Polnische Richter im Visier von Internet-Trollen

Eine Trollfabrik in Polen scheint Personaldaten von politisch unliebsamen Richtern direkt aus dem Justizministerium bekommen zu haben

Es fängt mit übler Nachrede an. Dann verbreitet das nationale Fernsehen die Verleumdungen. Und am Ende kommt der Staatsanwalt, der das ‚empörte Volk‘ repräsentiert“, berichtet Katarzyna Kałwak, eine Richterin aus dem oberschlesischen Olesno. Sie ist eine von vielen polnischen Richterinnen und Richtern, die Opfer einer Hetzkampagne aus dem Justizministerium wurden. „Das Schlimmste kommt mit der Angst“, bekennt der Posener Richter Bartłomiej Przymusiński. „Wenn die Richter anfangen, sich zu fürchten, ist das der Anfang vom Ende.“

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Verkehrsrecht: Deutsche Gerichte bezweifeln Beweiskraft von Geschwindigkeitsmessungen

Logo-der_spiegel.svgSeit Einführung von mobilen Lasergeräten zur Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr wird in Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten immer wieder bemängelt, dass eine nachträgliche Überprüfung der Messerergebnisse technisch nicht möglich ist. Der Verwaltungsgerichtshof in Österreich hat dieses Vorbringen bis dato nicht aufgegriffen.

Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip?

In Deutschland sorgt jetzt eine Entscheidung des Landesverfassungsgericht des Saarlandes für Aussehen: Demnach sind Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr nur dann gerichtlich verwertbar, wenn die eingesetzten Messgeräte die sogenannten Rohmessdaten abspeichern und sich damit das Ergebnis überprüfen lässt. Das ist aber offenbar bei einem Großteil der eingesetzten „Blitzer“, vor allem bei modernen Lasergeräten, nicht der Fall.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten verstößt beim Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung die fehlende Prüfmöglichkeit „gegen das Rechtsstaatsprinzip“. Auch andere Gerichte habe nach Medienberichten das Ergebnis der Messung in diesen Fällen als „unverwertbar“ erklärt und die Verfahren eingestellt.

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Dachverband (DVVR) fordert Neufassung der Verfahrenshilfe in Verwaltungsstrafsachen (einschließlich Finanzstrafsachen)

Mit der aktuellen Novelle zum VStG und VwGVG (BMVRDJ-601.468/0005-V 1 2019) sollen die Richtlinie 2016/800/EU über Verfahrensgarantien in Strafsachen für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, sowie die Richtlinie 2016/1919/EU über Prozesskostenhilfe für verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls umgesetzt werden.

In seiner Stellungnahme stellt der Dachverband dazu fest, die Novelle sollte zum Anlass genommen werden, die Verfahrenshilfe in Verwaltungsstrafsachen (einschließlich Finanzstrafsachen) neu zu fassen, da eine Versagung von Verfahrenshilfe in Verwaltungsstrafsachen (einschließlich Finanzstrafsachen) wegen Mutwillens oder offenbarer Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, weder mit Art 6 Abs. 3 EMRK noch Art. 47 und Art. 48 Abs. 2 EU-GRC (Art. 52 Abs. 3 EU-GRC) im Einklang stehe.

Schließlich bedauert der Dachverband der Verwaltungsrichter, dass die Novelle nicht zum Anlass genommen wurde, umfangreichere Änderungen des Verfahrensrechts, wie sie der Dachverband bereits vor bald zwei Jahren in seinem Forderungspapier (AGENDA VG 2022) für die noch laufende Legislaturperiode aufgelistet hatte, in Angriff zu nehmen.

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„Das Recht auf intakte Umwelt ist das Recht auf ein gutes Leben“

Umweltsünder sind meist die Reichen – aber es sind weltweit die Armen, die unter der Verschmutzung leiden. Eine Anwältin kämpft in Bangladesch für Umweltgerechtigkeit Die Folgen der Klimakatastrophe sind kaum wo so deutlich spürbar wie in Bangladesch. Die Anwältin Rizwana Hasan, 51, leitet dort den Verein der Umweltanwälte Bangladeschs, der Klagen im öffentlichen Interesse einreicht. …

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Wieso erfolgreiche Klimaklagen vereinzelt sind

In den Niederlanden haben eine Umweltschutzorganisation und Bürger die weltweit erste Klimaklage betrieben, die bereits in zwei Instanzen erfolgreich war. Dabei hat die besondere Lage des Landes eine Rolle gespielt.

Nun wird es also auch in Österreich eine Klimaklage geben: Greenpeace Österreich hat angekündigt, im Herbst eine solche gegen die österreichische Bundesregierung einbringen zu wollen.

Was genau wird nun unter „Klimaklagen“ verstanden? Üblicherweise werden damit Klagen von Individuen gegen Regierungen gemeint. Aktuell ist auch eine Klimaklage gegen Rat und Parlament der EU auf europaweit strengere Treibhausgasbeschränkungen eingebracht. Manchmal wird der Ausdruck auch auf Klagen gegen Unternehmen wie Öl- oder Energiekonzerne ausgeweitet.

Klagen gegen Regierungen bzw. die EU sollen Staaten dazu motivieren, ihre in völkerrechtlichen Verträgen, wie dem Kyoto-Protokoll oder dem Pariser Übereinkommen, vereinbarten Verpflichtungen zum Klimaschutz einzuhalten. Dies ist juristisch nicht einfach, da völkerrechtliche Verträge in der Regel keine subjektiven Rechte verleihen, also von Individuen nicht direkt eingeklagt werden können. Daher wird – formal betrachtet – bei Klimaklagen immer ein nationales Grund- oder Menschenrecht, wie das Recht auf Leben oder das Recht auf Eigentum, eingeklagt, dessen Schutzbereich nunmehr allerdings durch völkerrechtliche Klimaverträge näher definiert wird. So wird argumentiert, dass das Recht auf Leben von Staaten, welche nicht ausreichend gegen den Klimawandel agieren, nicht vollständig eingehalten wird. Durch diese Weiterinterpretation der nationalen Grundrechte durch internationales Klimaschutzrecht werden die Inhalte des Klimavölkerrechts vor nationalen Gerichten überprüfbar.

Höchstgericht noch am Wort

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Zugang zu Informationen: Von Förderungen bis Studien – Was uns die Politik verschweigt

Obwohl mit Steuern finanziert, bleiben viele Ausgaben geheim

Die Bundesregierung hat seit Juni 2018 wissenschaftliche Studien im Wert von gut zehn Millionen Euro in Auftrag gegeben. Die Hälfte davon bleibt aber unter Verschluss. Die Ergebnisse wird der Bürger, obwohl er sie finanziert hat, nie erfahren. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs: In Österreich dürften Jahr für Jahr staatliche Aufträge in der Höhe von 60 bis 70 Milliarden Euro intransparent abgewickelt werden. Das schätzt die NGO „Forum Informationsfreiheit“.

Zahnlose Datenbank

Viele Ausgaben sind Verschlusssache, sie unterliegen dem Amtsgeheimnis. Daran ändert auch die lange diskutierte Transparenzdatenbank wenig: Sie vermittelt den Eindruck, für die Bürger einsehbar zu sein – ist sie aber nicht. Zudem melden die Bundesländer nur jene ausbezahlten Beträge in die Transparenzdatenbank ein, bei denen sie das auch tun wollen. Die Kosten würden so sogar den Nutzen der Datenbank überschreiten, kritisieren Experten.

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Abgasskandal: Österreichs Behörde schaut bei Motor-Manipulationen weg

Foto: dpa/pleul

An den Zulassungsbehörden in Österreich gehen die Abgasmanipulationen bei Diesel-Pkws der Abgasklasse Euro 6 von VW, Audi und Porsche zwar nicht spurlos vorüber. Besonders viel Engagement legt man bei Aufklärung oder Verfolgung der Gesetzesübertretungen allerdings nicht an den Tag.

Auf Nachfrage des STANDARD verweist eine Sprecherin der zuständigen Behörde im Verkehrsministerium darauf, dass Rückrufe in der Verantwortung der Fahrzeughersteller liegen. Sie seien für Fahrzeugrückrufe zuständig.

Das trifft freilich nur teilweise zu. Denn die Strafbestimmungen des Kraftfahrgesetzes (§ 134 KFG) sehen bei Zuwiderhandeln gegen Verordnungen und Zulassungsbestimmungen Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug vor. Das gilt auch für die „Einbringung von Fahrzeugen in das Bundesgebiet“, strafbar ist bereits der Versuch.

Milliardenstrafe – theoretisch

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Anwälte üben Kritik an Verwaltungs- und Höchstgerichten

Clemens Jabloner, Präs. VerwaltungserichtshofFoto: Clemens Fabry

Rechte von Betroffenen würden vor Gericht ignoriert, der Glaube an den Rechtsstaat gehe verloren.

Ein auf Asylverfahren spezialisierter Rechtsanwalt schließt seine Kanzlei und begründet das damit, dass er nicht mehr an den Rechtsstaat glaube. Es sei unmöglich geworden, eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu verfassen, die die formale Hürde erreicht, zugelassen zu werden. Immer wieder finde der Verwaltungsgerichtshof Aspekte, die nicht erfüllt seien, die Revision werde zu einer „Geheimwissenschaft“. Der Verwaltungsgerichtshof betreibe Rechtspolitik und agieren im vorauseilenden Gehorsam.

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Der funktionierende Rechtsstaat – Ein verzichtbarer Luxus?

Das mediale Sommerloch wird dieses Jahr mit Berichten über die Probleme im österreichischen Justizsystem gefüllt. Sie zeichnen ein erschreckendes Bild.

Es war die Feststellung des derzeitigen Justizministers und früheren Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, über den „stillen Tod der Justiz“, welche mit Zeitverzögerung die Schleusen öffnete. Berichte wie: „Richter und Staatsanwälte warnen vor Zusammenbruch der Justiz“, „Bezirksgerichte sind überfordert und wechseln in den Notfallmodus“, „Überfüllte Gefängnisse, erschöpfte Beamte“, „Bereich des Unerträglichen erreicht“, „Wenn die Justiz nicht funktioniert, kommt die Gewalt“, zeichnen erschreckende Zustände im Justizsystem in Österreich.

Die früherer Justizministerin und ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof, Maria Berger, startet daraufhin letzte Woche die Petition “Rettet die Justiz“, welche 10 Forderungen für Justizreformen an die zukünftige Bundesregierung richtet. Gleichzeitig kritisierten die Justizsprecher der Parlamentsparteien ihre eigenen Parteien für Versäumnisse in der Vergangenheit.

Resultat jahrzehntelanger Sparpolitik

Die derzeitige Situation ist nur der vorläufige Endpunkt einer Sparpolitik, welche im Justizbereich jahrzehntelang von allen Regierungen – ungeachtet ihrer parteipolitischen Zusammensetzung – betrieben wurde. Noch im November des Vorjahres hatten mehr als 5.100 betroffene Justiz-Mitarbeiter die Protestnote „Justiz wird totgespart – Rechtsstaat in Gefahr!“ unterschrieben. Ex-Finanzminister Löger erteilte diesem Anliegen eine schlichte Absage und sah im Justizbudget für das Jahr 2019 die Streichung weiterer 176 Planstellen (davon 40 Richteramtsanwärter) vor.

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UVP-Verfahren: Land Wien verleiht Standortanwalt mehr Kompetenzen

Wiener Standortanwalt Alexander Biach

Mit der im November 2018 vom Nationalrat beschlossenen UVP-Novelle wurde „zur Wahrung öffentlicher Interessen“ das Institut eines „Standortanwalts“ vorgesehen. Zusätzlich zum Umweltanwalt.

Das Land Wien hat nun als erstes Bundesland mit Erlass dem Wiener Standortanwalt mehr Kompetenzen verliehen, als bundesgesetzlich verankert sind. Er soll künftig auch Infrastruktur-Vorhaben oder Stadterweiterungen betreuen.  Projekte privater Bauwerber (für die keine UVP nötig ist) sollen nicht in dessen Aufgabenbereich fallen.

Als Beispiele für Einsatzfelder wurden etwa der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Straßenbauprojekte, Flächenwidmungen oder städtische Großbauvorhaben genannt. So wird unter anderem auch die geplante Eventhalle in den Fokus des Standortanwalts rücken, wie es hieß. Er soll dabei die volkswirtschaftlichen Effekte des in St. Marx entstehenden Bauwerks berechnen und in die Diskussion einbringen.

WWF sieht „Angriff auf Umweltschutz“

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