Bescheid des Wirtschaftsministers wegen Begründungsmängeln aufgehoben
Der Beschwerdeführer hatte – gestützt auf das Auskunftspflichtgesetz – vom Wirtschaftsminister die Übermittlung einer Liste aller Unternehmen mit „anerkannten Eurofighter-Gegengeschäften“ begehrt. Der Minister verweigerte die Auskunft, da ihm keine abschließende Liste von Unternehmen mit den vom Ministerium anerkannten Gegengeschäften vorliege. Zudem sei die Abwicklung des Gegengeschäftsvertrages Gegenstand laufender Verfahren vor verschiedenen Behörden und die Veröffentlichung von Unternehmen mit anerkannten Gegengeschäften könne die anhängigen Verfahren nachteilig beeinflussen.