Brandstetter hat Verständnis für Protest der Richter

StandardJustizminister sieht Richter und Staatsanwälte von neuen Gehaltsregelungen für Beamte stärker betroffen

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) signalisiert Verständnis für die Proteste der Richter und Staatsanwälte gegen befürchtete Gehaltskürzungen. In der Tat seien diese Berufsgruppen von der jüngst beschlossenen Neuregelung „vergleichsweise doch stärker betroffen“, sagte er am Sonntag in der ORF-Sendung „Hohes Haus“. „Daher verstehe ich, dass sie zu solchen Maßnahmen greifen.“

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Neue Bim-Flotte in Wien: Siemens-Einspruch wird verhandelt

StandardSiemens zweifelt an der Barrierefreiheit des Siegermodells von Bombardier

Das Verwaltungsgericht hat sich am Donnerstag mit dem 562 Millionen Euro schweren Straßenbahn-Großauftrag der Wiener Linien befasst. Der Zuschlag erging an Bombardier, Konkurrent Siemens meldete rechtlichen Einspruch an. Als einer der wesentlichen Aspekte wurde vorerst der Barrierefreiheit erörtert. Die Verhandlung war gegen Mittag noch am Laufen.

Der Dreiersenat unter Vorsitz von Richterin Marion Lettner muss sich mit jeder Menge technischer Details und Normen beschäftigen.

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Richterprotest: Keine Verhandlungen am Donnerstag

imagesRichter und Staatsanwälte machen mit ihrem Protest gegen die befürchteten Gehaltskürzungen für Beamte Ernst.

Am Donnerstag werde österreichweit ein Großteil der Gerichtsverhandlungen abgesagt, kündigten sie gegenüber der APA an. Es könnten mehr als 1.000 sein.

Wie viele Verhandlungen tatsächlich entfallen werden, konnte Gerhard Jarosch von der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte nicht beziffern. Es handle sich um eine Empfehlung. Stattfinden sollen nur Haftsachen,also Verhandlungen, durch deren Verschiebung sich eine U-Haft verlängern würde, und Causen, in denen ein unmittelbarer vermögensbezogener Schaden entstehen würde.

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RZ Editorial 2015-01: www.richtervereinigung.at – Willkommen im Heute

RZ LogoIn einer Zeit, in der es nicht mehr nur darauf ankommt, Werte und Inhalte zu vertreten, sondern diese auch entsprechend zu vermarkten, um seine Ziele erfolgreich verfolgen zu können, muss sich eine Vereinigung, deren Kernaufgaben in der Förderung der Rechtspflege und Rechtsstaatlichkeit sowie der Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit bestehen, damit auseinandersetzen, den Auftritt im Internet so zu gestalten, dass ihre Tätigkeiten in der Öffentlichkeit – optisch ansprechend – wahrnehmbar und damit transparent werden.

von Gernot Kanduth

Die neue Homepage wird in einem öffentlichen Bereich einerseits allgemein über unsere Ziele, Wertvorstellungen und Tätigkeiten informieren: So sind unsere Satzungen, die Welser Erklärung, die Aufgaben des Vorstands, der einzelnen Sektionen und aller Fachgruppen, ein kurzer geschichtlicher Rückblick, archivierte Editorials und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfe aus der Vergangenheit ebenso für jedermann abrufbar wie Erläuterungen zu grundlegenden Justizbegriffen.

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Fragwürdige Instrumente

Logo-der_spiegel.svgRechtsgutachten für Familiengerichte weisen oft eklatante Mängel auf

Gesetzliche Standards fehlen. Die Regierung greift das Thema auf – aber nur halbherzig.

Melanie Amann,  Ralf Neukirch (Der Spiegel)

„Angesichts der Tragweite der Aussagen in und Schlussfolgerungen aus einem familienpsychologischen Gutachten wäre es zu erwarten, dass diese Gutachten besonders hohe methodische Standards aufweisen“, heißt es einer Studie der Fernuniversität Hagen. „Dies  ist jedoch in der untersuchten Stichprobe bei einem erheblichen Teil der Gutachten nicht zu beobachten.“

Richter dürfen sich Gutachten nicht ungeprüft zu eigen machen

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Verschärfte Sanktionen gegen Lohndumping und Sozialbetrug

Mit 1. Jänner wurden durch das Arbeits- und Sozialrechts–Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014), BGBl. I Nr. 94/2014, kundgemacht am 16.12.2014, schärfere Sanktionen im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings sowie des Sozialbetrugs eingeführt. Vor allem auch die Pflichten zur Vorlage der Lohnunterlagen und die entsprechenden Strafbestimmungen wurden verschärft. So wird nun nicht mehr die Strafe je Arbeitgeber …

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Wie geheim darf die Strafjustiz sein?

diepresse_com_logoDie gegen mutmaßliche Mitglieder der Terrormiliz Islamischer Staat ermittelnden österreichischen Staatsanwälte wollen, dass ihre Namen aus Sicherheitsgründen geheim gehalten werden. Eine Analyse.

Ex-Bawag-Boss Helmut Elsner bekam wegen Untreue erstinstanzlich neuneinhalb Jahre Haft (der OGH erhöhte auf zehn Jahre). Elsners erfolgreicher Ankläger, Oberstaatsanwalt Georg Krakow, wechselte mit Richterin Claudia Bandion-Ortner in die Politik. Sie wurde Justizministerin, er Kabinettschef. Diese Karrieren waren mediales Dauerthema. Porträts wurden geschrieben, Fotos veröffentlicht. Sollten sich in den derzeit anhängigen Jihadisten-Verfahren ebenfalls Karrieresprünge abzeichnen, könnte es mit der Berichterstattung eng werden. Das Justizressort will, dass die Namen von Staatsanwälten geheim gehalten werden. Ist das realistisch?

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Kann die Europäische Union doch nicht der Europäischen Konvention der Menschenrechte beitreten?

presse-logoIm Vertrag von Lissabon (Art. 6 Abs. 2 EUV) wird an sich unmissverständlich postuliert: „Die Union tritt der EMRK bei“.

Jetzt hat sich aber der EuGH zum vorliegenden Entwurf der Übereinkunft über den Beitritt der EU zur EMRK geäußert und Probleme bei der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht festgestellt.

Der Gerichtshof stellt fest, der Beitritt zur EMRK würde bedeuten, dass die Union – wie jede andere Vertragspartei – einer externen Kontrolle unterliegen würde, deren Gegenstand die Beachtung der in der EMRK vorgesehenen Rechte und Freiheiten wäre. Die Union und ihre Organe, einschließlich des EuGH, würden somit den in der EMRK vorgesehenen Kontrollmechanismen und insbesondere den Entscheidungen und Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) unterliegen.

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EuGH: Auch selbst verschuldetes Übergewicht kann eine Behinderung sein

Die europäischen Richter stellten klar, dass Fettleibigkeit zwar laut EU-Recht (Richtlinie des Rates 2000/78/EG vom 27. November 2000) kein Diskriminierungsgrund ist. Allerdings kann Übergewicht unter bestimmten Umständen eine Behinderung sein – und behinderte Menschen haben in Europa ein Recht darauf, vor Diskriminierung geschützt zu werden.

In dem von einem dänischen Gericht dem EuGH vorgelegten Fall ging es um einen stark übergewichtigen Tagesvater aus Dänemark, dem nach 15 Jahren von der Gemeinde gekündigt worden war. Die Richter des Gerichts in Kolding wollten wissen, ob das Unionsrecht ein eigenständiges Verbot der Diskriminierung wegen Adipositas enthält.

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