neue Gesundheitsminister Mückstein begründete die Verlängerung des Lockdowns damit, dass die Sieben-Tages-Inzidenz weiterhin zu hoch sei. Die Situation habe sich gegenüber der Lage vor einer Woche nicht maßgeblich verändert. Zudem gebe es immer noch zu wenig Geimpfte. Mückstein hofft allerdings, dass die Ausgangsbeschränkungen letztmalig verlängert werden müssen, wie er sagte. Über weitere Öffnungsschritte wird die Regierung die Öffentlichkeit ihm zufolge demnächst informieren: Innerkoalitionär sei man „mehr oder weniger fertig“, darüber hinaus seien aber noch Abstimmungen nötig.

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Grüner Pass: Bioethikkommission für mehr Tempo bei Aufhebung der Freiheitsbeschränkungen

Das oberste Gremium in Ethikfragen kritisiert, dass im Gesetz Geimpfte, Genesene und Getestete unterschiedlich behandelt werden.

Eines stellt die Bioethikkommission in ihrer aktuellen Stellungname zu Impffreiheiten unmissverständlich klar: Was die Freiheitsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betrifft, müssen diese aufgehoben werden. Zumindest, wenn „keine zwingenden praktischen Gründe dagegensprechen“.

Die Gretchenfrage allerdings ist: Wann ist dieser Zeitpunkt erreicht, an dem Freiheitsbeschränkungen nicht mehr länger zulässig sind? In den nächsten Wochen werden zwar immer mehr Menschen eine Impfung erhalten, doch das Verhältnis zwischen Nichtgeimpften und Geimpften wird noch mehrere Monate lang sehr unausgeglichen sein. Und sofern die aktuellen Pläne halten, wird es noch im Mai zu größeren Öffnungsschritten kommen – darunter auch im Bereich der Gastro.

Kein Privileg

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Deutschland: Ausgangssperre ist fundamentaler Eingriff in die Freiheit der Menschen

Die Ausgangssperre ist schwer zu begründen und kaum durchzusetzen. Die Justiz muss sich nun das Gesamtpaket an Schutzmaßnahmen anschauen – auch die bisher geradezu skandalöse Schonung der Wirtschaft.

Das Bundesverfassungsgericht wird vielleicht schon bald über die jüngsten Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes entscheiden müssen. Mehrere Beschwerden sind angekündigt, übrigens auch von Vertretern einer strengeren Linie der Pandemiebekämpfung. Sie werden vor allem auf die Ausgangssperre zielen, die inzwischen zum Symbol geworden ist für eine Pandemiebekämpfung, die ihre Hilflosigkeit mit martialischen Einschränkungen kaschiert.

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Corona-Krise: Kein vorläufiger Rechtsschutz, um die Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen nicht zu beschränken?

Viele der vom Verfassungsgerichtshof gekippten Corona-Maßnahmen waren zum Zeitpunkt ihrer Aufhebung schon nicht mehr in Kraft. Die Entscheidung, ob freiheitsbeschränkende Maßnahmen verhältnismäßig sind oder nicht, erfolgte oft erst nach einem monatelangen Verfahren.

So wurde z.B. im Frühjahr 2020 mit durch die damals geltenden COVID-19-Maßnahmen­verordnung das Betreten von Sport- und Freizeitbetrieben untersagt ist. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG) hatte Bedenken, ob das angefochtene Betretungsverbot vom Gesetz gedeckt ist und stellte den beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Feststellung, dass dieses Betretungsverbot gesetzwidrig war. Knapp ein Jahr später folgte der Verfassungsgerichtshof der Auffassung des LVwG und hob das Verbot als gesetzwidrig auf, zu einem Zeitpunkt, als das angefochtene Betretungsverbot bereits außer Kraft war (V 530/2020).

Verwaltungsrichter fordern rascheren Rechtsschutz

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Harter Lockdown in Wien und Niederösterreich wird vorerst bis zum 25. April verlängert

Der „harte“ Lockdown in Wien und in Niederösterreich wird vorerst nur bis zum 25. April verlängert. Das sieht die 9. Novelle zur geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vor, die am Freitag, 16. April, vom Hauptausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt wurde.

Hintergrund dafür ist, dass Ausgangsbeschränkungen jeweils nur für maximal zehn Tage verhängt werden dürfen. Eine weitere Verlängerung bis zum 2. Mai – wie öffentlich angekündigt – braucht daher einen gesonderten Beschluss. Im Burgenland darf der Handel dagegen wie vorgesehen bereits wieder am 19. April öffnen. Ebenso sind dort ab diesem Zeitpunkt wieder Friseurbesuche bzw. die Inanspruchnahme anderer körpernaher Dienstleistungen erlaubt. Auch die 24-stündigen Ausgangsbeschränkungen werden ab 19. April nur noch in Wien und Niederösterreich gelten.

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Judikatur EGMR: Impfpflicht keine Verletzung der Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält eine Impfpflicht für grundsätzlich zulässig.

„Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden“, urteilte das Gericht nach einer Klage mehrerer Familien gegen die in Tschechien bestehende Impfpflicht für Kinder. Die Impfpflicht sei deshalb keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK).

In Tschechien müssen Kinder verpflichtend gegen neun Krankheiten – darunter Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B, Masern, Röteln und Mumps – geimpft werden. Kindergärten und Krippen können eine Aufnahme ohne nachgewiesenen Impfschutz ablehnen. Den Eltern droht zudem eine Geldbuße.

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Deutschland: Infektionsschutzgesetz schaltet Rechtsschutz durch Verwaltungsgerichte aus

Willkür, Nichtachtung der Justiz und Dauerlockdown: Jens Gnisa, bis 2019 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes und jetzt Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld in Nordrhein-Westfalen, attackiert in einem Interview mit der „Berliner Zeitung“ die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Gerichte bezweifeln Wirksamkeit von Ausgangssperren 

„Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit“, schreibt der auf seiner Facebook-Seite. Er sei „entsetzt“, die Pläne des Bundes hätten „mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“. Bundeskanzlerin Angela Merkel plant mit dem neuen Gesetz unter anderem, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in ganz Deutschland die sogenannte Notbremse durchzusetzen.

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Angst und Politik in der Pandemie

Das Damoklesschwert der Inzidenzzahlen und die Fallstricke der Lockdown-Politik.

(Beitrag von Maurizio Bach, Senior-Professor für Soziologie, Europa Universität Flensburg auf Verfassungsblog.de.)

Die Corona-Krise hat ein gesellschaftliches Klima der Angst geschaffen, wie seit Kriegszeiten nicht mehr. Angst ist hochgradig wirksam, wenn es darum geht, bei ernsthaften Gefahren für die Gesellschaft Normenkonformität in der Bevölkerung zu erzielen und einschneidende Verhaltensänderungen zu bewirken. In der unübersichtlichen Lage zu Beginn der Pandemie gab es wohl keine Alternative dazu, saß doch auch den Regierenden der Schreck nach dem plötzlichen Auftreten des neuen Virus – und den Fernsehbildern aus Italien – in den Knochen.

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