Am Montag Abend wurde die 2. COVID-19-Öffnungsverdnung sowie die 1. Novelle zu dieser Verordnung kundgemacht. Darin werden die Details zu den weiteren Lockerungen der Covid-Maßnahmen ab 1. Juli und weitreichende Erleichterungen bei der Maskenpflicht geregelt.
Überall dort, wo die „3-G-Regel“ gilt („geimpft, getestet, genesen“) gilt, muss keine Maske mehr getragen werden. Als Maske gilt zumindest ein Mund-Nasen-Schutz. Die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises bzw. zum Test gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.