Das geplante Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) sorgt für anhaltende Diskussionen.
Die Regierungsvorlage, die im Herbst im Innenausschuss behandelt werden soll, weist deutliche Änderungen gegenüber der Begutachtungsvorlage auf, zeigt eine Analyse der Bürgerrechtsgruppe AK Vorrat. Die österreichischen Anwälte und Richter lehnen das Gesetz weiterhin strikt ab.
Äußerst fraglich“ sei das PStSG in der vorliegenden Version weiterhin, so Gerhard Reissner, Vizepräsident der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter. Auch er kritisiert, dass es keine Kontrolle der Maßnahmen durch einen Richter gibt. Durch die Unübersichtlichkeit der Paragrafen und Zuständigkeiten sei vieles so schwammig, „dass man das immer in Anspruch nehmen kann“.
In dem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 40 VwGVG hat der VfGH mit Erkenntnis vom 25. Juni 2015 zur Zl.
Anrainerin bekam im Streit um ein Einkaufszentrum vom Verwaltungsgerichtshof recht − jetzt muss der Gesetzgeber handeln.
Beim Landesverwaltungsgericht Steiermark werden im Rahmen einer öffentlichen Stellenausschreibung Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter gesucht.
Umsetzung der von der „Troika“ den Krisenstaaten verordneten Sparmaßnahmen wurde in der Vergangenheit wenig Augenmerk geschenkt.