Verwaltungsgericht Wien: Gesetz muss erneut repariert werden

 

wz_logoDie Stadt Wien muss ihr schon vor einem Jahr angepasstes Gesetz über das Verwaltungsgericht noch einmal reparieren:

Nach der Regelung über die Geschäftsverteilung hat der Verfassungsgerichtshof nun auch die weitreichenden Kompetenzen der Rechtspfleger als verfassungswidrig aufgehoben – mit Reparaturfrist bis Ende 2015.

Vor den VfGH gebracht hat diese Bestimmungen das Verwaltungsgericht Wien (VWG) selbst. Es bekämpfte konkret die Regelung, dass für alle Verwaltungsübertretungen, die mit maximal 1500 Euro Geldstrafe bedroht sind, Rechtspfleger und nicht Richter zuständig sind. Der VfGH gab dem VWG recht.

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Verfassungswidrig: Rechtspfleger zu mächtig

presse-logoIn einem am Dienstag veröffentlichten Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass Rechtspfleger im Regelfall nicht geeignet sind, Beschwerden gegen Verwaltungsstrafen zur Gänze zu erledigen.

Bis Ende dieses Jahres muss der Landesgesetzgeber jetzt einen neuen Weg finden, wie das Gericht mit einer Fülle an Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltung fertig wir.

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Auch Polizisten können im Zeugenstand lügen

oe1-orf-logoDie Wiener Polizei hat sich in den vergangenen Tagen stolz darüber gezeigt, dass im Vorjahr zwar 250 Polizisten angezeigt worden sind, aber kein einziger verurteilt wurde.

Nun aber liegen dem ORF-Radio Zahlen vom Verwaltungsgericht Wien vor.

Dieses Gericht entscheidet, ob die Polizei menschenrechtswidrig oder rechtswidrig agiert. Und das war im Vorjahr 17 Mal der Fall, drei Mal wurde Gewalt durch Wiener Polizisten vom Gericht nachgewiesen.

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Verwaltungspraktikum für Studierende der Rechtswissenschaften am Verwaltungsgericht Wien

Studierende der Rechtswissenschaften können am Verwaltungsgericht Wien ein Verwaltungspraktikum für 3 Monate absolvieren. Studierenden der Rechtswissenschaften nach Absolvierung der öffentlich-rechtlichen Fächer (insbesondere Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht) bzw. Absolvierung aller notwendigen Pflichtübungen aus dem öffentlichen Recht steht dieses Praktikum offen. Als finanzielle Abgeltung wird EUR 1.022,13 pro Monat vorgesehen. Bewerbungen richten Sie bitte vorab an das Verwaltungsgericht …

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VwG Judikatur: Vergaberecht

Fachgruppe VergaberechtAbwägung von Grundrechten durch das Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht hat das Recht der präsumtiven Zuschlagsempfängerin auf Geheimhaltung von Daten ihres Angebotes (Art. 8 EMRK und Art. 7 GRC) gegenüber dem Recht der Antragstellerin auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK und Art 47 GRC) abzuwägen.

Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hatte in einem Vergabeverfahren betreffend die Lieferung von Straßenbahnen die Zuschlagsentscheidung nachzuprüfen. Die präsumtive Zuschlagsempfängerin machte geltend, die Innenabmessungen und andere technische Daten des von ihr angebotenen Straßenbahntyps seien ihre Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, weil sie der Antragstellerin auch in künftigen Vergabeverfahren anderer Auftraggeber als Konkurrentin gegenüber stehen werde. Die Antragstellerin machte geltend, sie brauche diese Daten zur Geltendmachung ihrer Rechte im Nachprüfungsverfahren.

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Studie: Justiz weniger unabhängig als in anderen EU-Ländern

orf-atDie Unabhängigkeit der Justiz in Österreich liegt in der Außenwahrnehmung hinter der in anderen europäischen Staaten.

Laut einer heute vorgestellten Erhebung der EU-Kommission belegt Österreich nur den elften Rang unter den EU-Ländern. Grundlage für das Justizbarometer sind Umfragen unter Firmen im jährlichen Bericht des Weltwirtschaftsforums (WEF) über die globale Wettbewerbsfähigkeit.

Finnland auf Platz eins

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Neue Technologien halten Einzug an den Gerichten

Die neuen technischen Entwicklungen und der Kostendruck im öffentlichen Bereich werden zu massiven Änderungen im gerichtlichen Arbeitsalltag führen. Elektronischer Datenverkehr statt schriftlicher Eingaben und Erledigungen, elektronische Aktenführung statt Papierakt gibt es Ansätzen bereits jetzt, neu dazu kommen Videokonferenzen statt mündlicher Verhandlungen oder audiovisuelle Aufzeichnungen statt Verhandlungsprotokollen. In den skandinavischen Ländern, in den Niederlanden und in …

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Wien: Beamte manipulierten laut Anklage die Ausschreibung und ließen sich zu Pokerrunden einladen.

 Foto: KURIER/Gilbert Novy
Foto: KURIER/Gilbert Novy

Das Verwaltungsgericht Wien entlässt das mutmaßlichen Mastermind mit der Einschätzung auf die Anklagebank, durch schwere Dienstpflichtverletzungen dem Ansehen der Beamtenschaft besonders geschadet zu haben.

„Auch außerhalb der Wirtschaftsabteilung und der Tätigkeitsbereiche Beschaffung und Vergabe“ wäre seine Belassung im Dienst „keine adäquate Sanktion zur Vermeidung weiterer negativer Folgen“.

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RZ Editorial 02-2015: Über die Grenzen des Zumutbaren

RZ LogoOhne Begutachtungsverfahren, ohne dass die Abgeordneten sich mit der Materie auseinandersetzen konnten, ohne dass es zu einer sozialpartnerschaftlichen Einigung gekommen wäre und ohne dass sich die betroffenen Berufsgruppen mit den Auswirkungen seriös auseinandersetzen konnten, wurde ein grundlegend neues Besoldungssystem eingeführt.

Das ist nicht nur ein Bruch der Sozialpartnerschaft, sondern widerspricht auch allen Gepflogenheiten unserer parlamentarischen Demokratie. Schon allein diese Vorgehensweise ist unzumutbar.

von Werner Zinkl, Christian Haider und Gerhard Jarosch

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Hypo Alpe Adria: Gefahr im Verzug

hypoBankenschließung im Mandatsverfahren

Wenn es sich bei Gefahr im Verzug um unaufschiebbare Maßnahmen handelt, ist die Behörde gemäß § 57 Abs. 1 AVG berechtigt, einen Bescheid auch ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahren zu erlassen. Diese Bestimmung ist als Rechtsgrundlage für jenen 36 seitigen Bescheid herangezogen worden, mit dem die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde die HETA ASSET RESOLUTION AG (Rechtsnachfolgerin der HYPO ALPE ADRIA) geschlossen hat.

Wenn auch mit Besonderheiten: Denn mit dem am 1. Jänner 2015 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) hat der Gesetzgeber für Bankenschließungen in § 116 so etwas wie ein Mandatsverfahren „sui generis“ mit einer Reihe von Sonderbestimmungen geschaffen.

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