Im Streit der Westbahn mit dem Verkehrsverbund Ostregion und der ÖBB fiel heute eine erste Entscheidung.
In dem von der Westbahn angestrengten Verfahren gelangte der zuständige Senat des Verwaltungsgerichtes Wien zum Ergebnis, dass betreffend von der ÖBB erbrachter Schienenverkehrsdienstleistungen für Wien und NÖ kein geeigneter Anfechtungsgegenstand vorlag. Bloß kostenneutrale Umschichtungen im Rahmen einer Vertragsabwicklung auf Basis bestehender Vertragsbestimmungen begründen nämlich keine weiteren vergaberechtlichen Verpflichtungen.
Zwischen dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich und dem Verwaltungsgerichtshof bestehen Auffassungsunterschiede über die Reichweite eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Bedarfsprüfung des Apothekenrechts mit der Niederlassungsfreiheit.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt das österreichische Verfahrensrecht auf den Kopf