VwG Judikatur: Vergaberecht

Fachgruppe VergaberechtAbwägung von Grundrechten durch das Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht hat das Recht der präsumtiven Zuschlagsempfängerin auf Geheimhaltung von Daten ihres Angebotes (Art. 8 EMRK und Art. 7 GRC) gegenüber dem Recht der Antragstellerin auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK und Art 47 GRC) abzuwägen.

Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hatte in einem Vergabeverfahren betreffend die Lieferung von Straßenbahnen die Zuschlagsentscheidung nachzuprüfen. Die präsumtive Zuschlagsempfängerin machte geltend, die Innenabmessungen und andere technische Daten des von ihr angebotenen Straßenbahntyps seien ihre Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, weil sie der Antragstellerin auch in künftigen Vergabeverfahren anderer Auftraggeber als Konkurrentin gegenüber stehen werde. Die Antragstellerin machte geltend, sie brauche diese Daten zur Geltendmachung ihrer Rechte im Nachprüfungsverfahren.

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Studie: Justiz weniger unabhängig als in anderen EU-Ländern

orf-atDie Unabhängigkeit der Justiz in Österreich liegt in der Außenwahrnehmung hinter der in anderen europäischen Staaten.

Laut einer heute vorgestellten Erhebung der EU-Kommission belegt Österreich nur den elften Rang unter den EU-Ländern. Grundlage für das Justizbarometer sind Umfragen unter Firmen im jährlichen Bericht des Weltwirtschaftsforums (WEF) über die globale Wettbewerbsfähigkeit.

Finnland auf Platz eins

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Neue Technologien halten Einzug an den Gerichten

Die neuen technischen Entwicklungen und der Kostendruck im öffentlichen Bereich werden zu massiven Änderungen im gerichtlichen Arbeitsalltag führen. Elektronischer Datenverkehr statt schriftlicher Eingaben und Erledigungen, elektronische Aktenführung statt Papierakt gibt es Ansätzen bereits jetzt, neu dazu kommen Videokonferenzen statt mündlicher Verhandlungen oder audiovisuelle Aufzeichnungen statt Verhandlungsprotokollen. In den skandinavischen Ländern, in den Niederlanden und in …

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Wien: Beamte manipulierten laut Anklage die Ausschreibung und ließen sich zu Pokerrunden einladen.

 Foto: KURIER/Gilbert Novy
Foto: KURIER/Gilbert Novy

Das Verwaltungsgericht Wien entlässt das mutmaßlichen Mastermind mit der Einschätzung auf die Anklagebank, durch schwere Dienstpflichtverletzungen dem Ansehen der Beamtenschaft besonders geschadet zu haben.

„Auch außerhalb der Wirtschaftsabteilung und der Tätigkeitsbereiche Beschaffung und Vergabe“ wäre seine Belassung im Dienst „keine adäquate Sanktion zur Vermeidung weiterer negativer Folgen“.

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RZ Editorial 02-2015: Über die Grenzen des Zumutbaren

RZ LogoOhne Begutachtungsverfahren, ohne dass die Abgeordneten sich mit der Materie auseinandersetzen konnten, ohne dass es zu einer sozialpartnerschaftlichen Einigung gekommen wäre und ohne dass sich die betroffenen Berufsgruppen mit den Auswirkungen seriös auseinandersetzen konnten, wurde ein grundlegend neues Besoldungssystem eingeführt.

Das ist nicht nur ein Bruch der Sozialpartnerschaft, sondern widerspricht auch allen Gepflogenheiten unserer parlamentarischen Demokratie. Schon allein diese Vorgehensweise ist unzumutbar.

von Werner Zinkl, Christian Haider und Gerhard Jarosch

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Hypo Alpe Adria: Gefahr im Verzug

hypoBankenschließung im Mandatsverfahren

Wenn es sich bei Gefahr im Verzug um unaufschiebbare Maßnahmen handelt, ist die Behörde gemäß § 57 Abs. 1 AVG berechtigt, einen Bescheid auch ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahren zu erlassen. Diese Bestimmung ist als Rechtsgrundlage für jenen 36 seitigen Bescheid herangezogen worden, mit dem die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde die HETA ASSET RESOLUTION AG (Rechtsnachfolgerin der HYPO ALPE ADRIA) geschlossen hat.

Wenn auch mit Besonderheiten: Denn mit dem am 1. Jänner 2015 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) hat der Gesetzgeber für Bankenschließungen in § 116 so etwas wie ein Mandatsverfahren „sui generis“ mit einer Reihe von Sonderbestimmungen geschaffen.

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Personalnot im Rechtswesen: Der Justiz gehen die Richter aus

indexDer Glanz scheint verblasst – viele Richterstellen bleiben unbesetzt. Die Gerichte senken schon die Hürden für die Einstellung. Doch es ist auch Entlastung in Sicht.

von Joachim Jahn (FAZ)

Das Gehalt mancher Urteilsfinder ist mittlerweile eher mager zu nennen. Seit einer Reform des Grundgesetzes setzt jedes Bundesland fest, wie viel ihm seine Richter wert sind; die Unterschiede sind beträchtlich. Das Bundesverfassungsgericht will demnächst darüber entscheiden, ob die Bezahlung in den sparsameren Ländern überhaupt noch standesgemäß ist.

 

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Direktvergabe von Leistungen: Gericht bremst VOR und ÖBB aus

StandardVerwaltungsgericht Wien stoppt geplante Direktvergabe von Zugverkehrsleistungen durch den Verkehrsverbund Ostregion an die ÖBB-Personenverkehr AG

Luise Ungerboeck (Der Standard)

„Nichtig“ sind gemäß Erkenntnis des dreiköpfigen Richtersenats sowohl die Ende 2014 veröffentlichte „Vorinformation“ im EU-Amtsblatt über die angestrebte Direktvergabe an die ÖBB im Dezember 2015 als auch die vom VOR im Jänner eilig nachgeschobene „Berichtigung“, in der überraschend doch Details zu Art und Umfang der zu ordernden Verkehrsdienstleistungen publiziert wurden, die der VOR zuvor unter Verschluss gehalten hatte.

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Verfahrensdauer allein bestimmt nicht Qualität gerichtlicher Verfahren

Das Justizbarometer der EU-Kommission macht es, der österreichische Rechnungshof auch: Die Qualität von Gerichtsverfahren wird im Wesentlichen an der Verfahrensdauer gemessen. Damit schneiden jene Richter/Richterinnen am besten ab, die den Arbeitsaufwand möglichst gering halten. In einem Beitrag in der Presse wird klargestellt, dass die Verfahrensdauer allein gänzlich ungeeignet ist, die Qualität von Gerichtsverfahren zu bewerten. …

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Neuordnung der Kompetenzen politisch nicht umsetzbar

Verwaltungsgerichtspräsident Thienel
Verwaltungsgerichtspräsident Thienel

Ungeachtet der immer schärfer werdenden Kritik des Rechnungshofes an der Mehrgleisigkeit der Verwaltung, dem Diktat der leeren Kassen und den immer größer werdenden Vollzugsproblemen ist eine grundlegende Neuordnung der Kompetenzen nicht zu erwarten.

„Man soll keine Energie in Vorschläge stecken, die politisch nicht umsetzbar sind“, so wird Verwaltungsgerichtspräsident Thienel, Leiter der „Aufgabenreformkommission“ in der Wiener Zeitung zitiert.

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