Die Gesetzeswerdung des sogenannten „Bundestrojaners“, mit dem Computer- und Smartphone-Inhalte abgefangen werden, geht in ihre letzte Phase.
Noch im Mai soll die entsprechende Novelle der Strafprozessordnung beschlossen werden. Massive Kritik gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf kommen laut „Standard“ nicht nur vom Finanzministerium und der Datenschutzkommission, sondern auch von der Technischen Universität Wien.
So ist nach dem Gesetzestext nicht einmal klar, ob damit der Behörden auch das Einschleusen von Überwachungssoftware über das Internet („Remote-Installation“) erlaubt wird. Darauf dürfte das Finanzministerium mit seiner Kritik abzielen, wonach der Gesetzesentwurf in manchen Bereichen „inhaltlich unzureichend determiniert“ sei und dessen Erläuterungen „vielfach nicht exakt auf den geplanten Normtext abgestimmt“ seien.
Gerichtsverhandlungen werden immer häufiger zu einem Format für die Aufarbeitung aktueller politischer Themen. Während im Theaterstück
Ungelöstes Problem: Ermittlungspflicht der Verwaltungsgerichte